Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 23-21101

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:


„Die Vertreterin der Stadt in der Gesellschafterversammlung der Flughafen Braunschweig-

Wolfsburg GmbH wird angewiesen, in der Gesellschafterversammlung der Flughafen

Braunschweig-Wolfsburg GmbH folgende Beschlüsse zu fassen:

 

- Der Jahresabschluss 2022 wird unter Berücksichtigung der in Höhe von 2.895.900,00 €

  vereinnahmten Betriebskostenzuschüsse mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von

  71.446,89 € festgestellt.

 

- Der Jahresfehlbetrag in Höhe von 71.446,89 € wird mit dem Gewinnvortrag in Höhe von

  2.166.487,96 € verrechnet und auf neue Rechnung vorgetragen.“
 

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Gemäß § 11 Buchstabe a) und b) des Gesellschaftsvertrages der Flughafen

Braunschweig-Wolfsburg GmbH (FBWG) obliegt die Beschlussfassung über die Feststellung

des Jahresabschlusses und über die Gewinnverwendung der Gesellschafterversammlung.

 

Um eine Stimmbindung der städtischen Vertreterin in der Gesellschafterversammlung der

FBWG herbeizuführen, ist ein Anweisungsbeschluss erforderlich. Gemäß § 6 Ziff. 1 lit. a) der

Hauptsatzung der Stadt Braunschweig in der aktuellen Fassung entscheidet hierüber der

Ausschuss für Finanzen, Personal und Digitalisierung (FPDA).

 

Der Aufsichtsrat der FBWG hat sich in seiner Sitzung am 26. April 2023 mit dem

Jahresabschluss 2022 befasst und eine entsprechende Beschlussempfehlung für die

Gesellschafterversammlung abgegeben.

 

Der Jahresabschluss 2022 der FBWG schließt mit einem Fehlbetrag in Höhe von

71.446,89 ab. Der Fehlbetrag soll mit dem Gewinnvortrag verrechnet und der verbleibende Betrag (2.095.041,07 €) auf neue Rechnung vorgetragen werden.

 

Im Einzelnen:

 

 

 

Erstmals sind im Abschluss die Entgelte von Volkswagen im Rahmen des Betriebsführungs- und Nutzungsvertrages (1.000,0 T€) gebucht (es wird hierzu auf die entsprechenden Ausführungen im Rahmen der Vorlage zum Wirtschaftsplan 2022 der FBWG verwiesen (DS 21-17351) bzw. zum Wirtschaftsplan 2023 (22-20039)). Diese sind ab dem Jahr 2022 bei den Umsatzerlösen zu verbuchen. In den Vorjahren wurde bis einschließlich 2021 ein Ertrag bei den Betriebsmittelzuschüssen verbucht. Dies führt zu geringeren Betriebsmittelzuschüssen gegenüber dem Vorjahr und korrespondierend zu erhöhten Umsatzerlösen.

 

Gegenüber dem Vorjahr steigen die Personalaufwendungen an. Dies ist begründet durch höhere Rückstellungszuführungen, Tarifsteigerungen und Höhergruppierungen sowie Besonderheiten im Corona-Jahr 2021 (verminderte Personalkosten aufgrund Kurzarbeit etc.).

 

Ferner sind im Abschluss 2022 bei den Betriebsmittelzuschüssen insgesamt 2.895,9 T€ vereinnahmt worden (Plan 2022: 2.507,9 T€). Hintergrund ist folgender:

 

Im Geschäftsjahr 2021 wurden gemäß Plan 2021 insgesamt seitens der Gesellschafterinnen Stadt Braunschweig, Stadt Wolfsburg sowie von Volkswagen 4.611 T€ ausgezahlt. Das Ergebnis 2021 war aber bspw. aufgrund einer Corona-Hilfszahlung des Landes in Höhe von 800,0 T€ besser als erwartet.

