Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 23-21103

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:


Dem o. a. Bauvorhaben wird gemäß den Plänen vom 21.09.2021 zugestimmt.

 

Die Gesamtkosten - einschl. der Eigenleistung des Fachbereichs Gebäudemanagement

und eines Zuschlags für Unvorhergesehenes - werden aufgrund der Kostenberechnung vom

30.03.2023 auf 330.000 € festgestellt.
 

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Sachverhalt

Sachverhalt:


1. Beschlusskompetenz

 

Die Beschlusskompetenz des Ausschusses für Planung und Hochbau für Objekt- und Kostenfeststellungen ergibt sich aus § 6 Nr. 4 lit. a) der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig in Verbindung mit § 76 Abs. 3, Satz 1 NKomVG.

 

 

2. Begründung und Beschreibung des Bauvorhabens

 

Bei dem Bauvorhaben handelt es sich um eine Brandschutzmaßnahme.

Das historische denkmalgeschützte Bestandsgebäude ist L-förmig ausgeführt und verfügt über zwei notwendige Treppenräume. Im Bestand existiert an beiden Treppenräumen in jedem Geschoss jeweils ein Klassenraum, der lediglich über den unmittelbar davor gelegenen Treppenraum erschlossen wird. Somit verfügen diese an den Stirnseiten gelegenen Klassenräume nicht zwei voneinander unabhängige Rettungswege nach
§ 33 Abs. 1 NBauO sowie Absatz 3.1. Schulbaurichtlinie. Zur Verbesserung der Rettungswegsituation sollen die Treppenräume im Bestand durch den Einbau von Glas-Türelementen verkleinert werden, so dass Personen aus den an den Stirnseiten gelegenen Klassenräumen den jeweils zweiten Treppenraum gesichert (ohne den jeweils ersten Treppenraum zu durchschreiten) erreichen können.

 

Ausnahme: Im Erdgeschoss werden über den Treppenraum West ein an der Stirnseite gelegener Unterrichtsraum (PC-Raum) sowie die Lehrerzimmer- und Verwaltungsnutzung erschlossen. Eine Verkleinerung des Treppenraumes wie im 1. und 2. Obergeschoss ist im Erdgeschoss aufgrund beengter Platzverhältnisse nicht glich. Hier wurde aus Sicht der Bauordnung sowie aus Sicht der Feuerwehr einem zweiten Flucht- und Rettungsweg über Anleiterung der Fenster zugestimmt.

3. Angaben zum Raumprogramm

 

Es handelt sich bei der geplanten Maßnahme um eine Baumaßnahme im Bestand, somit sind keine Änderungen im Raumprogramm vorgesehen.

 

4. Erläuterungen zur Planung

 

Die geplanten Treppenhaus-Abtrennungs-Türelemente sollen als Stahl-Glaselemente über die gesamte Treppenraumbreite ausgeführt werden. Geplant ist die Ausführung von feuerhemmenden Verglasungen mit integrierten rauchdichten, feuerhemmenden Abschlüssen. Die geplanten Doppeltüren sollen mit Feststellanlagen ausgestattet werden, dadurch können diese im täglichen Betrieb barrierefrei offen sein und werden nur im Brandfall automatisch geschlossen. Durch die geplante Ausführung wird die Großgigkeit der Treppenhäuser beibehalten, was ein wichtiger Aspekt für die untere Denkmalbehörde ist.

 

Zusätzlich geplante (erforderliche) Ertüchtigungsmnahmen:

- Austausch von vorhandenenren zu den Treppenräumen in der Brandschutzqualität

  T30-RS,

- Umbau von zwei Fenstern zu Rettungsfluchtfenstern im EG (Lehrerzimmer, PC-Raum),

- Einbau einer flächendeckenden Brandmeldeüberwachung aller Räume, welche im EG 

   (Hausmeisterzone) direkt an das Treppenhaus West angeschlossen sind.

 

Die Entwurfsplanung wurde in Abstimmung mit der Unteren Denkmalbehörde und einem Brandschutzgutachter durchgeführt. Die Bauordnung und die Feuerwehr wurden ebenfalls in die Abstimmungen eingebunden. 

 

5. Techniken für regenerative Energien

 

Bei der Baumaßnahme werden keine regenerativen Energien berücksichtigt.

 

6. Maßnahmen für Menschen mit Behinderungen

 

Die Türen sind über Offenhaltungen barrierefrei gestaltet. Weitere Maßnahmen für Menschen mit Behinderungen sind nicht vorgesehen bzw. aus der Maßnahme erforderlich.

 

7. Kosten

 

Die Gesamtkosten der Baumaßnahme betragen aufgrund der Kostenberechnung
vom 30.03.2023  330.000,00 €.

Einzelheiten sind den Anlagen 1 und 2 zu entnehmen.

 

8. Bauzeit

 

Die Maßnahme soll ab den Herbstferien 2023 durchgeführt werden.

Voraussichtliches Bauende: Osterferien 2024.

 

9. Finanzierung

 

Die Finanzierung stellt sich wie folgt dar:

 

Im Haushaltsplan 2023 ff. sind bei dem Sammelprojekt

FB 20: Brandschutzmaßnahmen (4S.210051)“r das Haushaltsjahr 2023

kassenwirksame Haushaltsmittel i. H. v. 2.850.000 € veranschlagt.

 

Aufgrund der Kostenhöhe der Baumaßnahme sind die Kosten jedoch in einem Einzelprojekt darzustellen. Hierzu sollen die für das GY M.K. (Echternstraße) im Jahr 2023 erforderlichen Haushaltsmittel außerplanmäßig auf ein neues Einzelprojekt umgesetzt werden.

 

Der Antrag auf Bereitstellung dieser außerplanmäßigen Haushaltsmittel wird dem Rat in einer seiner nächsten Sitzungen zur Entscheidung vorgelegt.“.

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Anlagen

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Erläuterungen und Hinweise