Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 23-21191

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:


Der Gestaltung der öffentlichen Grünflächen inkl. Kinderspielflächen sowie des Jugendplatzes gemäß anliegender Beschreibung wird zugestimmt.
 

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Sachverhalt

Beschlusskompetenz:

 

Die Beschlusskompetenz des Stadtbezirksrates ergibt sich aus § 93 Abs. 1 Nr. 5 NKomVG in Verbindung mit § 16 Abs. 1 Nr. 6 Hauptsatzung. Im Sinne dieser Zuständigkeitsnorm handelt es sich bei der Gestaltung der öffentlichen Grünflächen inkl. Kinderspielflächen sowie des Jugendplatzes um einen Beschluss über die Ausgestaltung von Grünanlagen, deren Bedeutung nicht wesentlich über den Stadtbezirk hinausgeht.

 

Sachverhalt:

 

Anlass:

Der Bebauungsplan AW 100 sieht verschiedene Grünflächen inkl. Kinderspielflächen, die innerhalb des Plangebietes verteilt angeordnet sind, vor. Genauso wie die Anlage eines Jugendplatzes.

 

Gegenstand der vorliegenden Beschlussvorlage sind die verschiedenen öffentlichen Grünflächen 3, 4, 6 und 8 inkl. Kinderspielflächen sowie der Jugendplatz (vgl. Anlage 1) außerhalb der bereits fertiggestellten öffentlichen Grünflächen 1 und 2. Die geplanten Größen der Kinderspielflächen bzw. im Falle des Jugendplatzes die Ausstattung tragen dem durch erhöhte Anzahl an Wohneinheiten hervorgerufenen Bedarf Rechnung. Die inhaltliche Ausgestaltung basiert auf dem in Braunschweig üblichen Partizipationsmodell.


 

Öffentliche Grünflächen Nr. 3 und 4 (vgl. Anlage 2)

 

Die öffentlichen Grünflächen Nr. 3 und 4 liegen mittig in der ehemaligen Heinrich-der-Löwe-Kaserne, entlang der das Gebiet durchquerenden Pablo-Picasso-Straße (ehemals Plan­straße A). Die beiden Grünflächen werden von dem Vincent-van-Gogh-Ring (ehemals Planstraße B) etwa mittig getrennt. Östlich befindet sich ein bestehender Gehölzsaum. Beide Grünräume sind jeweils etwa 200 m lang und 25 m breit.

 

Der Entwurf für die Grünflächen Nr. 3 und 4 nimmt die bereits für die öffentliche Grünfläche Nr. 2 (‚Perspektivpark) entwickelten Elemente auf. Der Hauptweg verläuft in Nord-Süd-Richtung durch die beiden langgestreckten Grünflächen. Er verbindet gleichzeitig die Spielbereiche und Sitzgelegenheiten miteinander.

 

Die Wegeflächen werden analog zu den anderen öffentlichen Grünflächen in 2,50 m Breite und mit Betonpflaster ausgeführt. Insgesamt sind sechs Sitzbänke mit Rücken- und Armlehnen parallel des Weges vorgesehen.

 

Innerhalb der Grünfläche befinden sich drei Kinderspielflächen. Die Ausstattung aller Spielflächen nimmt Bezug auf die von den Kindern geäerten Wünsche im Rahmen einer durchgeführten Kinderbeteiligung.

 

Der nördliche Grünzug beinhaltet eine Seilbahn. Die beiden südlich davon gelegenen Spielflächen bestehen zum einen aus einem Kleinkinderspielbereich und einem Spielhaus mit Sandbacktisch und zum anderen aus einer großgigen Spielfläche mit Kletter­kombination, einer Stehwippe, einer Korbschaukel und Balanciermöglichkeiten. Die Spielflächen sind zur Erhöhung der Sicherheit zu den westlich angrenzenden Parkplätzen durch einen Gehölzstreifen sowie einen 1,20 m hohen Zaun abgegrenzt.

