Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 23-21229-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Zu der Anfrage der Fraktion BIBS vom 22.04.2023 nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

 

Zu 1.

Die Ansätze für die Anmietung von Gebäuden werden im Haushalt der Sonderrechnung FB 65 Hochbau und Gebäudemanagement geplant. Eine mögliche Mieterhöhung für das BC III wurde in den Planungen bis 2027 bisher nicht berücksichtigt, da nicht absehbar ist, wann der Verbraucherpreisindex den für eine Mieterhöhung notwendigen Punktwert erreicht. Der Verbraucherpreisindex steigt nicht linear sondern wird unter Berücksichtigung der Inflation monatlich neu berechnet. Der Sachverhalt wird zur Haushaltsplanung 2025 unter Bewertung der zum Planungszeitpunkt bekannten Indizierung neu bewertet. Alle bekannten Tatbestände, die im Finanzplanungszeitraum mit hoher Wahrscheinlichkeit zu Mieterhöhungen bei den städtischen Anmietungen führen könnten werden grundsätzlich berücksichtigt.

 

Zu 2.

Der Mietbeginn ist der Startpunkt für die Berechnung auf Grundlage der Indizierung.

 

Zu 3.

Bei einer Erhöhung des Indexes um 8 oder mehr Prozent, ist der Vermieter zur entsprechenden Mietanpassung berechtigt, bei einer Absenkung des Indexes um 8 oder mehr Prozent, ist der Mieter berechtigt, eine Mietanpassung zu fordern.



 

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