Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 23-21211

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

 

Der Beschäftigte Arkadius Peter Mienkina wird gem. § 154 Abs. 2 des Nieders. Kommunalverfassungsgesetzes - NKomVG - zum Prüfer beim Rechnungsprüfungsamt berufen.


 

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Dem Beschäftigten Arkadius Peter Mienkina wurde mit Wirkung vom 1. September 2022 der Dienstposten eines Prüfers in der Stelle 0140.20 Prüfbereich Betriebswirtschaft im Rechnungsprüfungsamt übertragen. Die Zuständigkeit von Herrn Mienkina erstreckt sich insbesondere auf die Prüfung des Fachbereichs 20 Finanzen, die Sonderrechnungen „Stadtentwässerung“ und „Abfallwirtschaft“ des Referats 0660 Stadtentwässerung und Abfallwirtschaft sowie der gemeinsamen Sonderrechnung des Fachbereichs 65 Gebäudemanagement und des Referats 0650 Hochbau.

 

Das Rechnungsprüfungsamt hat bestätigt, dass sich Herr Mienkina im Rahmen seiner Probezeit auf dem Dienstposten bewährt hat. Seine bisherigen Leistungen lassen erkennen, dass Herr Mienkinar die Wahrnehmung der Aufgaben eines Prüfers im Rechnungsprüfungsamt befähigt ist. Daher wird vorgeschlagen, ihn nunmehr zum Prüfer zu berufen.
 

Gemäß § 154 Abs. 2 des Nieders. Kommunalverfassungsgesetzes - NKomVG - in der geltenden Fassung in Verbindung mit § 3 Abs. 1 der Rechnungsprüfungsordnung der Stadt Braunschweig vom 28. Februar 2012 obliegt die Berufung von Prüferinnen und Prüfern beim Rechnungsprüfungsamt dem Rat der Stadt Braunschweig. Hinderungsgründe im Sinne des § 154 Abs. 4 NKomVG liegen in der Person von Herrn Mienkina nicht vor.

 

Ein Personalblatt mit Angaben zur Person und zum beruflichen Werdegang von Herrn Mienkina ist als Anlage beigefügt.
 

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