Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 23-20885-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Zur Anfrage der Fraktion Bündnis 90 - DIE GRÜNEN vom 16.03.2023 (23-20885) wird wie folgt Stellung genommen:

 

Zu 1.: Die Sportfachverwaltung hat unter Beteiligung von Vertretenden des Niedersächsischen Leichtathletikverbandes Kreis Braunschweig, der Leichtathletikgemeinschaft Braunschweig und der Vereine, die über mitgliederstarke Leichtathletikabteilungen verfügen, die Anzahl potenzieller Laufschlauchnutzenden verifiziert. Ca. 500 – 600 Personen wurden dabei als Nutzergruppe identifiziert. Diese Zahl setzt sich aus der Anzahl der Spitzen- und Kaderathletinnen und -athleten sowie aus der Anzahl der leichtathletisch aktiven Kinder und Jugendlichen in Braunschweig zusammen. Ein Bedarf nach einem Laufschlauch für Braunschweig kann daher anhand der Anzahl der potenziellen Nutzenden bestätigt werden.

 

Zu 2. und 3.: Die Verwaltung hat die Möglichkeiten der Errichtung eines Laufschlauchs als Solitärgebäude und als Anbau geprüft und gegeneinander abgewogen. Die Variante eines angebauten Laufschlauchs an eine Bestandssporthalle bzw. an eine aktuell in Planung befindliche Sporthalle ist abstrakt möglich, allerdings bietet diese Variante nur im geringen Maße Kosteneinsparungspotenziale, wie z. B. im Bereich der Gebäudedämmung. Des Weiteren sind die notwendigen Flächenreserven (ein Laufschlauch benötigt ca. die doppelte Außenlänge einer 2-Fach-Sporthalle) der Schulgrundstücke, auf welchen sich die Sporthallen üblicherweise befinden, nicht vorhanden. Darüber hinaus sind die in Sporthallen bereits vorhandenen Umkleide- und Sanitärräumlichkeiten nicht ausreichend, um zusätzliche Sportstätteninfrastruktur mit zusätzlichen Sportstättennutzenden wie z. B. eines Laufschlauches im Parallelbetrieb unterbringen zu können.

 

Bei der Abwägung hat die Verwaltung die Einschätzung der potenziellen Nutzenden und die möglichen Synergieeffekte berücksichtigt. Die Vertretenden der betroffenen Sportvereine haben sich einvernehmlich für ein Solitärgebäude und den Standort auf der Bezirkssportanlage Rüningen ausgesprochen. Hinsichtlich möglicher nutzungsorientierter Synergieeffekte erachtet die Verwaltung ebenfalls die Bezirkssportanlage Rüningen als geeigneten Standort, da die Nutzenden des Laufschlauchs auf die weitergehende Leichtathletikstruktur und die vorhandenen Umkleide- und Sanitärräumlichkeiten zurückgreifen könnten. Die vorhandenen Umkleide- und Sanitärräumlichkeiten auf der BSA Rüningen werden im Vergleich zu Sporthallen antizyklisch genutzt. In den Sommermonaten werden vorrangig die Außensportflächen genutzt und in den Wintermonaten dann perspektivisch der Laufschlauch. Zusätzliche Umkleide- und Sanitärraumkapazitäten sind auf der BSA Rüningen daher nicht erforderlich.

 

Zur konkreten Beurteilung der zur Realisierung bestehenden Möglichkeiten sowie der zu veranschlagenden Kosten wäre im nächsten Schritt ein Raumprogramm mit benötigten Funktionalitäten und Flächen als Basis für alle weiteren Planungen und Prüfungen zu entwickeln.

 

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