Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 23-21138
Grunddaten
- Betreff:
-
Anpassung der Richtlinie der Stadt Braunschweig zur Qualifizierung für ein Amt der Besoldungsgruppe A 14 für die Laufbahn der Fachrichtung Feuerwehr
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 10 Fachbereich Zentrale Dienste
- Beteiligt:
- 0100 Steuerungsdienst; DEZERNAT II - Personal-, Organisations-, Digitalisierungs- und Ordnungsdezernat; 20 Fachbereich Finanzen; 37 Fachbereich Feuerwehr; 0150 Gleichstellungsreferat; 0300 Rechtsreferat
- Verantwortlich:
- Dr. Pollmann
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Finanzen, Personal und Digitalisierung
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Vorberatung
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04.05.2023
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Braunschweig
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Entscheidung
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16.05.2023
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Sachverhalt
Sachverhalt:
1. Ausgangslage
Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Modernisierung des Nds. Beamtenrechts 2009 wurde die NLVO geändert und ein neues Laufbahnrecht verabschiedet. Der bisherige Aufstieg in den höheren Dienst entfiel und kann seitdem durch eine eigene Qualifizierung ersetzt werden. Von dieser Möglichkeit hat der Rat der Stadt Braunschweig als oberste Dienstbehörde gem. § 12 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 NLVO am 6. Februar 2018 mit dem Beschluss einer Qualifizierungsrichtlinie für die Laufbahn der Fachrichtung Feuerwehr Gebrauch gemacht.
Vor dem Hintergrund, dass in der Laufbahn der Fachrichtung Feuerwehr zum einen nur selten ein Dienstposten der Laufbahngruppe 2, 2. Einstiegsamt (ehem. höherer feuerwehrtechnischer Dienst), zu besetzen ist, den Mitarbeitenden jedoch gerade im Hinblick auf den bestehenden Fachkräftemangel eine bedarfsgerechte Weiterentwicklung ermöglicht werden soll, und zum anderen auftretenden Vakanzen zukünftig effektiver zu begegnen sein wird, ist die Richtlinie inhaltlich anzupassen.
Für die Beamtinnen und Beamten der Laufbahn des allgemeinen Verwaltungsdienstes, des technischen Dienstes sowie weiterer Fachrichtungen besteht eine eigene Richtlinie, die von der Anpassung nicht berührt ist.
2. Änderungsentwurf „Qualifizierungsrichtlinie Feuerwehr“
Durch die vorliegende Modifizierung der Qualifizierungsrichtlinie (Anlage) wird die Qualifizie-rung mit dem jeweiligen Stellenbesetzungsverfahren verbunden. Dies hat zur Folge, dass in dem gesamten Verfahren nur die Durchführung eines Assessment-Centers erforderlich ist. Das Auswahlverfahren für die Stellenbesetzung entscheidet somit auch zugleich über die sich anschließende Qualifizierung.
Mit der Richtlinie kann so die Möglichkeit geschaffen werden, die Stellenbesetzung für Be-werberinnen und Bewerber der Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt (ehem. gehobener feuer-wehrtechnischer Dienst) zu öffnen. Für die im Stellenbesetzungsverfahren erfolgreiche Bewerberin oder den erfolgreichen Bewerber wird die in der Richtlinie geregelte Qualifizierung zur Bedingung der Stellenbesetzung und deren erfolgreiche Absolvierung zur Voraussetzung für die Übertragung des höheren Amtes.
Diese Koppelung ermöglicht für herausgehobene Dienstposten die gezielte Förderung und Bindung engagierter und leistungsstarker Dienstkräfte an die Stadt Braunschweig. Sie erhöht die Durchlässigkeit innerhalb der Laufbahngruppe 2, um Feuerwehrbeamtinnen und Feuerwehrbeamten das berufliche Fortkommen zu ermöglichen, und vergrößert die personalwirtschaftliche Flexibilität, Stellen bestmöglich und zeitnah besetzen zu können.
Eine Anpassung der Inhalte wurde zudem vorgenommen, um damit den aktuell im feuer-wehrtechnischen Dienst üblichen Qualifizierungsinhalten zu entsprechen.
Eine erste Anwendung soll die Qualifizierungsrichtlinie bereits im Stellenbesetzungsverfahren für die Abteilungsleitung für die Integrierte Regionalleitstelle BS/PE/WF (IRLS) im Fachbereich 37 Feuerwehr erfahren.
Die Maßnahme ist mit dem Gesamtpersonalrat abgestimmt, der gemäß § 65 Abs. 1 Nr. 22 NPersVG zustimmen muss.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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210,6 kB
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