Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 23-21062
Grunddaten
- Betreff:
-
Stadt Braunschweig Beteiligungs-Gesellschaft mbH Feststellung des Jahresabschlusses 2022 und des Konzernabschlusses 2022
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 20 Fachbereich Finanzen
- Verantwortlich:
- Geiger
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Ausschuss für Finanzen, Personal und Digitalisierung
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Entscheidung
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04.05.2023
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Beschlussvorschlag
Beschluss:
„I. Die Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung der Stadt Braunschweig Beteiligungs-Gesellschaft mbH werden angewiesen, folgende Beschlüsse zu fassen:
1. Der Jahresabschluss 2022 wird festgestellt. Er enthält einen Ertrag aus Verlustübernahme in Höhe von 34.906.029,44 € und weist einen Jahresfehlbetrag in Höhe von 0,00 € aus.
2. Der Konzernabschluss 2022 wird festgestellt. Er enthält einen Ertrag aus Verlustübernahme in Höhe von 34.906.029,44 € und weist einen Konzernbilanzgewinn in Höhe von 5.283.342,28 € aus.
II. Die Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung der Stadt Braunschweig Beteiligungs-Gesellschaft mbH werden angewiesen, die Geschäftsführung der Stadt Braunschweig Beteiligungs-Gesellschaft mbH zu veranlassen, in der Gesellschafterversammlung der Braunschweiger Bus- und Bahnbetriebsgesellschaft mbH folgenden Beschluss zu fassen:
Der Jahresabschluss 2022 wird festgestellt. Er enthält einen Ertrag aus Verlustübernahme in Höhe von 454,92 € und weist einen Jahresüberschuss in Höhe von 0,00 € aus.“
Sachverhalt
Sachverhalt:
Zu I. Jahresabschluss und Konzernabschluss der Stadt Braunschweig Beteiligungs-Gesellschaft mbH (SBBG)
Die Stadt Braunschweig ist alleinige Gesellschafterin der SBBG. Gemäß § 12 Ziffer 1 Buchstabe a) des Gesellschaftsvertrages der SBBG obliegt die Feststellung des Jahres- und des Konzernabschlusses der Entscheidung durch die Gesellschafterversammlung der SBBG.
Um eine Stimmbindung der städtischen Vertreter in der Gesellschafterversammlung der SBBG herbeizuführen, ist ein Anweisungsbeschluss erforderlich. Gemäß § 6 Ziffer 1 Buchstabe a) der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig in der aktuellen Fassung entscheidet hierüber der Ausschuss für Finanzen, Personal und Digitalisierung (FPDA).
Zuvor bedürfen der Jahresabschluss und dessen Prüfung sowie der Konzernabschluss und dessen Prüfung gemäß § 11 Abs. 3 Ziffer 1 des Gesellschaftsvertrages der SBBG der Beratung im Aufsichtsrat. Der Aufsichtsrat der SBBG wird den Jahresabschluss 2022 sowie den Konzernabschluss 2022 in seiner Sitzung am 3. Mai 2023 beraten. Sofern der Gesellschafterversammlung die Feststellung nicht empfohlen werden sollte, wird in der Sitzung des FPDA entsprechend berichtet.
Die Prüfung des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses 2022 erfolgte durch die PKF Fasselt Partnerschaft mbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk wurde am 3. April 2023 erteilt.
1. Stadt Braunschweig Beteiligungs-Gesellschaft mbH
Die SBBG schließt das Geschäftsjahr 2022 mit einem Verlust in Höhe von 34.906 T€ ab, der von der Gesellschafterin Stadt Braunschweig ausgeglichen wurde. Gegenüber der Wirtschaftsplanung für das Jahr 2022 ergibt sich ein um 2.890 T€ geringerer Verlustausgleichsbedarf.
