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ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 23-21228-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Zur Anfrage der Fraktion der SPD vom 24.04.2023 (DS 23-21228) wird wie folgt Stellung genommen:

 

Zu Frage 1:

 

Der Begriff Schulverweigerung ist nicht eindeutig definiert, daher lässt sich die Frage lediglich durch Annäherung mit Hilfe verschiedener Perspektiven beantworten.

 

Es gibt unterschiedliche Arten der sogenannten Schulverweigerung, was eine Antwort erschwert. Hauptsächlich wird zwischen aktiver und passiver Verweigerung unterschieden. Dabei impliziert die Begrifflichkeit jedoch eine in der Regel nicht vorhandene Absicht, Verweigerung wurde daher durch die treffendere Bezeichnung Absentismus abgelöst.

 

Zuständig sowohl für die Beschulung als auch die Überwachung der Schulpflicht ist das Land Niedersachsen. Daten über unentschuldigt fehlende Schülerinnen und Schüler, beispielsweise aus Klassenbüchern herangezogen, veröffentlicht das Land nicht. An Braunschweiger Schulen werden zudem unterschiedliche Verfahrensweisen bei unentschuldigtem Fernbleiben vom Unterricht praktiziert. Einige initiieren konsequent Ordnungswidrigkeitsverfahren und suchen Unterstützung bei der Koordinierungsstelle Schulverweigerung, andere beispielsweise legen Erziehungsberechtigten vor Ausstellung der Zeugnisse Auflistungen mit unentschuldigten Fehltagen des zurückliegenden Halbjahres vor, die diese dann mit einer Unterschrift entschuldigen können.

 

Bei Verstößen ist die Schule verpflichtet, beim Fachbereich Bürgerservice, Öffentliche Ordnung ein Ordnungswidrigkeitsverfahren aufgrund einer möglichen Schulpflichtverletzung zu initiieren. Auch wenn diese Daten aus beschriebenen Gründen die Situation nicht vollständig abbilden, können sie einer Lageeinschätzung dienlich sein.

 

Neben den Zählungen durchgeführter Ordnungswidrigkeitsverfahren liegen in Braunschweig auch Zahlen über Meldungen der Schulen an die Koordinierungsstelle Schulverweigerung sowie Ergebnisse der jährlichen Befragungen der Koordinierungsstelle in Schulen vor.

 

Daher basiert die Einschätzung hinsichtlich der Braunschweiger Schulverweigerung auf verschiedenen Perspektiven.

 

Bei Ordnungswidrigkeitsverfahren geben die Erstanzeigen Auskunft über die Anzahl betroffener Schülerinnen und Schüler. Während des Schuljahres 2017/2018 wurden 215 solche Anzeigen bearbeitet, in 2018/2019 waren es 237, 2019/2020 143, 2020/2021 167 und 2021/2022 zählte der Fachbereich 227 Erstanzeigen.

 

 

Erstanzeigen

2017/2018

215

2018/2019

237

2019/2020

143

2020/2021

167

2021/2022

227

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Anzahl der Erstanzeigen steigt leicht an, abgesehen von den Pandemieschuljahren, die eine Kontrolle der Schulpflichterfüllung durch Schulen erschwerten.

 

Letzteres lässt sich auch an der Anzahl der Meldungen von Schulen an die Koordinierungsstelle Schulverweigerung erkennen: 2017 meldeten Schulen Unterstützungsbedarf für 252 Schülerinnen und Schüler, 2018 waren es 248 Meldungen, 2019 272, in den Pandemiejahren 2020 und 2021 waren es 213 beziehungsweise 230, 2022 wurden 249 Hilfebedarfe mitgeteilt.

 

Kalenderjahr

Anzahl Meldebögen

2017

252

2018

248

2019

272

2020

213

2021

230

2022

249

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die hrliche Befragung („Zentrale Erfassung unentschuldigter Fehltage“) betrachtet zwar jeweils eine unterschiedliche Anzahl Schülerinnen und Schüler (ca. 9.000 bis ca. 12.000) und beschränkt sich auf weiterführende Schulen. Die Daten ergeben dennoch ein aussagekräftiges Bild über die Schülerinnen und Schüler mit unentschuldigten Fehltagen: Hatten 2018/2019 noch rund 15 % (absolut 1.151) der betrachteten 11.264 Schülerinnen und Schüler mindestens einen unentschuldigten Fehltag, waren es 2020/2021 zwar absolut mehr (1.300), gemessen an der betrachteten Anzahl jedoch ein geringerer Anteil (12 %) mit unentschuldigten Fehltagen. Im Schuljahr 2021/2022 hingegen mussten 1.876 Schülerinnen und Schüler als unentschuldigt fehlend gelten, damit stieg deren Anteil auf 21 %.

