Rat und Stadtbezirksräte
Anfrage (öffentlich) - 23-21230
Grunddaten
- Betreff:
-
Verhinderter Streik am städtischen Klinikum Braunschweig - Aufklärung und mögliche Unterstützung der Beschäftigten
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Anfrage (öffentlich)
- Federführend:
- 0100 Steuerungsdienst
- Verantwortlich:
- Gruppe Die FRAKTION. BS im Rat der Stadt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Finanzen, Personal und Digitalisierung
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zur Beantwortung
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04.05.2023
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Krankenhäuser und Gewerkschaften treffen bei Streiks Notdienstvereinbarungen, damit die Notfall-Versorgung der Patienten sichergestellt ist. Die Verhandlungen zwischen dem Braunschweiger Klinikum und Verdi waren jedoch gescheitert. Vor dem geplanten zweitägigen Warnstreik am 22. und 23. März war die Klinikums-Leitung vor das Arbeitsgericht gezogen. Dort erwirkte der Geschäftsführer des Klinikums, Dr. Andreas Goepfert, per einstweiliger Verfügung, dass an den beiden Streiktagen die Hälfte aller Operationssäle (14 von 28) und die dazugehörigen Stationen besetzt und einsatzbereit sein müssen. Auch die Stationen der Urologie und eine von zwei Unfallchirurgischen Stationen konnten entgegen der Planung von Verdi nicht bestreikt werden. Das Urteil kam einem faktischen Streikverbot gleich. Nach Angaben von Verdi entspricht die Besetzung von 14 OP-Sälen dem Dreifachen des Wochenendniveaus und damit einer Besetzung, die über eine Notfallversorgung weit hinausgeht.
Die Argumentation seitens des Arbeitgebers und auch der zuständigen Richterin vom Arbeitsgericht, dass das Patientenwohl sonst nicht gewährleistetet wäre und dieses vor dem Streikrecht steht, ist bei dem Blick auf die Vorschläge, die Verdi gemacht hat, nicht überzeugend. Verdi hatte vor Gericht angeboten, statt an zwei Tagen nur einen Tag zu streiken und einen Notdienst wie am 15. März zu gewährleisten. Dort hatten die Beschäftigten des Klinikums einen Notdienst auf Wochenend-Niveau geleistet, wie er auch an anderen Maximalversorgern bei Streiks üblich ist. Fünf der insgesamt 28 OP-Säle waren demnach besetzt.
Die Entscheidung, die Notdienstpläne auf dem Regelniveau zu halten, macht den Eindruck, dass das Streikrecht nicht dem Patientenwohl, sondern dem Erbringen von Leistungen untergeordnet wurde. Laut einem Bericht der Braunschweiger Zeitung vom 27. März, wurde von fast 1900 Beschäftigten eine Petition an Oberbürgermeister Dr. Kornblum übergeben, mit der Forderung an die Politik, die Geschäftsführung des kommunalen Krankenhauses in ihre Schranken zu weisen und das Streikrecht zu schützen.
Vor diesem Hintergrund bitten wir die Verwaltung um die Beantwortung der folgenden Fragen:
1. Ist in Zukunft eine bessere Kontrolle des Klinik-Managements geplant, um solche umstrittenen Entscheidungen bezüglich des Streitrechts zu verhindern?
2. Sind aktuell Maßnahmen seitens der Stadt geplant, um das Streikrecht der Beschäftigten des Klinikums zu gewährleisten?
3. Was wird derzeit unternommen, um die Verhandlungen zur Einrichtung eines Notdienstplans zu unterstützen?
