Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 23-21162-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Nitratbelastung des Braunschweiger Grundwassers

 

Sachverhalt:

Die Verwaltung hatte im Jahre 2017 proaktiv das Thema der Nitratbelastung des Grund­wassers in Braunschweig aufgegriffen, eigene Untersuchungen durchgeführt und das Gespräch mit der Landwirtschaftskammer und dem Landvolk gesucht. Ziel war es, die landwirtschaftlichen Akteure dahingehend zu sensibilisieren, dass auch abseits der großen Viehregionen in Niedersachsen allein durch die konventionelle ackerbauliche Landnutzung eine Belastung des Grundwassers mit Nitrat ausgelöst wird.

 

In der Zwischenzeit haben sich die gesetzlichen Grundlagen auf Bundes- und auf Landes­ebene einschneidend geändert. So hat der Bundesrat im Jahr 2020 die neue Düngeverordnung verabschiedet. Zentrale Punkte der Novellierung sind u. a. die Festlegung bundesweit einheitlicher Maßnahmen in nitratbelasteten Gebieten und der Auftrag an die Bundesländer, belastete Gebiete nach einheitlichen Kriterien auszuweisen.

 

Das Land Niedersachsen hat in diesem Sinne zum Schutz des Grundwassers vor Nitrat die „Niedersächsische Verordnung über düngerechtliche Anforderungen zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigung durch Nitrat oder Phosphat“ (NDüngGewNPVO vom 15.02.2023) erlassen.

 

Die Messstelle Timmerlah 1 liegt in dieser Gebietskulisse. Insofern gelten hier die zusätzlichen Anforderungen des § 3 der (NDüngGewNPVO).

 

Da die Messstelle in einer Tiefe zwischen 14 und 17 Metern verfiltert ist, wird sich die Aus­wirkung der zusätzlichen Maßnahmen auf den Nitratgehalt des Grundwassers an dieser Stelle erst in mehreren Jahren bemerkbar machen. Die Wirkung der vom Gesetzgeber initiierten Maßnahmen werden also erst langfristig erkennbar sein.

 

Dies vorausgeschickt beantwortet die Verwaltung die Fragen wie folgt:

 

Zu 1.:

Die Verwaltung hat keine weiteren eigenen Messungen durchgeführt. Ihr liegen die durch den gewässerkundlichen Landesdienst des NLWKN erhobenen Werte vor, die auch über den Umweltkartenserver des Landes verfügbar sind.

 

Zu 2.:

Die Nitrateinträge resultieren aus der Düngung zur ackerbaulichen Bewirtschaftung der Flächen.

 

Zu 3.:

Die notwendigen Maßnahmen wurden vom Land Niedersachsen eingeleitet. Zuständig war die Landesregierung mit dem Erlass der „Niedersächsischen Verordnung über düngerechtliche Anforderungen zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigung durch Nitrat oder Phosphat (NDüngGewNPVO). Diese Anforderungen sind von den zuständigen Dünge­behörden des Landes, den Landwirtschaftskammern zu gewährleisten.

 

Die Verwaltung selbst hat mangels Zuständigkeit keine zusätzlichen Maßnahmen eingeleitet.

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