Folgende Tabelle zeigt die Ergebnisentwicklung der Jahre 2021 und 2022 sowie die Planzahlen 2023:

Die Entwicklung im Jahr 2022 war insbesondere zu Beginn des Geschäftsjahres noch immer durch die Corona-Pandemie beeinflusst. Im operativen Geschäft der SBBG selbst sowie bei der Nibelungen-Wohnbau GmbH Braunschweig (Niwo) und der Hafenbetriebsgesellschaft Braunschweig mbH (HBG) sind keine bzw. nur unwesentliche Auswirkungen der Corona-Pandemie zu verzeichnen. Bei den anderen Beteiligungsgesellschaften wurde die wirtschaftliche Entwicklung aber durch die Pandemie und deren Nachwirkungen wie verändertem Kundenverhalten, Personalmangel oder andauernden Verzögerungen in den Lieferketten noch immer beeinflusst. Als weiterer externer Einflussfaktor auf die wirtschaftliche Entwicklung ist der Ukraine-Krieg zu nennen, der sich insbesondere durch Energiepreissteigerungen, Verknappungen am Markt und inflationsbedingte Mehrkosten bei nahezu allen Gesellschaften des Konzerns negativ auf die Ergebnisse auswirkte. Insofern ist auch das Ergebnis der SBBG beeinflusst worden.
Das Jahresergebnis der SBBG setzt sich aus dem eigenen Betriebsergebnis, dem Beteiligungsergebnis, in dem die auf die SBBG entfallenden Ergebnisbestandteile ihrer Tochter- und Beteiligungsgesellschaften enthalten sind, dem Zins-/Finanzergebnis sowie den Steuern zusammen.
Die SBBG selbst erzielt im Wesentlichen Erlöse aus der Vermietung von Gebäuden sowie der Erbringung von Dienstleistungen im Bereich des Finanz- und Rechnungswesens für andere Konzerngesellschaften. Das eigene operative Ergebnis der SBBG verbessert sich gegenüber der Planung um 1.429 T€. Die Verbesserung ist im Wesentlichen auf die Auflösung einer Pensionsrückstellung und dem daraus resultierenden Anstieg der sonstigen betrieblichen Erträge um 1,2 Mio. € zurückzuführen.
Das Beteiligungsergebnis beläuft sich auf -34.901 T€ und fällt damit um 1.323 T€ besser aus als ursprünglich geplant. Eine um 85 T€ höhere Dividende der Nibelungen-Wohnbau-GmbH Braunschweig (Niwo) auf Basis der bestehenden Vereinbarung über die Ergebnisverwendung, eine höhere Gewinnabführung der Hafenbetriebsgesellschaft Braunschweig mbH (HBG) in Höhe von 89 T€ und der Kraftverkehr Mundstock GmbH (KVM) in Höhe von 417 T€ sowie die geringeren Verlustausgleichsbedarfe der Braunschweiger Verkehrs-GmbH (BSVG) in Höhe von 2.049 T€, der Stadthalle Braunschweig Betriebsgesellschafts mbH (Stadthallen-GmbH) in Höhe von 876 T€ und der Stadtbad Braunschweig Sport und Freizeit GmbH (Stadtbad GmbH) in Höhe von 994 T€ können hierbei die geringere Gewinnausschüttung bzw. -abführung der Braunschweiger Versorgungs-AG & Co. KG (BVAG) in Höhe von 3.186 T€ kompensieren.
Hinsichtlich der Ergebnisentwicklungen der Beteiligungsgesellschaften wird auf die Ausführungen in den jeweiligen Beschlussvorlagen zur Feststellung der Jahresabschlüsse verwiesen. Die entsprechenden Beschlussvorlagen zur Stimmbindung der Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung der SBBG zur Feststellung der Jahresabschlüsse der BVAG (Drucksache 23-21178) der Niwo (Drucksache 23-20973), der HBG (Drucksache 23-20990), der KVM (Drucksache 23-21060), der BSVG (Drucksache 23-21057), der Stadthallen GmbH (Drucksache 23-21031) und der Stadtbad GmbH (Drucksache 23-21033) werden ebenfalls zur Sitzung des FPDA am 4. Mai 2023 vorgelegt.
Das Zins-/Finanzergebnis beläuft sich auf -437 T€ und fällt damit um 126 T€ besser aus als geplant. Ursächlich hierfür ist insbesondere der aus der Änderung des Rechnungszinses resultierende geringere Anstieg der Pensionsrückstellungen.
