Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 23-21039

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

 

1. Die während der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) Baugesetzbuch (BauGB) und der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB eingegangenen Stellungnahmen sind entsprechend den Vorschlägen der Verwaltung gemäß den Anlagen Nr. 3 und 4 zu behandeln.
 

2. r das oben bezeichnete Stadtgebiet wird die 142. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Braunschweig mit der dazu gehörigen Begründung mit Umweltbericht in der anliegenden Fassung beschlossen.“

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Beschlusskompetenz

Die Zuständigkeit des Rates für den Planbeschluss ergibt sich aus § 58 (2) Nr. 2 NKomVG.

 

Inhalt und Verfahren

Am 17. April 2018 wurde im Verwaltungsausschuss für das im Betreff genannte Stadtgebiet die 142. Änderung des Flächennutzungsplans „Feuerwache Westerbergstraße“ beschlossen. Ziel der Planung ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Realisierung einer neuen Feuerwache an der Westerbergstraße als Technik- und Logistikwache und als Standort der Sonderfahrzeuge der Berufsfeuerwehr zu schaffen.

 

Dem beiliegenden Flächennutzungsplan (Anlage 1) und der Begründung mit Umweltbericht (Anlage 2) sind Gegenstand der Änderung, Ziel, Zweck und wesentliche Auswirkungen der Planänderung zu entnehmen.

 

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden gemäß § 4 (2) BauGB mit Schreiben vom 07.11.2022 mit Fristsetzung zum 07.12.2022 zur Stellungnahme aufgefordert. Die für die Maßstabsebene des Flächennutzungsplanes bedeutenden Inhalte der Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange wurden teilweise in die Planunterlagen aufgenommen. Die eingegangenen Stellungnahmen, jeweils mit einer Stellungnahme der Verwaltung und einem Beschlussvorschlag versehen, sind Bestandteil dieser Vorlage zum Planbeschluss (Anlage 3).

 

Mit Bekanntmachung vom 16.02.2023 wurde die Öffentlichkeit von der Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB informiert. Die öffentliche Auslegung der 142. Änderung des Flächennutzungsplanes wurde vom 27.02.2023 bis zum 29.03.2023 durch Aushang und Veröffentlichung im Internet durchgeführt. Die Behörden und die sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 27.02.2023 von der Auslegung unterrichtet. Die eingegangenen Stellungnahmen, mit einer Stellungnahme der Verwaltung und einem Beschlussvorschlag versehen, sind Bestandteil dieser Vorlage zum Planbeschluss (Anlage 4).

 

Bei der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB und bei der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB sind keine wesentlichen Stellungnahmen eingegangen, die zu einer Änderung der Planunterlagen führten.



 

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Anlagen

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Erläuterungen und Hinweise