Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 23-21196

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:


Der Ausführung der allgemeinen Grünanlagen inkl. Spielflächen gemäß anliegender Beschreibung wird zugestimmt.
 

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Sachverhalt

Beschlusskompetenz:

 

Die Beschlusskompetenz des Stadtbezirksrates ergibt sich aus § 93 Abs. 1 Nr. 5 NKomVG in Verbindung mit § 16 Abs. 1 Nr. 6 Hauptsatzung. Im Sinne dieser Zuständigkeitsnorm handelt es sich bei den allgemeinen Grünanlagen um einen Beschluss über die Ausgestaltung von Grünanlagen, deren Bedeutung nicht wesentlich über den Stadtbezirk hinausgeht.


Anlass:

 

Betrachtet wird in der vorliegenden Beschlussvorlage der Entwurf der öffentlichen Grünanlagen inklusive Spielflächen des westlichen Abschnittes des Baugebietes, bis zur mittigen Verkehrsfläche, mit besonderer Zweckbestimmung Fuß- und Radweg.

 

Im Zuge der Aufstellung des Bebauungsplanes ST 83 Stöckheim Süd wurden verschiedene Festsetzungen zur Gestaltung der allgemeinen Grünflächen getroffen. Gemäß der textlichen Festsetzung des Bebauungsplanes sind die öffentlichen Grünflächen naturnah zu gestalten. Diesem Gestaltungsbild folgt der erarbeitete Entwurf. Der geforderte umlaufende Erholungsweg wird in ungebundener Bauweise ausgeführt und schlängelt sich mäandrierend durch das Wohnbaugebiet. Bankplätze laden zwischendurch zum Verweilen ein. Wegebegleitend schließen sich artenreiche Blühstreifen und Wiesenflächen an.

 

Entlang des südlichen Weges werden die Wiesenflächen durch Obstgehölze ergänzt.

Die westliche Grenze des Baugebietes wird mittels einer Geländemodellierung und einer differenzierten Baum-Strauchpflanzung gestaltet.

Die im Westen befindliche Grünfläche ist durch Wiesenflächen gekennzeichnet, die durch Gehölzgruppen und Einzelbäumen aufgelockert werden. Partiell stärker gemähte Areale werden mit Drehliegen ausgestattet, die immer wieder veränderte Perspektiven auf die Umgebung zulassen.

 

Innerhalb der gebietsquerenden 8-Meter-breiten Trasse der Wasserhauptleitung sind keine Strauch- und Baumpflanzungen möglich. Aus diesem Grund wurde ein wegebegleitender Blühstreifen vorgesehen, der partiell durch ein Gräserband ergänzt wird.

 

An die Wasserleitungstrasse schließen sich zwei dreieckige Flächen an, die gemäß B-Plan als Spielflächen auszubilden sind. Die Spielflächen sind mit natürlich gestalteten individuellen Spielelementen versehen, die thematisch die Tiere der Okeraue aufgreifen. Die Auswahl der Spielgeräte orientiert sich an den Ergebnissen der durchgeführten Kinderbeteiligung.

Eingefasst werden die Spielflächen mittels Strauch- und Staudenpflanzungen, die zum Teil Naschgehölze enthalten, um den Kindern ein besonderes Naturerleben zu ermöglichen.

Tisch-Bank-Kombinationen ergänzen das Aufenthaltsangebot der Spielflächen.

 

Finanzierung:

 

Die Finanzierung erfolgt auf Grundlage eines städtebaulichen Vertrages mit der Stadt Braunschweig über die Grundstückgesellschaft Braunschweig, als Vorhabenträger. Der Stadt entstehen durch die Herstellung der Flächen keine Kosten.
 

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Anlagen

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Erläuterungen und Hinweise