Die Steuern vom Einkommen und Ertrag fallen mit 165 T€ geringer aus als geplant. Dies ist insbesondere auf die Auflösung von Steuerrückstellungen zurückzuführen, die eine voraussichtlich höhere Steuerbelastung für das Jahr 2022 überkompensieren.
Die sonstigen Steuern in Höhe von 50 T€ beinhalten im Wesentlichen Grundsteuern.
Die Bilanzsumme der SBBG zum 31. Dezember 2022 beträgt 124,1 Mio. € und hat sich damit gegenüber dem Vorjahr (108,1 Mio. €) um 16 Mio. € erhöht.
Auf der Aktivseite ist das Anlagevermögen um 3,2 Mio. € auf 82,7 Mio. € gestiegen. Der Wert des Sachanlagevermögens ist dabei mit 534 T€ gegenüber dem Vorjahr leicht gesunken. Investitionen sind in Höhe von 24 T€ (Vorjahr 1 T€) getätigt worden. Demgegenüber stehen planmäßige Abschreibungen in Höhe von 44 T€. Die Finanzanlagen haben um 3,3 Mio. € zugenommen. Die Einstellungen in die Kapitalrücklagen der Stadtbad GmbH sowie der BVAG und die damit verbundenen Erhöhungen der Beteiligungswerte übersteigen dabei die planmäßige Tilgung von Ausleihungen. Das Umlaufvermögen hat gegenüber dem Vorjahr deutlich zugenommen. Nach einem Zugang um 12,7 Mio. € weist es nun einen Wert 41,3 Mio. € auf. Dies ist vor allem auf eine deutliche Erhöhung der Forderungen gegen Gesellschafter zurückzuführen, da mehr liquide Mittel als im Vorjahr im Cashpool der Stadt Braunschweig angelegt werden konnten. Gegenläufig ist das Guthaben bei Kreditinstituten von 1,0 Mio. € auf 0,8 Mio. € gesunken.
Auf der Passivseite ist das Eigenkapital auf 49,6 Mio. € (Vorjahr 47,2 Mio. €) gestiegen. Hier hat die Stadt Braunschweig auch im Jahr 2022 eine Einstellung in die Kapitalrücklage in Höhe von 1,5 Mio. € vorgenommen. Die entsprechend zugeflossenen Mittel dienen zur Tilgung eines langfristigen Darlehens. Weiterhin ist eine zweite Einstellung in die Kapitalrücklage in Höhe von 0,9 Mio. € erfolgt, die für eine Einstellung in die Kapitalrücklage der Stadtbad GmbH im Rahmen des bestehenden Anreizsystems verwendet worden ist. Der Anteil des Eigenkapitals an der Bilanzsumme (Eigenkapitalquote) beträgt 40,0 % (Vorjahr 43,7 %). Obwohl das Eigenkapital nominell gestiegen ist, hat sich die Eigenkapitalquote wegen der noch stärker angestiegenen Bilanzsumme leicht verringert. Zudem ergab sich ein Rückgang der Rückstellungen um 0,9 Mio. €. Die Verbindlichkeiten sind um 14,4 Mio. € gestiegen. Dies ist im Wesentlichen auf eine erhöhte Anlage von Liquidität der BSVG im Cashpool der SBBG zurückzuführen.
2. Stadt Braunschweig Beteiligungs-Gesellschaft mbH - Konzern
Neben dem Jahresabschluss der SBBG ist auch ein Konzernabschluss aufzustellen. In dem Konzernabschluss 2022 sind die SBBG, die BSVG, die Braunschweiger Bus- und Bahnbetriebsgesellschaft mbH (BBBG), die Stadtbad GmbH, die Stadthallen GmbH, die KVM, die Mundstock Reisen GmbH (MR), die Peiner Verkehrsgesellschaft mbH (PVG) sowie die HBG als verbundene Unternehmen vollkonsolidiert. Als assoziierte Unternehmen wurden die BVAG und die Niwo einbezogen. Wegen untergeordneter Bedeutung wurden die Magdeburg Nutzfahrzeug-Service GmbH (MNS) sowie die Braunschweiger Versorgungs-Verwaltungs-AG (BVVAG) nicht in den Konzernabschluss einbezogen.
