Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 23-20990

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:


„Die Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung

 

a)         der Hafenbetriebsgesellschaft Braunschweig mbH werden angewiesen,

 

b)        der Stadt Braunschweig Beteiligungs-Gesellschaft mbH werden angewiesen, die Geschäftsführung der Stadt Braunschweig Beteiligungs-Gesellschaft mbH zu veranlassen, in der Gesellschafterversammlung der Hafenbetriebsgesellschaft Braunschweig mbH

 

folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Jahresabschluss 2022, der unter Berücksichtigung einer Gewinnabführung an die Stadt Braunschweig Beteiligungs-Gesellschaft mbH in Höhe von 339.729,60 € und einer Einstellung in andere Gewinnrücklagen der Hafenbetriebsgesellschaft Braunschweig mbH in Höhe von 150.000,00 € einen Bilanzgewinn in Höhe von 1.728.514,34 € ausweist, wird festgestellt.“


 

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Die Gesellschaftsanteile an der Hafenbetriebsgesellschaft Braunschweig mbH (HBG) werden in Höhe von 94,9 % von der Stadt Braunschweig Beteiligungs-Gesellschaft mbH (SBBG) und in Höhe von 5,1 % von der Stadt Braunschweig gehalten.

 

Der Jahresabschluss ist gemäß § 16 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages der HBG von der Geschäftsführung aufzustellen. Die Feststellung des Jahresabschlusses obliegt gemäß § 12 Ziffer 1 des Gesellschaftsvertrages der Gesellschafterversammlung. Zuvor ist gemäß § 11 Abs. 3 Ziffer 1 des Gesellschaftsvertrages eine Beratung im Aufsichtsrat erforderlich.

 

Nach § 12 Ziffer 5 des Gesellschaftsvertrages der SBBG unterliegt die Stimmabgabe in der Gesellschafterversammlung der HBG der Entscheidung durch die Gesellschafterversammlung der SBBG.

 

Um eine Stimmbindung der städtischen Vertreter in den Gesellschafterversammlungen der HBG und der SBBG herbeizuführen, ist ein Anweisungsbeschluss erforderlich. Gemäß § 6 Ziffer 1 Buchstabe a) der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig in der aktuellen Fassung entscheidet hierüber der Ausschuss für Finanzen, Personal und Digitalisierung.

 

Der Aufsichtsrat der HBG hat den Jahresabschluss 2022 im Rahmen seiner Sitzung am 18. April 2023 beraten und die Feststellung des Jahresabschlusses 2022 in der vorgelegten Fassung empfohlen.

 

 

Die HBG schließt das Geschäftsjahr 2022 mit einem Überschuss in Höhe von 489.729,60 € ab. Gegenüber dem Wirtschaftsplan 2022 ergibt sich damit eine Ergebnisverbesserung in Höhe von rd. 89 T€.

 

Die Bilanzsumme hat sich im Geschäftsjahr 2022 um rd. 658 T€ auf 13.640.938,45 € erhöht.

 

Die Vergleichszahlen 2021 bis 2023 stellen sich wie folgt dar:

 

 

Angaben in T€

Ist
2021

Plan
2022

Ist
2022

Plan
2023

1

Umsatzerlöse

17.917,5

16.823,2

20.840,6

22.238,2

1a

%-Vergleich zum Vorjahr/Plan

 

- 6,1 %/

+ 16,3 %/
+ 23,9 %

+ 15,4 %

2

Sonstige betriebliche Erträge

737,5

747,9

426,3

804,1

2a

davon
Auflösungserträge aus Sonderposten


480,6


391,9


377,0


438,6

3

Gesamtleistung (Summe 1 + 2)

18.655,0

17.571,1

21.266,9

23.042,3

4

Materialaufwand

-13.250,7

-12.328,6

-15.658,3

-17.035,7

5

Personalaufwand

-2.386,9

-2.442,4

-2.433,6

-2.790,6

6

Abschreibungen

-706,3

-648,9

-644,7

-745,2

7

Sonstige betriebliche Aufwendungen

-1.727,3

-1.709,2

-1.961,9

-1.984,1

8

Betriebsergebnis/EBIT (Summe 3 bis 7)

583,8

442,0

568,4

486,7

9

Zins-/Finanzergebnis

-7,3

-15,0

-13,7

-39,2

10

Steuern vom Einkommen und
vom Ertrag

-0,8

-0,8

-0,8

-0,8

11

Ergebnis nach Steuern (Summe 8 bis 10)

575,7

426,2

553,9

446,7

12

Sonstige Steuern

-25,6

-25,6

-64,2

-33,5

13

Jahresergebnis (Summe 11 + 12)

550,1

400,6

489,7

413,2

 

 

