Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 23-21031

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschluss:



Die Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung

 

a)        der Stadthalle Braunschweig Betriebsgesellschaft mbH werden angewiesen,

 

b)        der Stadt Braunschweig Beteiligungs-Gesellschaft mbH werden angewiesen, die Geschäftsführung der Stadt Braunschweig Beteiligungs-Gesellschaft mbH zu veranlassen, in der Gesellschafterversammlung der Stadthalle Braunschweig Betriebsgesellschaft mbH

 

folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Jahresabschluss 2022 wird festgestellt. Er enthält einen Ertrag aus Verlustübernahme in Höhe von 4.459.201,24 € und weist einen Jahresüberschuss in Höhe von 0,00 € aus.“

 

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:



Die Gesellschaftsanteile an der Stadthalle Braunschweig Betriebsgesellschaft mbH (Stadthalle) werden in Höhe von rd. 94,8077 % von der Stadt Braunschweig Beteiligungs-Gesellschaft mbH (SBBG) und in Höhe von rd. 5,1923 % von der Stadt Braunschweig (Stadt) gehalten.

 

Der Jahresabschluss ist gemäß § 16 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages der Stadthalle von der Geschäftsführung aufzustellen. Die Feststellung des Jahresabschlusses obliegt gemäß § 14 Ziffer 1 des Gesellschaftsvertrages der Gesellschafterversammlung. Zuvor ist gemäß § 11 Abs. 5 Ziffer 1 des Gesellschaftsvertrages eine Beratung im Aufsichtsrat erforderlich.

 

Nach § 12 Ziffer 5 des Gesellschaftsvertrages der SBBG unterliegt die Stimmabgabe in der Gesellschafterversammlung der Stadthalle der Entscheidung durch die Gesellschafterversammlung der SBBG.

 

Um eine Stimmbindung der städtischen Vertreter in den Gesellschafterversammlungen der Stadthalle und der SBBG herbeizuführen, ist ein Anweisungsbeschluss erforderlich. Gemäß § 6 Ziffer 1 Buchstabe a) der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig in der aktuellen Fassung entscheidet hierüber der Ausschuss für Finanzen, Personal und Digitalisierung.

 

Der Aufsichtsrat der Stadthalle hat sich in seiner Sitzung am 22. März 2023 mit dem Jahresabschluss 2022 befasst und die Feststellung des Jahresabschlusses 2022 in der vorgelegten Fassung empfohlen.

 

Bei Gesamterträgen in Höhe von 5.570 T€ (inkl. Zinserträgen) und Gesamtaufwendungen in Höhe von 10.029 T€ (inkl. Zinsaufwendungen und Steuern) erwirtschaftet die Gesellschaft im Geschäftsjahr 2022 einen Fehlbetrag in Höhe von 4.459 T€.

 

Der Fehlbetrag wird gemäß § 17 des Gesellschaftsvertrages der Stadthalle von den Gesellschafterinnen SBBG und Stadt entsprechend ihrem Beteiligungsverhältnis ausgeglichen. Folglich wird von der SBBG ein anteiliger Verlust in Höhe von 4.228 T€ übernommen, während auf die Stadt Braunschweig ein Verlustanteil in Höhe von 231 T€ entfällt.

 

Die Entwicklung der Aufwands- und Ertragspositionen im Vergleich zum Vorjahr und zum Plan ergibt sich aus der nachfolgenden Übersicht:

 

 

Das Jahresergebnis setzt sich aus einem Zuschussbedarf für den Betriebsteil Stadthalle in Höhe von 2.434 T€, einem Zuschussbedarf für den Betriebsteil Volkswagen Halle in Höhe von 1.195 T€ sowie einem Zuschussbedarf für den Betriebsteil Eintracht-Stadion in he von 830 T€ zusammen.

 

Die Abweichungen in den einzelnen Betriebsteilen gegenüber der Wirtschaftsplanung 2022 stellen sich wie folgt dar:

 

Betriebsteil

Plan-Ergebnis 2022

- in T€ -

Ist-Ergebnis 2022

- in T€ -

Differenz

- in T€ -

Stadthalle

-3.118

 

-2.434

 

+684

 

Volkswagen Halle

-1.150

 

-1.195

 

-45

 

Eintracht-Stadion

-1.116

 

-830

 

+286

 

Gesamt

-5.384

 

-4.459

 

+925

 

 

Die Corona-Pandemie bestimmte zunächst auch im Jahr 2022 das Veranstaltungsgeschäft. Im Laufe es Jahres wurden die meisten Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus SARS-CoV-2 aufgehoben, sodass im vierten Quartal nahezu ein Normalbetrieb bei der Veranstaltungsdurchführung möglich war.

