Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 23-21192

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

Die Verleihungsgrundsätze für die Verleihung der Bürgermedaille im Hinblick auf die Vorschlagsberechtigung nach Nr. 4.1 werden geändert und für künftige Ehrungen ist folgende Regelung zu treffen:

 

„Vorschlagsberechtigt für je eine Person oder eine Personenvereinigung für die Verleihung sind der Oberbürgermeister sowie die Fraktionen und Gruppen im Rat der Stadt Braunschweig. Um einen Vorschlag der Fraktionen und Gruppen wirksam in die Entscheidungsfindung einbringen zu können, ist es erforderlich, dass er von mindestens fünf Ratsmitgliedern unterstützt wird, wobei ein Ratsmitglied jeweils einen Vorschlag unterstützen kann. Dabei ist es nicht notwendig, dass alle Unterstützenden der vorschlagenden Fraktion oder Gruppe angehören.“

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Die Stadt Braunschweig verleiht jährlich die Bürgermedaille an Braunschweiger Bürgerinnen und Bürger und sonstige Personen sowie Personenvereinigungen, die sich um die Stadt Braunschweig besondere Verdienste erworben haben. Die Bürgermedaille gehört damit zu den wichtigsten Auszeichnungen, die die Stadt Braunschweig vergibt. Mit der Verleihung werden die Wertschätzung und der Dank für das Wirken der zu Ehrenden zum Ausdruck gebracht. Vorschlagsberechtigt sind derzeit der Oberbürgermeister sowie die Fraktionen und Gruppen im Rat der Stadt Braunschweig.

 

Diese Regelung besteht seit 1988. Seinerzeit waren 4 Fraktionen bzw. Gruppen im Rat vertreten, so dass maximal 5 Vorschläge zu beraten gewesen sind. Mittlerweile sind 8 Fraktionen bzw. Gruppen im Rat, so dass maximal 9 Vorschläge jährlich möglich sind. 

 

Um weiterhin zu gewährleisten, dass die Verleihung der Bürgermedaille eine herausragende Würdigung bleibt, die nicht durch eine inflationierende Verleihungspraxis entwertet wird, sollen die maximal einzubringenden Vorschläge begrenzt werden, indem ein Vorschlag schon bei seiner Einbringung durch eine Mindestanzahl von Ratsmitgliedern getragen werden muss.

 

Andererseits möchte die Verwaltung selbstverständlich auch dem Minderheitenschutz weiterhin Rechnung tragen und es insoweit ermöglichen, dass auch kleine Fraktionen und Gruppen die Möglichkeit erhalten einen Vorschlag für diese Auszeichnung einzubringen. Vor dem Hintergrund schlägt die Verwaltung vor, dass ein jeder Vorschlag von mindestens fünf Ratsmitgliedern unterstützt wird, wobei ein Ratsmitglied jeweils einen Vorschlag unterstützen kann. Dabei ist es nicht notwendig, dass alle Unterstützenden der vorschlagenden Fraktion oder Gruppe angehören.
 

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Anlagen

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Erläuterungen und Hinweise