Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 23-21060

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:



Die Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung der Stadt Braunschweig Beteiligungs-Gesellschaft mbH werden angewiesen, die Geschäftsführung der Stadt Braunschweig Beteiligungs-Gesellschaft mbH zu veranlassen, in der Gesellschafterversammlung der Kraftverkehr Mundstock GmbH folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Jahresabschluss 2022 der Kraftverkehr Mundstock GmbH, der unter Berücksichtigung einer Gewinnabführung von 536.570,72  ein Jahresergebnis in Höhe von 0,00  ausweist, wird festgestellt.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:



mtliche Geschäftsanteile der Kraftverkehr Mundstock GmbH (KVM) werden von der Stadt Braunschweig Beteiligungs-Gesellschaft mbH (SBBG) gehalten.

 

Gemäß § 11 Ziffer 1 des Gesellschaftsvertrages der KVM obliegt die Feststellung des Jahresabschlusses der Entscheidung durch die Gesellschafterversammlung der KVM. Nach § 12 Ziffer 5 des Gesellschaftsvertrages der SBBG unterliegt die Stimmabgabe in der Gesellschafterversammlung der KVM der Entscheidung durch die Gesellschafterversammlung der SBBG.

 

Um eine Stimmbindung der städtischen Vertreter in der Gesellschafterversammlung der SBBG herbeizuführen, ist ein Anweisungsbeschluss erforderlich. Gemäß § 6 Ziffer 1 Buchstabe a) der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig in der aktuellen Fassung entscheidet hierüber der Ausschuss für Finanzen, Personal und Digitalisierung.

 

Der Aufsichtsrat der KVM wird den Jahresabschluss 2022 in seiner Sitzung am 26. April 2023 beraten. Sofern der Gesellschafterversammlung die Feststellung nicht empfohlen werden sollte, wird eine entsprechende Information zeitnah nachgereicht.

 

Das Jahresergebnis 2022 der KVM beträgt 537 T€ und fällt somit um 417 T€ besser aus als im Wirtschaftsplan 2022 vorgesehen (120 T€). Im Ergebnis ist ein Ertrag aus der Beteiligung an der Magdeburg Nutzfahrzeug-Service GmbH (MNS) in Höhe von 115 T€ sowie eine Gewinnabführung der Tochtergesellschaft Mundstock Reisen GmbH (MR) in Höhe von 199 T€ enthalten. Der Jahresüberschuss ist aufgrund des bestehenden Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages in voller Höhe an die SBBG abzuführen.

 

Die Entwicklung der Aufwands- und Ertragspositionen im Vergleich zum Vorjahr und zum Plan ergibt sich aus der nachfolgenden Übersicht:

 

 

Die Umsatzerlöse belaufen sich auf 8.128 T€ und betreffen hauptsächlich Einnahmen aus Auftragsverkehren der Braunschweiger Verkehrs-GmbH (BSVG; 2.807 T€), Fahreinnahmen aus eigenen Linien (1.833 T€), Erlöse aus Kraftstoffverkäufen (1.654 T€), Einnahmen aus der Gestellung von Fahrpersonal für die BSVG und die eigenen Tochtergesellschaften (673 T€), Werkstattleistungen und Dienstleistungen für die Tochtergesellschaften sowie Leistungen für die Geschäftsführung der Peiner Verkehrsgesellschaft mbH (382 T€). Darüber hinaus sind Zuschüsse des Regionalverbandes Großraum Braunschweig (RVB) in Höhe von 649 T€ enthalten.

 

Der Anstieg der Umsatzerlöse gegenüber dem Vorjahr resultiert im Wesentlichen aus der neu beschlossenen Allgemeinen Vorschrift sowie leicht erhöhten Fahrleistungen für die BSVG. Zusätzlich führt das Preisniveau bei den innerkonzernlichen Dieselverkäufen zu erhöhten Erträgen, die im erhöhten Materialaufwand korrelieren.

 

Die sonstigen betrieblichen Erträge in Höhe von 308 T€ beinhalten im Wesentlichen Abschlagszahlungen für Sonderfinanzhilfen durch den ÖPNV-Rettungsschirm (130 T€) sowie für das 9-Euro-Ticket (84 T€).

 

Der Materialaufwand in Höhe von 2.385 T€ umfasst vornehmlich Aufwendungen für Treib- und Schmierstoffe (2.154 T€), Werkstattbedarf und Bereifung (76 T€) sowie Fremdlöhne, verrechnete Personalkosten, Fremdfahrzeuge und sonstige Fuhrparkosten (155 T€). Wesentlich für den Anstieg gegenüber dem Vorjahr und dem Plan sind die im Berichtsjahr marktpreisbedingt angestiegenen Treibstoffaufwendungen.

