Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 23-21103
Grunddaten
- Betreff:
-
GY MK Abt. Echternstr., Brandschutzmaßnahme: Treppenhausabtrennungen Objekt- und Kostenfeststellungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 65 Fachbereich Gebäudemanagement
- Beteiligt:
- 0100 Steuerungsdienst; 0600 Baureferat; 20 Fachbereich Finanzen; DEZERNAT VIII -Umwelt-, Stadtgrün-, Sport- und Hochbaudezernat; 40 Fachbereich Schule
- Verantwortlich:
- Herlitschke
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Planung und Hochbau
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Entscheidung
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03.05.2023
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Beschlussvorschlag
Beschluss:
Dem o. a. Bauvorhaben wird gemäß den Plänen vom 21.09.2021 zugestimmt.
Die Gesamtkosten - einschl. der Eigenleistung des Fachbereichs Gebäudemanagement
und eines Zuschlags für Unvorhergesehenes - werden aufgrund der Kostenberechnung vom
30.03.2023 auf 330.000 € festgestellt.
Sachverhalt
Sachverhalt:
1. Beschlusskompetenz
Die Beschlusskompetenz des Ausschusses für Planung und Hochbau für Objekt- und Kostenfeststellungen ergibt sich aus § 6 Nr. 4 lit. a) der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig in Verbindung mit § 76 Abs. 3, Satz 1 NKomVG.
2. Begründung und Beschreibung des Bauvorhabens
Bei dem Bauvorhaben handelt es sich um eine Brandschutzmaßnahme.
Das historische denkmalgeschützte Bestandsgebäude ist L-förmig ausgeführt und verfügt über zwei notwendige Treppenräume. Im Bestand existiert an beiden Treppenräumen in jedem Geschoss jeweils ein Klassenraum, der lediglich über den unmittelbar davor gelegenen Treppenraum erschlossen wird. Somit verfügen diese an den Stirnseiten gelegenen Klassenräume nicht zwei voneinander unabhängige Rettungswege nach
§ 33 Abs. 1 NBauO sowie Absatz 3.1. Schulbaurichtlinie. Zur Verbesserung der Rettungswegsituation sollen die Treppenräume im Bestand durch den Einbau von Glas-Türelementen verkleinert werden, so dass Personen aus den an den Stirnseiten gelegenen Klassenräumen den jeweils zweiten Treppenraum gesichert (ohne den jeweils ersten Treppenraum zu durchschreiten) erreichen können.
Ausnahme: Im Erdgeschoss werden über den Treppenraum West ein an der Stirnseite gelegener Unterrichtsraum (PC-Raum) sowie die Lehrerzimmer- und Verwaltungsnutzung erschlossen. Eine Verkleinerung des Treppenraumes wie im 1. und 2. Obergeschoss ist im Erdgeschoss aufgrund beengter Platzverhältnisse nicht möglich. Hier wurde aus Sicht der Bauordnung sowie aus Sicht der Feuerwehr einem zweiten Flucht- und Rettungsweg über Anleiterung der Fenster zugestimmt.
3. Angaben zum Raumprogramm
Es handelt sich bei der geplanten Maßnahme um eine Baumaßnahme im Bestand, somit sind keine Änderungen im Raumprogramm vorgesehen.
4. Erläuterungen zur Planung
Die geplanten Treppenhaus-Abtrennungs-Türelemente sollen als Stahl-Glaselemente über die gesamte Treppenraumbreite ausgeführt werden. Geplant ist die Ausführung von feuerhemmenden Verglasungen mit integrierten rauchdichten, feuerhemmenden Abschlüssen. Die geplanten Doppeltüren sollen mit Feststellanlagen ausgestattet werden, dadurch können diese im täglichen Betrieb barrierefrei offen sein und werden nur im Brandfall automatisch geschlossen. Durch die geplante Ausführung wird die Großzügigkeit der Treppenhäuser beibehalten, was ein wichtiger Aspekt für die untere Denkmalbehörde ist.
Zusätzlich geplante (erforderliche) Ertüchtigungsmaßnahmen:
- Austausch von vorhandenen Türen zu den Treppenräumen in der Brandschutzqualität
T30-RS,
- Umbau von zwei Fenstern zu Rettungsfluchtfenstern im EG (Lehrerzimmer, PC-Raum),
- Einbau einer flächendeckenden Brandmeldeüberwachung aller Räume, welche im EG
(Hausmeisterzone) direkt an das Treppenhaus West angeschlossen sind.
Die Entwurfsplanung wurde in Abstimmung mit der Unteren Denkmalbehörde und einem Brandschutzgutachter durchgeführt. Die Bauordnung und die Feuerwehr wurden ebenfalls in die Abstimmungen eingebunden.
5. Techniken für regenerative Energien
Bei der Baumaßnahme werden keine regenerativen Energien berücksichtigt.
6. Maßnahmen für Menschen mit Behinderungen
Die Türen sind über Offenhaltungen barrierefrei gestaltet. Weitere Maßnahmen für Menschen mit Behinderungen sind nicht vorgesehen bzw. aus der Maßnahme erforderlich.
7. Kosten
Die Gesamtkosten der Baumaßnahme betragen aufgrund der Kostenberechnung
vom 30.03.2023 330.000,00 €.
Einzelheiten sind den Anlagen 1 und 2 zu entnehmen.
8. Bauzeit
Die Maßnahme soll ab den Herbstferien 2023 durchgeführt werden.
Voraussichtliches Bauende: Osterferien 2024.
9. Finanzierung
Die Finanzierung stellt sich wie folgt dar:
Im Haushaltsplan 2023 ff. sind bei dem Sammelprojekt
„FB 20: Brandschutzmaßnahmen (4S.210051)“ für das Haushaltsjahr 2023
kassenwirksame Haushaltsmittel i. H. v. 2.850.000 € veranschlagt.
Aufgrund der Kostenhöhe der Baumaßnahme sind die Kosten jedoch in einem Einzelprojekt darzustellen. Hierzu sollen die für das GY M.K. (Echternstraße) im Jahr 2023 erforderlichen Haushaltsmittel außerplanmäßig auf ein neues Einzelprojekt umgesetzt werden.
Der Antrag auf Bereitstellung dieser außerplanmäßigen Haushaltsmittel wird dem Rat in einer seiner nächsten Sitzungen zur Entscheidung vorgelegt.“.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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112,2 kB
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2
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(wie Dokument)
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190,3 kB
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3
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(wie Dokument)
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2,2 MB
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