 

Die absoluten Zahlen stellen Mindestwerte dar. Es muss davon ausgegangen werden, das auch an nicht teilnehmenden Schulen unentschuldigt gefehlt wird. Zudem weisen einige Schuldaten darauf hin, dass es bei der Erfassung unterschiedliche Handhabungen gibt, ähnlich wie bei den eigentlich verpflichtenden Anzeigen.

 

Befragung

2017/2018

12 %

2018/2019

15 %

2019/2020

Keine Befragung

2020/2021

12 %

2021/2022

21 %

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Zu Frage 2:

 

Daten über die Anzahl der Abgängerinnen und Abgänger allgemeinbildender Schulen ohne Schulabschluss deuten auf eine Stagnation auf hohem Niveau hin: Im Schuljahr 2017/2018 waren 135 junge Braunschweigerinnen und Braunschweiger betroffen (5,6 % der Abgängerinnen und Abgänger), 2018/2019 waren es 148 (6,1 %), in 2019/2020 115 Personen (7,1 %), 2020/2021 gingen 144 Personen ohne Abschluss von Braunschweiger Schulen ab (6,4 %).

 

 

Abgehende ohne Schulabschluss

Prozent

2017

168

6,3

2018

135

5,6

2019

148

6,1

2020

115

7,1

2021

144

6,4

 

(Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Absolventen/Abgänger allgemeinbildender Schulen nach Geschlecht und Abschlussarten - Schuljahr - regionale Ebenen 2023, die Angabe des Berichtsjahres bezieht sich auf das Jahr, in dem das Schuljahr endet, aktuellere Daten liegen dort noch nicht vor).

 

Zu Frage 3:

 

Eine auf hohem Niveau stagnierende Anzahl von Schülerinnen und Schülern ohne Schulabschluss kann auch Auswirkungen auf den Erfolg oftmals zeitlich begrenzter Bildungsprogramme haben:

 

Geringe Erfolgsquote: Wenn eine hohe Anzahl von Schülerinnen und Schülern ohne Schulabschluss an einem zeitlich begrenzten Bildungsprogramm teilnimmt, kann dies zu einer niedrigeren Erfolgsquote hren. Da Schülerinnen und Schüler ohne Schulabschluss oft besondere Herausforderungen aufweisen, die ihre Fähigkeit zum Lernen beeinträchtigen, kann es schwieriger sein, sie innerhalb eines begrenzten Zeitraums erfolgreich durch ein Programm zu führen.

 

Begrenzte Wirkung: Zeitlich begrenzte Bildungsprogramme haben möglicherweise nur begrenzte Auswirkungen auf Schülerinnen und Schüler ohne Schulabschluss. Es kann sein, dass diese mehr Zeit benötigen, um ihre Fähigkeiten zu entwickeln und ihre Qualifikationen zu erwerben, um erfolgreich zu sein. Daher können zeitlich unbegrenzte Angebote wie die der Braunschweiger Jugendsozialarbeit Vorteile bieten, da sie Schülerinnen und Schülern mehr Zeit geben, um ihr Potenzial zu entfalten und ihre Fähigkeiten und Qualifikationen zu entwickeln.

 

Schwer zu quantifizieren: Der Erfolg zeitlich begrenzter Bildungsprogrammen kann schwierig zu quantifizieren sein, insbesondere wenn es darum geht, Schülerinnen und Schüler ohne Schulabschluss zu unterstützen. Es kann schwierig sein, den Erfolg dieser Schülerinnen und Schüler zu messen, da ihre persönlichen Startbedingungen sehr unterschiedlich sein können und sie unterschiedlich weit vom Erfolg eines Programms starten.

 

Zusammenfassend können auf hohem Niveau stagnierende Schülerinnen und Schüler ohne Schulabschluss die Erfolgsaussichten von zeitlich begrenzten Bildungsprogrammen verringern.


 

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