Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 23-20853-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen an Amts- und Landgericht für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028 - Ergänzungsvorlage
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 0120 Referat Stadtentwicklung, Statistik, Vorhabenplanung (Wahlen)
- Beteiligt:
- 0120 Referat Stadtentwicklung, Statistik, Vorhabenplanung
- Verantwortlich:
- Geiger
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Braunschweig
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Entscheidung
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16.05.2023
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Beschlussvorschlag
Beschluss:
Der Rat der Stadt Braunschweig stimmt der Vorschlagsliste (Liste 1 - Teil A und B) zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen an Amts- und Landgericht für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028 unter Berücksichtigung der Änderungen (Liste 3) zu.
Die interessierten Bürgerinnen und Bürger, die die Voraussetzungen der §§ 31 bis 34 GVG nicht vollständig erfüllen oder deren Bewerbung erst nach dem 28. Februar 2023 eingegangen ist (Liste 2 und Liste 3/Punkt 3) werden nicht in die Vorschlagsliste aufgenommen.
Sachverhalt
Sachverhalt:
In der Zeit vom 18. bis 27. April 2023 hat die Vorschlagsliste alle Stadtbezirksräte zur Anhörung durchlaufen.
Der Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 222 (Südwest) hat nach Beratung im nichtöffentlichen Teil der Sitzung empfohlen, eine Person aus der Gesamtliste (Liste 1 der Bezugsvorlage) nicht in die Vorschlagsliste aufzunehmen bzw. von dieser zu streichen. Die Verwaltung kann hierzu keine Beschlussempfehlung abgeben.
Alle anderen Stadtbezirke haben der Vorschlagsliste in der von der Verwaltung vorgelegten Form zugestimmt bzw. keine Beschlussempfehlung abgegeben.
Nach Erstellen der Bezugsvorlage haben drei Personen ihre Bewerbung aus persönlichen Gründen zurückgezogen. Eine weitere Person ist aus Braunschweig verzogen. Die Verwaltung empfiehlt, diese Personen aus der Vorschlagsliste zu streichen.
Zwei Personen haben nach Ablauf der von der Verwaltung gesetzten Frist Anträge eingereicht und diese trotz eines Hinweises der Verwaltung aufrechterhalten. Wie bereits bei den verfristeten Anträgen aus der Liste 2 (Punkt 5) der Bezugsvorlage empfiehlt die Verwaltung, diese Personen nicht in die Vorschlagsliste aufzunehmen.
Bei sechs Personen haben sich Veränderungen der Personendaten ohne Auswirkung auf die Wählbarkeit zur Schöffin oder zum Schöffen ergeben.
Alle Änderungen und Ergänzungen sind in Liste 3 als Anlage aufgeführt. Diese ist aufgrund der enthaltenen persönlichen Daten als nichtöffentliche Anlage klassifiziert.
Die Verwaltung wird die Vorschlagsliste dem Ratsbeschluss entsprechend gegebenenfalls anpassen und nach der vorgeschriebenen öffentlichen Auslegung bis zum 1. Juli 2023 an das Amtsgericht übersenden.