Die Umsatzerlöse sind trotz gesunkener Umschlagsleistungen gegenüber dem Vorjahr um rd. 2,9 Mio. € (+ 16 %) gestiegen. Diese positive Entwicklung ist insbesondere auf den um 3.707 TEU auf 77.609 TEU (+ 5 %) gestiegenen Containerverkehr sowie auf die dazu angebotenen logistischen Dienstleistungen zurückzuführen. Ebenfalls gestiegen sind die Umschlagsmengen im Bahngüterverkehr, dort um 23.624 t auf 102.869 t (+ 30 %). Der Schiffsgüterumschlag, der 89 % der Gesamtumschlagsleistung ausmacht, ist um 65.431 t auf 828.774 t (- 7 %) zurückgegangen. Rückgängig sind die Umschläge insbesondere bei Baustoffen und land- und forstwirtschaftlichen Produkten, Zugänge sind bei Stahl und Fertigprodukten zu verzeichnen. Zum 1. Januar 2022 sind die Kranentgelte sowie die Entgelte für Rangierleistungen der Hafenbahn um 2 % erhöht worden.

 

Die sonstigen betrieblichen Erträge beinhalten neben den Auflösungserträgen aus Sonderposten für Investitionszuschüsse Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen und aus abgeschriebenen Forderungen und sind rd. 300 T€ geringer als im Vorjahr.

 

Korrespondierend mit der Entwicklung der Umsatzerlöse sind auch die Materialaufwendungen im Vergleich mit dem Vorjahr 2021 um 2,4 Mio. € (+ 18 %) gestiegen.

 

Die Personalaufwendungen fallen aufgrund von Tarifsteigerungen um 46 T€ höher aus; die Zahl der durchschnittlich beschäftigten Arbeitnehmer war um zwei niedriger (2022: 43 Arbeitnehmer).

 

Die Abschreibungen werden mit 645 T€ geringer und damit nahezu planmäßig ausgewiesen, da alte Abschreibungen auslaufen.

 

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind um 235 T€ höher und dokumentieren insbesondere die gestiegenen Kraftstoffpreise.

 

Die Bilanzsumme ist um rd. 657 T€ auf 13,6 Mio. € gestiegen, im Wesentlichen verursacht durch den Lagerhallenkauf der Firma Agravis. Dadurch bedingt ist die Eigenkapitalquote von 41,7 % auf 40,8 % gesunken.

 

Die Prüfung durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PKF Fasselt Partnerschaft mbH hat zu keinen Einwendungen geführt. Der Bestätigungsvermerk wurde uneingeschränkt erteilt.

 

Als Anlagen sind die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung sowie der Lagebericht der Gesellschaft für das Jahr 2022 beigefügt.

 

Ergebnisverwendung:

 

Die HBG und die SBBG haben am 13. Dezember 2016 einen Gewinnabführungsvertrag abgeschlossen, der ab dem Geschäftsjahr 2017 Wirkung entfaltet hat. Demnach ist grundsätzlich der von der HBG erwirtschaftete Gewinn vollständig an die SBBG abzuführen; die Minderheitsgesellschafterin Stadt Braunschweig erhält aus steuerlichen Gründen aber eine feste Ausgleichszahlung („Garantiedividende“) in Höhe von rd. 5 T€. Die HBG kann jedoch mit Zustimmung der SBBG Beträge aus dem Jahresüberschuss in andere Gewinnrücklagen einstellen, sofern dies handelsrechtlich zulässig und bei vernünftiger kaufmännischer Beurteilung wirtschaftlich begründet ist.

 

Die HBG beabsichtigt auch in den Jahren 2023 bis 2027 Investitionen in die Erweiterung des Hafens vorzunehmen. U. a. sind die nächste Ausbaustufe des Containerterminals, die Erweiterung der KV-Anlage sowie eine PV-Anlage geplant. Diese Kapazitätsausweitung rechtfertigt aus objektiver unternehmerischer Sicht, dass hierfür Rücklagen gebildet werden. Diese Auffassung wurde vom Finanzamt im Rahmen einer verbindlichen Auskunft grundsätzlich bestätigt.

 

Die Gesellschafterversammlung der SBBG hat in ihrer Sitzung am 2. Dezember 2022 der Einstellung eines Betrages in Höhe von 150.000,00 € in andere Gewinnrücklagen der HBG zugestimmt (DS 22-19765).

 

Aufgrund des ab dem Jahr 2017 wirksamen Gewinnabführungsvertrages wird die Bilanz nach teilweiser Ergebnisverwendung aufgestellt. Daher werden in der Gewinn- und Verlustrechnung auch die Gewinnvorträge aus Vorjahren sowie ein Bilanzgewinn ausgewiesen. Der ausgewiesene Bilanzgewinn 2022 in Höhe von rd. 1.728,5 T€ entspricht der Höhe der Gewinnvorträge aus Vorjahren, die vor Wirksamwerden des Gewinnabführungsvertrages erwirtschaftet wurden.

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Anlagen

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Erläuterungen und Hinweise