 

Der Grünraum wird durch extensive Wiesenflächen bestimmt. Auf der Fläche verteilte Bäume runden das Bild ab.

 

Die vorhandene, mit Gehölzen bestandene Böschung am östlichen Rand wird belassen und bildet die östliche grüne Kante des Freiraums.

 

Die vorhandenen zwei Trafostationen sowie ein Wertstoffbereich werden mit einem ca. 1,80 m hohen Stabgittermattenzaun umzäunt und mit niedrigen Kletterpflanzen berankt.

 

Öffentliche Grünflächen Nr. 6 und 8 (vgl. Anlage 3)

 

Die beiden öffentlichen Grünflächen 6 und 8 liegen am westlichen Rand der ehemaligen Heinrich-der-Löwe-Kaserne, am Übergang der Rautheimer Straße in die Braunschweiger Straße und südlich des Vincent-van-Gogh-Rings (ehemals Planstraße B). Voraussichtlich wird die Trasse der Stadtbahnverlängerung westlich der beiden Grünflächen vorbeigeführt werden. Östlich der Fläche Nr. 6 befindet sich eine Kindertagesstätte.

 

Der Entwurf für die Grünflächen Nr. 6 und 8 nimmt Elemente der vorangegangenen Gestaltung der öffentlichen Grünflächen im Quartier auf und führt sie fort. Beide Grünflächen sind von alten Bestandsbäumen geprägt, die im Bebauungsplan als zum Erhalt festgesetzt sind. Die Bestandsbäume sollen durch weitere Baumpflanzungen ergänzt werden.

 

Die öffentliche Grünfläche Nr. 6 erhält zudem eine Kinderspielfläche. Das Angebot umfasst einen Kletterturm, der vielfältige Möglichkeiten für unterschiedliche Altersklassen bereithält sowie Balancierbalken bzw. stämme. Findlinge befinden sich an den markanten Ecken der Fallschutzfläche. Ein großes Trampolin, welches auch für Rollstuhlfahrer nutzbar ist, lädt zum Springen ein.

 

Im Norden und Osten wird der Spielbereich von einer ca. 0,8 m hohen Erdmodellierung begrenzt, die zur Straße und dem Nachbargrundstück mit niedrigen Gehölzen bestanden ist.

 

Die Wegeflächen werden analog zu den anderen öffentlichen Grünflächen in 2,50 m Breite und mit Betonpflaster ausgeführt.

 

Die Möblierung, bestehend aus zwei Bänken, einer Bank-Tisch-Kombination und Abfall­behältern, ist analog zu der in den anderen Grünflächen vorgesehenen Ausstattung.

 

Westlich des Verbindungsweges, in Sichtweite der Straße, sozusagen als Eingangsportal, ist eine weitere, sogenannte Landmarke vorgesehen, die bereits in der öffentlichen Grünfläche Nr. 2 Verwendung findet. Sie besteht aus einer großformatigen Cortenstahltafel mit einer speziellen Aussparung zum Durchschauen. Sie kann zudem Informationen enthalten und einen Überblick über die Geschichte des Gebietes geben.

 

Der vorhandene Gehölzbestand wird durch Baumpflanzungen ergänzt und spendet besonders dem Spielbereich und den Sitzgelegenheiten Schatten. In den beiden Grün­flächen sind Laubbäume geplant, die eine auffallende Herbstfärbung haben.An den südlichen Kanten befinden sich zudem Heckensäume mit niedrigen, maximal 3 m hohen Gehölzen. Sie schirmen die Grünräume nach Süden zur Straße und der Stadtbahntrasse hin ab. Zur Sicherheit ist, wie in den anderen Grünflächen, stets ein Zaun zu den umgebenen Straßen geplant. In beiden Grünflächen werden extensive Wiesenflächen angelegt bzw. ergänzt.

