Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 23-21041

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:


„Die Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung der Struktur-Förderung

Braunschweig GmbH werden angewiesen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Jahresabschluss der Struktur-Förderung Braunschweig GmbH für das Geschäftsjahr 2022, der nach einem Ertrag aus Verlustübernahme in Höhe von 344.058,43 EUR mit einem Jahresergebnis von 0,00 Euro abschließt, wird festgestellt.“
 

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Die Entscheidung über die Feststellung des Jahresabschlusses obliegt gemäß § 11 Buchstabe a) des Gesellschaftsvertrages der SFB der Gesellschafterversammlung.

 

Um eine Stimmbindung der städtischen Vertreter in der Gesellschafterversammlung der SFB

herbeizuführen, ist ein Anweisungsbeschluss erforderlich. Gemäß § 6 Ziff. 1 lit. a) der

Hauptsatzung der Stadt Braunschweig in der aktuellen Fassung entscheidet hierüber der

Ausschuss für Finanzen, Personal und Digitalisierung (FPDA).

 

Der Aufsichtsrat der SFB hat in seiner Sitzung am 20. April 2023 den

Jahresabschluss 2022 beraten und eine entsprechende Beschlussempfehlung abgegeben.

 

Der Jahresabschluss 2022 der SFB weist ein Ergebnis (vor Verlustübernahme) in Höhe von

- 344.058,43 € aus und liegt somit gegenüber dem Nachtragswirtschaftsplan 2022 um 201.741,57 € besser.

 

Für die Sparte ‚Kern + Gewerbe ergibt sich ein Ergebnis von - 284.605,23 € und somit um 136.194,77 € besser als dieser Teilplan.

 

Im Hochbau-Bereich ergibt sich ein Ergebnis in Höhe von 59.453,20 (dieser Teilplan sah ein Ergebnis von - 125.000,00 € vor, mithin Verbesserung um 65.546,80 €).

 

Im Einzelnen:

 

 

 

Hinweis: Der Gesellschaftsvertrag der SFB wurde im Rahmen der Hochbau-Projekt-Erweiterung im Laufe des Jahres 2022 angepasst, er enthält nun eine gesellschaftsvertragliche Regelung zum Verlustausgleich. Daher wird nunmehr in der beigefügten Gewinn- und Verlustrechnung des Jahresabschlusses (anders als in den Vorjahren) ein ausgeglichenes Ergebnis ausgewiesen (siehe hierzu die seinerzeitigen Vorlagen zur Gesellschaftsvertragsänderung vom 17. Juni 2022 bzw. 22. Juni 2022 (DS 22-18860 bzw. DS 22-18860-01). In obiger tabellarischer Übersicht wird jedoch zur Übersichtlichkeit weiter der eigentliche Fehlbetrag dargestellt.

 

In der Gewinn- und Verlustrechnung 2022 wurde aus Gründen der Transparenz erstmals eine (der Planung entsprechende) spartengetrennte Aufteilung vorgenommen.

 

In der Sparte Kern + Gewerbe sind gegenüber dem Vorjahr Mehraufwendungen entstanden, so bei den Personalkosten durch Neueinstellungen sowie bei den sonstigen betrieblichen Aufwendungen durch den Aufbau der Gesellschaftsinfrastruktur (Büromiete und -ausstattung etc.).

 

Es wurden hier im Geschäftsjahr lediglich Umsatzerlöse aus Miet-/Pacht-/Erbpachtverträgen (Lilienthalquartier) vereinnahmt. Im Vorjahr 2021 waren noch ca. 1,4 Mio. € Umsatzerlöse und korrespondierend Verminderung des Bestandes an Vorräten zu verbuchen im Rahmen der Abwicklung der Maßnahme Lilienthalplatz.

 

In der Sparte Hochbau sind im Wirtschaftsjahr 2022 ausschließlich Kosten für die Personalberatung (Beauftragung der Geschäftsführungsfindung) in Höhe von 59,4 T€ (enthalten in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen) entstanden.

 

Investitionen wurden im Berichtsjahr lediglich in Höhe von rd. 28,9 T€ im Rahmen von Entwicklungskosten für eigene Grundstücke im Lilienthalquartier vorgenommen.

 

Die Prüfung des Jahresabschlusses durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Euratio

GmbH, Göttingen, hat zu keinen Einwendungen geführt. Der uneingeschränkte

Bestätigungsvermerk wurde am 3. März 2023 erteilt.

 

Als Anlage sind die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung sowie die Gewinn- und Verlustrechnung nach Sparten und der Lagebericht 2022 beigefügt.

 

 

 


 

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Anlagen

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Erläuterungen und Hinweise