 

Die sich anschließende Multi-Krise trifft die Veranstaltungsbranche in vielen Bereichen. Hier hrt zunehmender Fachkräftemangel, insbesondere im Bereich der technischen Dienstleistungen, vermehrt zu Schwierigkeiten in der Durchführung von Events. Auch das durch die Energiepreissteigerung und Inflation reduzierte Freizeitbudget des Endverbrauchers wirkt sich direkt auf die Kartenkäufe für Publikumsveranstaltungen aus.

 

Die Anzahl der durchgeführten Veranstaltungen im Jahr 2022 beläuft sich auf 347 bei einer Besucherzahl von 498.085. Hiervon sind allein 222 Veranstaltungen dem Segment „Tagungen/Kongresse“ zuzuordnen, welches auch den Sitzungsbetrieb der Stadt Braunschweig umfasst. Im Vergleich zum Jahr 2019, welches das letzte Jahr vor Beginn der Corona-Pandemie ist, ist ein Besucherrückgang um 45 % zu verzeichnen.

 

Die Umsatzerlöse belaufen sich auf 5.428 T€ und fallen damit gegenüber dem Vorjahr und der Planung höher aus. Dies ist im Wesentlichen auf den ganzjährigen Betrieb des Impfzentrums und der Errichtung einer Aufnahmeeinrichtung für Kriegsvertriebene aus der Ukraine in den Monaten März bis Mai in der Stadthalle zurückzuführen. Hierdurch konnten Umsatzerlöse in Höhe von 1.275 T€ generiert werden. Positiv wirken u. a. höhere Pachtzahlungen für das Eintracht-Stadion aufgrund des Aufstiegs von Eintracht Braunschweig in die 2. Liga (+151 T€) und Großveranstaltungen im Eintracht-Stadion (+179 T€).

 

Die sonstigen betrieblichen Erträge belaufen sich auf 142 T€ und beinhalten im Wesentlichen Auflösungen von Wertberichtigungen, Rückstellungen und Sonderposten für Investitionszuschüsse.

 

Im Materialaufwand werden die Veranstaltungskosten ausgewiesen. Diese betreffen im Wesentlichen den Betrieb des Impfzentrums sowie der Aufnahmeeinrichtung und fallen korrespondierend zum Anstieg der Umsatzerlöse höher aus als geplant.

 

Die Personalaufwendungen liegen mit 2.676 T€ um 221 T€ unterhalb des Planwertes. Dies ist zum einen auf den Einsatz von Kurzarbeit und zum anderen auf die Nichtbesetzung einer Planstelle sowie dem geringen Bedarf an Kapazitäten für den Empfang der Stadthalle zurückzuführen.

 

Die Abschreibungen belaufen sich auf 1.179 T€ und liegen damit auf Planniveau.

 

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen fallen mit 4.342 T€ um 1.009 T€her aus als geplant. Hierzu trägt insbesondere ein Anstieg der Instandhaltungsaufwendungen bei, die im Rahmen der Erfüllung der Sicherheitsvorgaben bezüglich des Brandschutzes für die Volkswagen Halle und für Reparaturmaßnahmen im Stadion angefallen sind.

 

Das Zinsergebnis liegt mit 201 T€ auf Planniveau.

 

Steuern vom Einkommen und Ertrag sind nicht angefallen. Die sonstigen Steuern belaufen sich auf 200 T€ und betreffen Grundsteuern (199 T€) und Kfz-Steuern (1 T€).

 

Das Investitionsvolumen im Geschäftsjahr 2022 beläuft sich auf 795 T€. Wesentliche Investitionen waren die Erneuerung der Rangbeleuchtung (197 T€) und des Basketballparketts (97 T€), die Beschaffung von Ersatzscheinwerfer (87 T€) sowie eine neue Abfallsortierung (63 T€) für die Volkswagen Halle. Einige größere Investitionsmaßnahmen konnten aufgrund fehlender Kapazitäten bei Lieferanten nicht umgesetzt werden. Das Anlagevermögen der Gesellschaft beläuft sich zum Bilanzstichtag auf 16.016 T€ und hat sich damit unter Berücksichtigung der Anlagenzu- und -abgänge sowie den Abschreibungen gegenüber dem Vorjahr (16.085 T€) geringfügig um 69 T€ reduziert.

 

Die Prüfung durch die PKF Fasselt Partnerschaft mbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat zu keinen Einwendungen geführt. Der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk wurde am 23. Februar 2023 erteilt.

 

Die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung sowie der Lagebericht 2022 der Stadthalle sind als Anlagen beigefügt.

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...

Erläuterungen und Hinweise