Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung - 23-20592-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Beschluss vom 21. Februar 2023 (Anregung gemäß § 94 Abs. 3 NKomVG):

Der PKW Parkraum an der Ecke Kreuzstr. / Wiedebeinstraße wird in einen dauerhaften Fahrradparkraum mit entsprechender Fahrradabstellanlage umgewandelt.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Die Verwaltung sieht nach Abschluss der Erfassungsperiode vor, fünf feste Fahrradanlehnbügel mit Knieholmen zu installieren. Die durchschnittliche Belegung lag im Erfassungszeitraum (23.01.2023 bis 18.03.2023) bei ca. 50 % und die Maximalbelegung bei sechs Fahrrädern. Auf Grund des in Wintermonaten geringeren Radverkehrsanteils wird die durchschnittliche Belegung mit einem saisonalen Faktor multipliziert, sodass die Verwaltung von einem prognostizierten Maximalbedarf von neun Stellplätzen ausgeht. In der Folge gilt es, fünf Bügel zu installieren, die das Anschließen von zehn Fahrrädern ermöglichen. Die zehn neuen Abstellplätze haben denselben Flächenverbrauch wie einer der vorhandenen PKW-Stellplätze.
 

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