Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 23-21043

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:


„Die Vertreterin der Stadt in der Gesellschafterversammlung der Braunschweig Zukunft

GmbH wird angewiesen, den Jahresabschluss der Braunschweig Zukunft GmbH für das

Geschäftsjahr 2022, der einschließlich der Erträge aus Verlustübernahme in Höhe von

1.573.237,30 € ein Jahresergebnis von 0,00 € ausweist, festzustellen.“
 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Die gemäß § 11 Buchstabe a) des Gesellschaftsvertrages der Braunschweig Zukunft GmbH

(BZG) vorgesehene Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses obliegt

der Gesellschafterversammlung.

 

Um eine Stimmbindung der städtischen Vertreterin in der Gesellschafterversammlung der

BZG herbeizuführen, ist ein Anweisungsbeschluss erforderlich. Gemäß § 6 Ziff. 1 lit. a) der

Hauptsatzung der Stadt Braunschweig in der aktuellen Fassung entscheidet hierüber der

Ausschuss für Finanzen, Personal und Digitalisierung (FPDA).

 

Der Aufsichtsrat der BZG hat in seiner Sitzung am 14. April 2023 den Jahresabschluss 2022 beraten und eine entsprechende Beschlussempfehlung abgegeben.

 

Der Jahresabschluss 2022 der Gesellschaft weist (vor Verlustübernahme durch die Stadt)

einen Fehlbetrag i. H. v. 1.573.237,30 € aus und liegt damit um 242.162,70 € € niedriger als

der Nachtragswirtschaftsplan 2022 (1.708.400,00 €).

 

Im Einzelnen:

 

 

Im Vergleich zur Planung 2022 ergaben sich insbesondere Reduzierungen beim Materialaufwand und bei den Personalkosten durch späteren Start einzelner Projekte.

 

Gegenüber dem Vorjahresabschluss 2021 steigen die Personalkosten an u. a. aufgrund Tarifsteigerungen, auch die sonstigen betrieblichen Aufwendungen erhöhen sich durch die Tarifsteigerungen für die mittels Personalgestellung überlassenen städtischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

 

Im Geschäftsjahr wurden lediglich geringe Investitionen in Höhe von rd. 1,8 T€ für

Betriebs- und Geschäftsausstattung vorgenommen.

 

Die Prüfung des Jahresabschlusses durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Euratio

GmbH, Göttingen, hat zu keinen Einwendungen geführt. Der uneingeschränkte

Bestätigungsvermerk wurde am 17. März 2023 erteilt.

 

Als Anlage sind die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung sowie der Lagebericht 2022

der Braunschweig Zukunft GmbH beigefügt.

 

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Anlagen

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Erläuterungen und Hinweise