 

Die öffentlichen Grünflächen Nr. 3, 4, 6 und 8 sollen nach Fertigstellung des Straßen­endausbaus in die bauliche Umsetzung gehen.

 

Öffentliche Grünfläche Nr. 7 / Jugendplatz (vgl. Anlage 4)

 

Die öffentliche Grünfläche Nr. 7 liegt am süd-östlichen Rand der ehemaligen Heinrich-der-Löwe-Kaserne. Im Norden und Westen wird sie durch den im vorhergehenden Bauabschnitt aufgeschütteten Lärmschutzwall begrenzt. Im Süden befindet sich die Braunschweiger Straße, im Osten ein unbefestigter Wirtschaftsweg.

 

Zu F ist die Fläche über den Wall, in dessen flächige Bepflanzung großgige Schneisen freigelassen wurden, oder über den öffentlichen Fuß- und Radweg entlang der Braunschweiger Straße erreichbar.

 

Der Entwurf für den Jugendplatz nimmt die für die öffentlichen Grünflächen 2 (‚Perspektiv­park) entwickelten Gestaltungselemente auf.

 

Am 24.10.2019 fand im Kinder- und Jugendtreff Rautheim eine Jugendbeteiligung statt, die vom Fachbereich Kinder, Jugend und Familie der Stadt Braunschweig durchgeführt wurde. Der vorliegende Entwurf setzt die während einer Beteiligung im Vorfeld geäerten Wünsche der Jugendlichen größtenteils um.

 

Großer Wunsch war die Errichtung einer Fläche zum Basketball- und Hockeyspielen. Daher wird der Jugendplatz durch ein ca. 23 x 14 m großes, asphaltiertes Spielfeld bestimmt. Auf der Fläche sind für Streetball zwei Basketballkörbe sowie für Hockey und zum Bolzen jeweils zwei Tore vorgesehen. Die einzelnen Spielfelder sind durch unterschiedliche farbige Markierungen gekennzeichnet. Zudem befinden sich seitlich Bänke. Das Spielfeld sowie die Tischtennisplatte können über einen gepflasterten Weg von der Braunschweiger Straße her erreicht werden. Eine Landmarke, ein auffällig roter Holzpfahl, markiert den Eingang. In diesem Bereich befindet sich zudem ein Sonnendach mit Sitzgelegenheiten und einer Hängematte, die zum Entspannen im Schatten einlädt.

 

rdlich an das asphaltierte Streetball- und Hockeyfeld schließt sich ein kleiner Baumhain an, der auf einem niedrigen, ca. 80 cm hohen Erdwall gepflanzt wird. Er bietet an heißen Tagen Schatten und lädt zum Sitzen und Liegen ein.

 

Weiter nördlich befindet sich eine 3 m hohe Boulderwand sowie ein Boulderfindling, die jeweils verschiedene Schwierigkeitsgrade aufweisen. Die Kletterfläche wird ebenfalls durch einen niedrigen Erdwall mit Baumpflanzung begrenzt.

 

Die vorhandene steile Böschung im Westen wird im unteren Bereich abgeflacht, sodass sie zum Sitzen und Beobachten des Spielgeschehens genutzt werden kann. Dort befinden sich vier Drehliegen. Östlich wird der Jugendplatz durch einen Gehölzsaum auf einem niedrigen Erdwall und einem vorhandenen Zaun begrenzt. Die Rasenflächen sollen als extensiver Landschaftsrasen ausgebildet werden.

 

Die bauliche Umsetzung des Jugendplatzes ist noch für dieses Jahr geplant.

 

Finanzierung:

 

Die Finanzierung erfolgt auf Grundlage eines städtebaulichen Vertrages mit der Stadt Braunschweig über die Kanada Bau GmbH Braunschweig, als Vorhabenträger. Die Planung ist intensiv mit dem Referat Grün- und Freiraumplanung abgestimmt worden. Der Stadt entstehen durch die Herstellung der Flächen keine Kosten.
 

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Anlagen

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