Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 23-21230-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Zur Anfrage der Gruppe DIE FRAKTION. BS im Rat der Stadt vom 22. April 2023 (DS 23-21230) nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

 

Zu 1.:

 

Die Kontrolle des Klinikmanagements obliegt dem Aufsichtsrat des Städtischen Klinikums, der seinen Auftrag in- und außerhalb von regelmäßig stattfindenden Sitzungen nachkommt. Da die operative Geschäftstätigkeit Aufgabe der Geschäftsführung ist, entspricht es insofern nicht der Zuständigkeit des Aufsichtsrates, die Geschäftsführung im vorliegenden Fall zum Abschluss einer Notdienstvereinbarung anzuhalten.

 

Zu 2. und 3.:

 

Es ist ein Anliegen der Stadt Braunschweig, einen Ausgleich zwischen der Rechtspflicht des Städtischen Klinikums zur Sicherstellung der medizinischen Versorgung während des Arbeitskampfes und dem Streikrecht der Beschäftigten zu finden. Die Verwaltung sieht sich als kommunale Trägerin daher in einer intermediären Rolle. Aus diesem Grund ist die Verwaltung bestrebt, ver.di und die Geschäftsführung des Städtischen Klinikums bei der Kompromissfindung zu unterstützen.

 

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