Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 23-21106

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:


Dem o. a. Bauvorhaben wird gemäß den Plänen vom 16.03.2023 zugestimmt.

 

Die Gesamtkosten - einschl. der Eigenleistung des Fachbereichs Gebäudemanagement

und eines Zuschlags für Unvorhergesehenes - werden aufgrund der Kostenberechnung vom

30.03.2023 auf 400.000 € festgestellt.

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Sachverhalt

Sachverhalt:


1. Beschlusskompetenz

 

Die Beschlusskompetenz des Ausschusses für Planung und Hochbau für Objekt- und Kostenfeststellungen ergibt sich aus § 6 Nr. 4 lit. a) der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig in Verbindung mit § 76 Abs. 3, Satz 1 NKomVG.

 

2. Begründung und Beschreibung des Bauvorhabens

 

Im Zuge einer Begehung der Landesschulbehörde Niedersachsen in der Grundschule Lehndorf mit Schwerpunkt „Nachhallmessung in Unterrichtsräumen“ wurden Mängel an der Akustik in 18 Klassenräumen festgestellt.

 

Um die Akustik der Klassenräume zu überprüfen, erfolgte daraufhin durch einen Akustikgutachter eine Messung und eine Stellungnahme. Die Mängel an der Akustik der

Klassenräume wurden bestätigt.

 

3. Angaben zum Raumprogramm

 

Da es sich um eine Maßnahme zur Verbesserung der Akustik handelt, sind keine Veränderungen der umlichkeiten geplant.

 

4. Erläuterungen zur Planung

 

Aus der gutachterlichen Stellungnahme des Akustikgutachters gehen die Notwendigkeit und die Maßnahmen zur akustischen Ertüchtigung inkl. Ausführung in den Klassenräumen hervor.

 

Es werden Abhang-Rasterdecken auf Unterkonstruktion und tlw. Wandabsorber empfohlen.

Ilm Zuge des Einbaus der Rasterdecken wird die Beleuchtung mit erneuert.

 

Die Rasterdecken werden im Rastermaß 62,5 cm x 62,5 cm bzw. 60 cm x 60 cm mit den

Geforderten Akustikeigenschaften, einem umlaufenden glatten Randfries und ins Raster eingelegten Leuchten ausgeführt. Alte und akustisch unwirksame Deckensysteme werden demontiert.

 

Ergänzend zu den Rasterdecken werden in einigen Klassenräumen akustisch wirksame Wandabsorber in der geforderten Größe und den geforderten Akustikeigenschaften montiert.

Die Ausführung ist mit dem Denkmalschutz abgestimmt.

 

5. Techniken für regenerative Energien

 

Bei der Baumaßnahme werden keine regenerativen Energien berücksichtigt, weil

es sich um eine Akustikmaßnahme in der Bestandsliegenschaft handelt.

 

6. Maßnahmen für Menschen mit Behinderungen

 

Die raumakustischen Verhältnisse wurden in Vorbereitung der Maßnahme untersucht. Um an der GS Lehndorf auch Personen mit eingeschränktem Hörvermögen (Inklusion) die Möglichkeit der Nutzung der zu sanierenden Räumlichkeiten zu geben, werden auch raumakustische Maßnahmen einbezogen.

 

7. Kosten

 

Die Gesamtkosten der Baumaßnahme betragen aufgrund der Kostenberechnung
vom 30.03.2023        400.000 €.

Einzelheiten sind den Anlagen 1 und 2 zu entnehmen.

 

8. Bauzeit

 

Die Maßnahme soll Herbst 2023 bis Herbst 2024 durchgeführt werden.

 

9. Finanzierung

 

Die Finanzierung stellt sich wie folgt dar:

 

Bei dem Sammelprojekt „Unterdecken / Ertüchtigung Akustikmaßnahmen (4S.210084)“ stehen vorbehaltlich der Freigabe ausreichend Haushaltsreste aus dem Vorjahr zur Verfügung, um die Gesamtkosten der Maßnahme zu decken.

 

Aufgrund der Kostenhöhe der Baumaßnahme sind die Kosten jedoch in einem Einzelprojekt darzustellen. Hierzu sollen die für die GS Lehndorf im Jahr 2023 erforderlichen Haushaltsmittel außerplanmäßig auf ein neues Einzelprojekt umgesetzt werden.

 

Der Antrag auf Bereitstellung dieser außerplanmäßigen Haushaltsmittel wird dem Rat in einer seiner nächsten Sitzungen zur Entscheidung vorgelegt.

 

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Anlagen

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Erläuterungen und Hinweise