 

Der Personalaufwand liegt bei einer zum Vorjahr erhöhten Mitarbeiterzahl, ohne Gewährung von Kurzarbeitergeld und bei einer nahezu plankonformen Betriebsleistung sowie der im Geschäftsjahr 2022 erfolgten Zahlung von Inflationsausgleichprämien mit 4.827 T€ um 477 T€ oberhalb des Planwertes.

 

Die Abschreibungen liegen mit 431 T€ knapp oberhalb des Planniveaus.

 

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen belaufen sich auf 512 T€ und beinhalten im Wesentlichen Raumaufwendungen (133 T€), Fahrzeugkosten inkl. Versicherungen (96 T€), Rechts- und Beratungskosten (32 T€), Fremdpersonalkosten (35 T€) sowie EDV-Kosten (42 T€).

 

Das Finanzergebnis beläuft sich auf -38 T€ und beinhaltet im Wesentlichen die Darlehenszinsen.

 

Die Erträge aus der Beteiligung MNS belaufen sich auf 115 T€ und erhöhten sich damit um 48 T€ gegenüber dem Planwert (67 T€). Da zwischen der KVM und der MNS kein Ergebnisabführungsvertrag besteht, erfolgte die Ausschüttung zeitversetzt auf Basis des Jahresabschlusses 2021. Aufgrund des starken Versandhandels und den damit einhergehenden Auswirkungen auf die Speditions- und LKW-Branche ist erneut ein positiver Geschäftsverlauf zu verzeichnen. Die Gesellschaft schließt das Geschäftsjahr 2022 mit einem Ergebnis von 229 T€, das um 117 T€ über dem vorsichtig prognostizierten Planwert des Jahres 2022 von 112 T€ liegt.

 

Die Ergebnisabführung der MR lag mit 199 T€ um 176 T€ über dem Planwert. Die Geschäftsentwicklung der Gesellschaft im Wirtschaftsjahr 2022 verlief insbesondere positiv, weil keine pandemiebedingte Einstellung der Betriebsleistung erfolgen musste. Somit konnten wieder Busreiseleistungen umgesetzt sowie insbesondere neue und ertragssteigernde Leistungen erarbeitet und erbracht werden.

 

Die KVM hält zudem 100 % der Anteile an der Peiner Verkehrsgesellschaft mbH (PVG). Die PVG, mit der kein Ergebnisabführungsvertrag besteht, erwirtschaftet Erträge aus Linienverkehren und aus einer verbundweiten „Allgemeinen Vorschrift“ nach der EU-VO 1370/2007 (AV) durch Zahlungen des Regionalverbandes Großraum Braunschweig.

 

Die PVG hat für das Jahr 2022 einen Überschuss in Höhe von 142 T€ erwirtschaftet und liegt damit 84 T€ über dem Planwert. Die Sicherung des Ausgleichs nach der neu reformierten allgemeinen Vorschrift zur Festsetzung von Höchsttarifen für alle Fahrgäste in Kombination mit den Effekten des verursachungsgerechten Einnahmeaufteilungsvertrageshrt zu einer auskömmlichen Finanzierung. Nach wie vor liegen die Fahrgeldeinnahmen im Jedermann-Verkehr (Einzelfahrscheine, Tages- und Mehrfahrtenkarten sowie Monatskarten) noch deutlich hinter den Ergebnissen vor der Pandemie. Diese Rückgänge konnten durch die Abschlagszahlungen aus dem ÖPNV-Rettungsschirm (675 T€) weitestgehend kompensiert werden.

 

r die KVM entsteht keine Ergebniswirkung, da der erwirtschaftete Gewinn der PVG vorgetragen werden soll. Der bestehende Gewinnvortrag aus dem Jahr 2021 (33 T€) wird sich entsprechend erhöhen.

 

Die sonstigen Steuern betreffen Grund- und Kraftfahrzeugsteuern.

 

Die Investitionen der KVM im Geschäftsjahr 2022 betrugen 87 T€ und beinhalten im Wesentlichen die Restarbeiten zur baulichen Errichtung der Tankanlage auf dem Betriebshof Wedtlenstedt (41 T€), die Fassadenherstellung an einem Betriebsgebäude (19 T€) und die Beschaffung von zwei gebrauchten PKW (14 T€). Das Anlagevermögen reduzierte sich gegenüber dem Vorjahr um 347 T€ auf 5.624 T€ zum 31. Dezember 2022.

 

Die Prüfung durch die PKF Fasselt Partnerschaft mbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat zu keinen Einwendungen geführt. Der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk wurde am 2. rz 2023 erteilt.

 

Die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung sowie der Lagebericht der Gesellschaft für das Jahr 2022 sind als Anlagen beigefügt.

 

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Anlagen

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