Rat und Stadtbezirksräte
Anfrage (öffentlich) - 23-21207
Grunddaten
- Betreff:
-
Fahrkosten Schulveranstaltungen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Anfrage (öffentlich)
- Federführend:
- 0100 Steuerungsdienst
- Verantwortlich:
- Fraktion Bündnis 90 - DIE GRÜNEN im Rat der Stadt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Schulausschuss
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zur Beantwortung
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05.05.2023
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Für Fahrten während der Schulzeit werden unter bestimmten Umständen die Kosten übernommen, wenn es sich um Fahrten handelt, die nach festgelegten Kriterien als „schulinterne Fahrten“ bezeichnet werden können. So könnten Schulen ggf. Fahrscheine für den ÖPNV anfordern und ausgeben, die somit für Schüler:innen kostenlos sind. Beispielsweise werden Fahrten zum Schulsport oder -schwimmen anerkannt, sowie auch Fahrten zur Berufsorientierung und im Rahmen von Wahlpflichtkursen. Nicht anerkannt werden beispielsweise Fahrten im Rahmen von Projekttagen, Besuche von außerschulischen Lernorten wie z.B. PRO Familia und Besuche anderer Schulen im Rahmen des Probeunterrichtes oder der vertikalen Vernetzung.
Vor allem im Kontext der Auswirkungen der Corona-Lockdowns setzte sich zuletzt die Erkenntnis durch, dass ein wesentlicher Aspekt der Bildungsgerechtigkeit auch die Teilhabe an informeller Bildung ist. Somit zeichnet sich die Qualität guten Unterrichtes auch dadurch aus, dass Schüler:innen die Möglichkeiten bekommen, außerschulische Lernorte im Rahmen ihrer Schullaufbahn besuchen zu können. Gerade bei der Ganztagsschulbetreuung wird in Braunschweig Wert auf die Qualität der Angebote gelegt, welche u.a. dadurch sichergestellt werden kann, dass Kooperationen mit außerschulischen Akteur:innen eingegangen werden, wodurch der Bedarf an Mobilität in der Nachmittagsbetreuung wächst.
Leider ist das Thema Fahrkosten ein Hemmnis bei der Planung von außerschulischen Angeboten. Neben den organisatorischen Problemen des „Fahrgelder-Sammelns“ kommt es auch zu ökonomischen Problemen der Sorgeberechtigten, die sich die Fahrtkosten nicht leisten können. Dadurch werden leider gerade an solchen Schulen außerschulische Bildungsangebote erschwert oder verhindert, an denen sie am wichtigsten wären.
Daher fragen wir die Verwaltung:
1. Welche Schritte wären aus Sicht der Verwaltung auf welchen Ebenen notwendig, um die definitorischen Grenzen dessen, was als „schulinterne Fahrten“ anerkannt wird, auszuweiten?
2. Welche kommunalen Kosten würden schätzungsweise entstehen, wenn zusätzlich auch die Fahrkosten für Fahrten finanziert werden würden, die als „nicht schulinterne Fahrten“ gelten?
3. Wie hoch bewertet die Verwaltung den aktuellen Verwaltungsaufwand der Antragsprüfung und der Ausgabe von ÖPNV-Fahrkarten an Schulen im Rahmen der „schulinterne Fahrten“?
