Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Antrag (öffentlich) - 23-21226

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Verwaltung wird gebeten, gemäß § 49 (2) der Geschäftsordnung vom 16. November 2021 (für den Rat, den VA, die Ausschüsse und die Stadtbezirksräte der Stadt BS) in die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Schulausschusses am 7. Juni 2023 den Punkt  „Schulverkehr und Schulstraßen" aufzunehmen. Im Rahmen dieses TOP wird die Verwaltung gebeten, über folgende Punkte zu berichten:

· Problemlagen und Konflikte durch Schulverkehr an Braunschweiger Schulstandorten
· Bisherige und kontinuierliche Maßnahmen zur Konfliktvermeidung
· Die aktuelle Rechtslage zu Schulstraßen
· Exemplarische Schulstraßen aus anderen Kommunen
· Einschätzungen von Schulakteur:innen zu Schulstraßen.

Zur Vorbereitung dieses TOPs wird die Verwaltung gebeten, die Einschätzung der örtlichen Schulen (Schulleitungen, Schüler- und Elternvertretungen) und anderer Akteur:innen (Stadtschülerrat, Stadtelternrat, Mobilitätsverbände, Stadtbezirksräte) einzuholen.

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:
Die Problemlage der Verkehrsgefährdung durch PKWs, die zu Schulbeginn und -ende umliegende Straßen verstopfen, in zweiter Reihe, an Einfahrten, Bushaltestellen oder auf dem Gehweg halten und parken, ist ein beständiges Problem an Braunschweiger Schulen. Zuletzt kam es am 21.02.2023 zu lebensgefährlichen Situationen vor der IGS Franzsches Feld durch sogenannte Elterntaxis.

Bisherige Versuche, der Problemlage mit Kiss & Ride-Plätzen zu begegnen, zeigten keine Wirkung. Direkte Ansprache der Fahrzeughalter:innen vor den Schulen durch Lehrkräfte oder Polizist:innen zeigt zwar kurzfristige Wirkung, ist aber nicht dauerhaft leistbar.

Sowohl in der Schweiz und Österreich, aber auch zunehmend in Deutschland werden an Schulen daher sogenannte Schulstraßen eingerichtet. In diesen Straßen wird zu den Hauptschlagzeiten zu Schulbeginn und -ende z. B. von 7:40 bis 8:10 Uhr und von 14:50 bis 15:20 Uhr die Durchfahrt von direkt angrenzenden Straßen für den Motorisierten Individualverkehr (MIV) gesperrt. Dabei gibt es auch Regelungen und Konzepte wie sowohl der Öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV), Anlieger:innen und natürlich auch Rettungswagen dennoch passieren können.

Weil die Akteur:innen an den Schulen am besten beurteilen können, wie stark die jeweilige Elterntaxi-Problematik bei ihnen vor Ort ist, sollte eine Initiative hin zur Einrichtung von Schulstraßen am besten von ihnen ausgehen. Die Möglichkeit der Einrichtung einer solchen Straße ist bisher noch relativ unbekannt. Zudem muss die Einrichtung auch unter Prüfung verschiedener Aspekte u. a. Mobilitätsaspekte vor Ort geprüft und mit Politik und Verwaltung gemeinsam vorbereitet werden. Daher ist es ein erster sinnvoller Schritt, dass die Akteur:innen an Braunschweiger Schulen über die Möglichkeit der Schulstraßen informiert werden und die Thematik im Schulausschuss behandelt wird.

Loading...

Erläuterungen und Hinweise