Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 23-20928

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

 

„1. Herr Erster Stadtrat Christian Geiger wird als Gemeindewahlleiter abberufen.

 

Als Wahlleitung für die Aufgaben der Gemeindewahlleitung wird mit sofortiger Wirkung berufen:

 

Gemeindewahlleiter: Stadtrat Dr. Tobias Pollmann

 

Stellv. Gemeindewahlleiter: Beschäftigter Michael Walther, RefL. 0120

 

 

 2. Der Aufgabenbereich Wahlen des Referates 0120 Stadtentwicklung, Statistik,

 Vorhabenplanung (Stelle 0120.20 Wahlen) wird vom Dezernat VII, Finanz- und

 Feuerwehrdezernat, in das Dezernat II, Personal-, Organisations-, Digitalisierungs-

 und Ordnungsdezernat, verlagert.“

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Zu 1.)

 

Nach § 9 NKWG ist in den Gemeinden grundsätzlich die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister die Gemeindewahlleiterin bzw. der Gemeindewahlleiter, wenn die Vertretung nicht eine andere wahlberechtigte Person des Wahlgebietes oder Bedienstete der Gemeinde als Wahlleitung beruft. Von dieser Regelung macht der Rat bereits seit dem Jahr 2001 Gebrauch. Seitdem war bis zum Jahr 2021 der Stadtrat für das Dezernat II als Organisationsdezernent zugleich als Wahlleitung für die Organisation aller politischen Wahlen zuständig.

 

Aufgrund der eigenen Kandidatur des damaligen Stadtrates für Dezernat II und Gemeindewahlleiters für die Wahl einer Oberbürgermeisterin oder eines Oberbürgermeisters im Jahr 2021 musste eine neue Gemeindewahlleitung berufen werden, da gemäß § 9 Abs. 4 des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes Wahlbewerber nicht gleichzeitig Wahlleitung oder Stellvertretung sein können. Mit Beschluss des Rates vom 23. März 2021 wurde die Gemeindewahlleitung an den Ersten Stadtrat Christian Geiger, Dez. VII übertragen. Nachfolgend wurde


Herr Erster Stadtrat Geiger auf Vorschlag des Oberbürgermeisters durch die Landeswahlleitung auch zur Kreiswahlleitung für die Bundestagswahl 2021 und die Landtagswahl 2022 berufen.

 

Nachdem auch die Landtagswahl 2022 erfolgreich abgeschlossen ist und die Stelle des Stadtrates für das Dezernat II zwischenzeitlich neu besetzt wurde, soll jetzt die Aufgabe der Wahlleitung in Fortführung der langjährigen Braunschweiger Praxis dem Organisationsdezernenten übertragen werden.

 

Es wird daher vorgeschlagen, Herrn Stadtrat Dr. Tobias Pollmann zum Gemeindewahlleiter zu berufen.

 

Für die Stellvertretung wird vorgeschlagen, die Berufung des Beschäftigten Michael Walther, RefL. 0120, aus dem Ratsbeschluss vom 5. Juli 2022 zu bestätigen. Herr Walther ist als Referatsleiter des Referats Stadtentwicklung, Statistik, Vorhabenplanung auch für die Stelle Wahlen und damit für die Geschäftsstelle der Wahlleitung zuständig.

 

Das Wahlorgan Wahlleitung erledigt seine Aufgaben im Wahlverfahren nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen, ohne an Weisungen gebunden zu sein. Eine Reihe rechtsverbindlicher Erklärungen kann nur die Wahlleitung selbst oder ihre Stellvertretung abgeben. Die Tätigkeit der Gemeindewahlleitung endet nicht nach einer Wahl mit dem Beginn einer Ratsperiode. Sie ist bis zur ihrer Abberufung bzw. der Berufung einer neuen Gemeindewahlleitung im Amt. Die Gemeindewahlleitung muss jederzeit arbeitsfähig sein, um z. B. mögliche Mandatsnachfolgen in Rat und Stadtbezirksräten oder Verlustfeststellungen zu Ersatzpersonen in der laufenden Ratsperiode zeitnah und rechtsgültig durchführen zu können.

 

Wenn der Rat den Vorschlägen folgt, wird der Oberbürgermeister die beiden Genannten der Landeswahlleitung zu gegebener Zeit als Wahlleiter bzw. stellvertretenden Wahlleiter für die weiteren politischen Wahlen vorschlagen.

 

Zu 2.)

 

Der Aufgabenbereich Wahlen obliegt der Stelle 0120.20 Wahlen des Referates 0120 Stadtentwicklung, Statistik, Vorhabenplanung. Um die ganzheitliche und neutrale Wahrnehmung der Aufgabe Wahlen sicherzustellen, wurde im Zuge der Berufung des Ersten Stadtrates zum Gemeindewahlleiter im Jahr 2021 auch die organisatorische Zuordnung der Stelle Wahlen zum Dezernat VII veranlasst. Im Zuge der Berufung des Stadtrates Dr. Pollmann soll die Stelle 0120.20 Wahlen fachlich jetzt wieder dessen Dezernat zugeordnet werden.

 

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