Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung außerhalb von Sitzungen - 22-18661-01

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:


Beschluss des Stadtbezirksrats 111 vom 05.05.2022 (Anregung gem. § 94 Abs. 3 NKomVG)

Die Verwaltung der Stadt Braunschweig wird gebeten, bei der Ausgestaltung des neuen Bushaltehäuschens an der Dammstrasse stadteinwärts der Buslinien 417 und 433 die Form eines Fachwerkhäuschens unter Berücksichtigung der Anregung des Ortsteilheimatpflegers in Betracht zu ziehen.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Die Anregung wurde von der Verwaltung geprüft und wird aus folgenden Gründen nicht weiterverfolgt.

 

Holzkonstruktionen bedürfen eines materialtechnisch sehr hohen baulichen Aufwandes an konstruktivem Gebäudeschutz, da die verwendeten Baustoffe nicht wasserfest sind. Nicht nur die Baukosten, sondern vor allem die Unterhaltungskosten werden daher erheblich größer sein als die eines Standardwetterschutzes.

 

Auch aus Sicht der Verwaltung ist es sinnvoll, sich im gesamten Stadtgebiet an Standards auch bei Wartehallen zu orientieren und nicht eine unübersichtliche Vielzahl an unterschiedlichen Typen zu verwenden. Dadurch wird u. a. auch eine gute Wiedererkennbarkeit der Anlagen des ÖPNV erzielt.

 

Der in der Anlage dargestellte Typ eines Fachwerkwartehäuschens wirkt im Gegensatz zum verwendeten Standard sehr massiv und ist zudem vollständig blickdicht, was sich im Hinblick auf ein Sicherheitsgefühl und die soziale Sicherheit der Fahrgäste negativ auswirken wird. Weiterhin kann der Busfahrer in der Wartehalle wartende Fahrgäste erst sehr spät erkennen.

 

Eine solche „Wartehalle“ wird sehr viel dominanter im Stadtraum in Erscheinung treten als der bewährte sehr transparente Standardtyp.

 

Insofern spricht Vieles für den seit Jahren bewährten sehr hochwertigen und durch den hohen Glasanteil auch sehr transparenten Wetterschutz, der sich auch in historisch wertvollen Bereichen gut integrieren lässt (s. Altstadtmarkt).

 

Aus diesen Gründen folgt die Verwaltung, der Anregung des Stadtbezirksrates nicht.
 

Loading...

Erläuterungen und Hinweise