Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 23-21044

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:


"Die Vertreterin der Stadt in der Gesellschafterversammlung der Braunschweig Zukunft

GmbH wird angewiesen, dem Aufsichtsrat und der Geschäftsführung für das Geschäftsjahr

2022 Entlastung zu erteilen."
 

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Zur Begründung des Beschlussvorschlages wird auf die in der heutigen Sitzung vorgelegten

Unterlagen zum Jahresabschluss 2022 der Braunschweig Zukunft GmbH (BZG) Bezug

genommen (siehe Drucksache 23-21043).

 

Gemäß § 11 Buchstabe b) des Gesellschaftsvertrages der BZG obliegt die vorgesehene

Beschlussfassung über die Entlastung von Aufsichtsrat und Geschäftsführung der

Gesellschafterversammlung.

 

Um eine Stimmbindung der städtischen Vertreterin in der Gesellschafterversammlung der

BZG herbeizuführen, ist ein Anweisungsbeschluss erforderlich. Gemäß § 6 Ziff. 1 lit. a) der

Hauptsatzung der Stadt Braunschweig in der aktuellen Fassung entscheidet hierüber der

Ausschuss für Finanzen, Personal und Digitalisierung (FPDA).
 

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