Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 22-20250-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Veränderung der Linienführung der Buslinie 433 in Querum und Einrichtung einer neuen Haltestelle
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- DEZERNAT III Stadtplanungs-, Verkehrs-, Tiefbau- und Baudezernat
- Beteiligt:
- 0120 Referat Stadtentwicklung, Statistik, Vorhabenplanung; 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr; 0600 Baureferat
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Mobilität, Tiefbau und Auftragsvergaben
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Entscheidung
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02.05.2023
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Der Stadtbezirksrat 112 Wabe-Schunter-Beberbach hat in seiner Sitzung am 19.04.2023 die DS 22-20250 mit Beratungsbedarf zurückgestellt (11:0:0) und um Klärung der nachstehenden Fragen gebeten.
Die Verwaltung nimmt zu den Fragen wie folgt Stellung:
- Es handelt sich gemäß dem Sachverhalt um die Anregung einer Bürgerin. Ist der höhere Nutzen der Linienänderung für die Allgemeinheit sichergestellt?
Die Zugangswege zur nächsten Bushaltestelle verkürzen sich für viele Bewohner im Bereich Bohnenkamp und Im Ziegenförth. Obwohl sich die Wege zur Bushaltestelle der Linie 433 für einen kleinen Teil der Fahrgäste verlängern, werden voraussichtlich mehr Fahrgäste von der neuen Bushaltestelle profitieren. Insgesamt stellt die neue Bushaltestelle eine bedeutende Verbesserung für die öffentliche Verkehrsanbindung in diesem Bereich dar.
- Bleibt die Erreichbarkeit des AWO-Standortes Peterskamp bei Änderung der Linienführung 433 uneingeschränkt vorhanden?
Die Bedienung der Haltestelle Lägenkamp, die sich direkt am AWO-Standort befindet, ändert sich trotz der Linienänderung der Buslinie 433 nicht. Die Haltstelle Lägenkamp wird weiter wie bisher bedient.
- Ist die Befahrbarkeit der Ecke Bohnenkamp/Lägenkamp auch mit einem Gelenkbus problemlos sichergestellt?
Auf dieser Strecke wurden bereits (Gelenk-)Busse eingesetzt, als der aktuelle Linienweg der 433 aufgrund einer Baustelle nicht befahrbar war
