Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Anfrage (öffentlich) - 23-21269

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Zur Sitzung des AfSG am 20.04.2023 erfolgte die jährliche Mitteilung über die Unterbringung wohnungsloser Personen (23-21016). Danach ist die Zahl der wohnungslosen Personen im Vergleich zu den Vorjahren leicht angestiegen. Gleiches gilt für die durchschnittliche Verweildauer in den Unterkünften, die mittlerweile bei 433 Tagen liegt.

In der Mitteilung wurde auch Bezug genommen auf Personen, die „aufgrund ihrer Persönlichkeitsstruktur“ große Probleme damit haben, Rücksicht auf andere Menschen zu nehmen. Angesprochen werden Gewaltvorfälle sowohl gegenüber Beschäftigten in den Unterkünften, als auch gegenüber Mitbewohnern. Hier will die Verwaltung zukünftig „alternative“ Unterbringungsformen prüfen und ggf. zur Realisierung vorschlagen. Mündlich wurde konkret von der Unterbringung bspw. in Wohnwagen gesprochen.

Diese Form der Unterbringung wird in verschiedenen Städten seit Jahren praktiziert. So sollen in Köln-Ossendorf von 1998 bis 2006 46 Wohneinheiten für 140 Personen geschaffen worden sein, darunter feste Wohnungen und Gartenhäuser, aber auch Wohnwagen. In Göttingen soll bereits seit 2018 ein Bauwagen als Ersatzunterkunft in Betrieb sein.

Vor diesem Hintergrund wird die Verwaltung gefragt:

1. Wie ist der konkrete Sachstand zur Findung der „alternativen Unterbringungsformen“?

2. Wie beabsichtigt die Verwaltung, die Erfahrungen aus anderen Städten auszuwerten?

3. Werden die Ratsgremien bei der Entscheidungsfindung beteiligt?
 

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