 

Im Rahmen der Aufstellung des Wirtschaftsplanes 2022 im Herbst 2021 war davon ausgegangen worden, dass von den für das Jahr 2021 gezahlten Zuschüssen 494,0 T€ verbleiben, um den Zuschussbedarf 2022 entsprechend zu reduzieren. Das tatsächliche Ergebnis 2021 erlaubte es jedoch, sogar von den im Jahr 2021 gezahlten Zuschüssen
882,0 T€ zu „übertragen“. Es erfolgte eine Verbuchung dieses Betrages in den Passiven Rechnungsabgrenzungsposten in der Bilanz des Jahres 2021. So konnten nunmehr insgesamt neben den von den Gesellschafterinnen Stadt Braunschweig und Stadt Wolfsburg im Jahr 2022 gezahlten Zuschüssen in Höhe von 2.013,9 T€ (Stadt Braunschweig: 1.468,3 T€) im Weiteren 882,0 T€ und nicht nur 494,0 T€ ertragswirksam vereinnahmt werden (insgesamt mithin Erträge aus Betriebsmittelzuschüssen: tatsächlich gezahlte 2.013,9 T€ + 882,0 T€ aus den Passiven Rechnungsabgrenzungsposten = 2.895,9 T€).

 

Seit September 2021 übernimmt der Bund die Differenz aus den Kosten der beauftragten Flugsicherungsorganisation für die Flugsicherung und den von den Flughafennutzern zu
zahlenden Flugsicherungsgebühren. Diese sind bei den Umsatzerlösen zu verbuchen. Diese Umsatzerlöse sind im Abschluss 2022 geringer als im Vorjahr und als im Plan 2022 veranschlagt, da in diesem Zusammenhang im Vorjahresabschluss 2021 bilanzierte Forderungen auszugleichen waren und somit für das Wirtschaftsjahr 2022 nicht mehr ertragswirksam werden konnten.

 

Die weiteren flugbetrieblichen Umsatzerlöse stiegen gegenüber dem Vorjahr leicht an, der Planansatz konnte jedoch nicht erreicht werden.

 

Im Geschäftsjahr 2022 wurden Investitionen in einer Gesamthöhe von 3.337,1 T€ vorgenommen.

 

Hiervon entfallen 38,5 T€ auf Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte, 126,9 T€ auf technische Anlagen und Maschinen, 70,1 T€ auf Betriebs- und Geschäftsausstattung sowie insbesondere 3.101,6 T€ auf geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau.

 

Von den geleisteten Anzahlungen und Anlagen im Bau entfallen 1.879,0 T€ auf das Remote-Tower-Control-Center (RTC). Aus einer Remote-Tower-Kontrollzentrale können die Fluglotsen mit Hilfe hochauflösender Video- und Infrarotkameras den Verkehr in der Luft und am Boden, statt aus dem Tower am Flugplatz, aus der Ferne überwachen. Die komplexe Kameratechnik liefert dauerhaft ein 360-Grad-Bild der zu überwachenden Flugplätze und wird auf einer Monitorreihe am Arbeitsplatz dargestellt. So erhalten die Lotsen einen Panoramablick auf den Flugplatz. Dieses zukunftsweisende Projekt wird vom Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung mit
5 Mio. € gefördert.

 

Für dieses Projekt wurden im Jahr 2022 schon rd. 3,1 Mio. € Fördermittel gezahlt. Diese
wurden – so sie verausgabt wurden (s. o.) – auf der Passivseite der Bilanz bei den Sonderposten aus Investitionszuschüssen verbucht (mit entsprechender Aktivierung der Maßnahmen bei den Anlagen im Bau). Sofern sie noch nicht verausgabt wurden, sind diese bei den Verbindlichkeiten zu buchen. Entsprechend erhöhte sich der Bestand an liquiden Mitteln aufgrund dieser noch nicht verausgabten Mittel.

 

Die weiteren o. g. Positionen resultieren aus den im Jahr 2021 begonnenen umfassenden

Investitionen für den Neubau der Feuerwache (in 2022 wurden 956,0 T€ investiert) inkl. Kfz-Halle und Verlegung der Hauptzufahrt sowie den Umbau des Hauptgebäudes/Terminals (Investitionen im Jahr 2022: 261,0 T€). Die Gesellschaft hat hierfür im Wirtschaftsjahr 2020 (teil-verbürgte) Kredite in Höhe von 5,2 Mio. € aufgenommen. Es wird hierzu verwiesen auf die Vorlage für den Rat der Stadt Braunschweig vom 27. November 2019 (DS 19-12190).

 

 

Die Prüfung des Jahresabschlusses 2022 durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

PKF Fasselt Partnerschaft mbB hat zu keinen Einwendungen geführt. Der uneingeschränkte

Bestätigungsvermerk wurde am 27. März 2023 erteilt.

 

Als Anlage sind die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung und der Lagebericht 2022

beigefügt.

 

 

 


 

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Anlagen

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