Die Umsatzerlöse im Konzern sind nach dem deutlichen pandemiebedingten Rückgang im Vorjahr wieder auf 78,1 Mio. € angestiegen (Vorjahr 68,7 Mio. €). Der Materialaufwand liegt mit 42,4 Mio. € über dem Vorjahreswert von 33,2 Mio. €. Der Personalaufwand beträgt 59,6 Mio. € (Vorjahr 56,3 Mio. €). Die Abschreibungen liegen mit einem Betrag von 15,8 Mio. € auf dem Niveau des Vorjahres von 15,7 Mio. €. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen betragen 14,0 Mio. € (Vorjahr 11,1 Mio. €). Die Erträge aus Beteiligungen an assoziierten Unternehmen weisen einen Wert von 6,1 Mio. € (Vorjahr 8,2 Mio. €) auf. Der Zinsaufwand ist mit einem Betrag von 3,9 Mio. € (Vorjahr 4,2 Mio. €) gegenüber dem Vorjahr gesunken.
Der Konzernjahresfehlbetrag 2022 vor Verlustübernahme beträgt 35,0 Mio. € (Vorjahr 30,2 Mio. €). Unter Berücksichtigung des im Jahr 2022 erfolgten Verlustausgleichs der Stadt Braunschweig für die SBBG in Höhe von 34,9 Mio. € ergibt sich ein Konzernjahresfehlbetrag in Höhe von 79 T€. Mit dem bestehenden Konzerngewinnvortrag von 4,7 Mio. € und der Verlustausgleichszahlungen anderer Gesellschafter – hier der Stadt Braunschweig für die gehaltenen Gesellschaftsanteile an der Stadthallen GmbH und der Stadtbad GmbH – in Höhe von 0,6 Mio. € ergibt sich ein Konzernbilanzgewinn in Höhe von 5,3 Mio. €.
Die Konzernbilanzsumme zum 31. Dezember 2022 beträgt 327,1 Mio. € und ist somit gegenüber dem Vorjahr (320,8 Mio. €) gestiegen. Weitere Einzelheiten hierzu ergeben sich aus Textziffer 2.5.2 des beigefügten Lageberichts.
Zu II. Jahresabschluss der Braunschweiger Bus- und Bahnbetriebsgesellschaft mbH (BBBG)
Die BBBG weist für das Jahr 2022 einen Fehlbetrag in Höhe von 454,92 € aus, der entsprechend dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag von der SBBG ausgeglichen wurde. Die Gesellschaft hat ihre aktive Tätigkeit eingestellt und beschäftigt kein eigenes Personal.
Die Feststellung des Jahresabschlusses obliegt gemäß § 11 Ziffer 1 des Gesellschaftsvertrages der BBBG der Gesellschafterversammlung.
Nach § 12 Ziffer 5 des Gesellschaftsvertrages der SBBG unterliegt die Stimmabgabe in Gesellschafter- und Hauptversammlungen anderer Unternehmen, an denen die Gesellschaft mit mehr als 25 % beteiligt ist, der Entscheidung durch die Gesellschafterversammlung der SBBG.
Um eine Stimmbindung der städtischen Vertreter in der Gesellschafterversammlung der SBBG zur Anweisung an die Geschäftsführung für die Ausübung der Stimmabgabe in der Gesellschafterversammlung der BBBG herbeizuführen, ist ein Anweisungsbeschluss erforderlich. Gemäß § 6 Ziffer 1 Buchstabe a) der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig in der aktuellen Fassung entscheidet hierüber der Ausschuss für Finanzen, Personal und Digitalisierung.
Als Anlagen sind die Bilanzen und die Gewinn- und Verlustrechnungen der SBBG und der BBBG für das Geschäftsjahr 2022 beigefügt, weiterhin die Konzernbilanz und die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2022 sowie der Lagebericht 2022 für die Gesellschaft und den Konzern.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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200 kB
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2
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(wie Dokument)
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196,2 kB
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202,2 kB
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200,1 kB
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5
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(wie Dokument)
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296,9 kB
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6
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(wie Dokument)
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1,5 MB
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7
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(wie Dokument)
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892,2 kB
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