Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung außerhalb von Sitzungen - 22-18032-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Beschluss des Stadtbezirksrats 112 vom 2. rz 2023 (Anregung gem. § 94 Abs. 3 NKomVG):

Die Verwaltung wird gebeten im Kreuzungsbereich Bienroder Str./Feuerbunnen/Rabenrodestraße eine geeignete Querungsmöglichkeit für Fußnger zu schaffen.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

  • Querungshilfen:

Die Einrichtung einer Querungshilfe ist an bestimmte Maßvorgaben gebunden, so sollte nach der Empfehlung für Fußngerverkehrsanlagen (EFA) eine Fahrbahnbreite von min. 9,50 m vorliegen, was im Straßenzug Bienroder Straße/Raabenrodestraße (Fahrbahnbreite 6,30 m -7,90 m) nicht gegeben ist.

 

  • Fahrbahneinengung:

Die Errichtung von Fahrbahneinengungen in der Umgebung der Bushaltstelle Feuerbrunnen ist aufgrund der Kurvensituation der Straße und den zahlreichen nah beieinanderliegenden Grundstückzufahrten nicht möglich.

 

  • Fußgängerüberweg:

Die Einrichtung von Fußngerüberwegen unterliegen den Bestimmungen der StVO und der Richtlinie für die Anlage und Ausstattung von Fußngerüberwegen (R-FGÜ). Die Anlage eines Fußngerüberwegs setzt dessen frühzeitige Erkennbarkeit für den Fahrzeugführer und eine ausreichende Sichtbeziehung zwischen Fußnger und Fahrzeugführer voraus. Für die Erkennbarkeit und die Sicht sind vor dem Fußngerüberweg Mindestentfernungen nachzuweisen.

Die notwendigen Mindestentfernungen für die Erkennbarkeit und die Sicht vor Fußngerüberwegen sind, bedingt durch die Kurvensituation nicht gegeben. Mithin kommt die Einrichtung eines Fußngerüberwegs aus den o. g. Gründen nicht in Betracht.

 

Die Verwaltung sieht aufgrund der vorhandenen Beschilderung (Piktogramm des VZ 133) und der streckenbezogenen Geschwindigkeitsbegrenzung auf Tempo 30 die Möglichkeit einer Querung der Bienroder Straße und Rabenrodestraße als gegeben an. Von einer baulichen Veränderung wird seitens der Verwaltung abgesehen.
 

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