Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung - 23-20695-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Beschluss vom 2. März 2023 (Anregung gemäß § 94 Abs. 3 NKomVG):

Die Verwaltung wird gebeten, sowohl im Bereich Im Rübenkamp Ecke Hahnenkamp als auch auf dem Deiweg in Höhe Einmündung Unter der Heyde jeweils einen krähensicheren Mülleimer aufzustellen.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Die genannten Straßen sind sogenannte „Ü“-Straßen gemäß der Straßenreinigungsverordnung. Das bedeutet, dass dort alle Reinigungsverpflichtungen auf die Anlieger übertragen sind und diese dafür keinerlei Straßenreinigungsgebühr zu entrichten haben. Die „Ü“-Einstufung resultiert daraus, dass dort vornehmlich reine Wohnstraßen mit geringem Verkehrs- und Passantenaufkommen vorzufinden sind, welche keine besonderen Verschmutzungen erwarten lassen. In solchen Straßen werden grundsätzlich keine Papierkörbe platziert, da zum einen der zu erwartende Verschmutzungsgrad dies nicht notwendig werden lässt und zum anderen die notwendige Leerung und Entsorgung nicht über gezahlte Straßenreinigungsgebühren refinanziert werden kann. Papierkörbe in den Stadtteilen mit ländlicher Prägung werden üblicherweise nur an den ortsdurchführenden Hauptstraßen installiert.

 

Aus den genannten Gründen werden keine krähensicheren Abfallbehälter an den gewünschten Standorten installiert.


 

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