Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 23-21225-01
Grunddaten
- Betreff:
-
MensaMax - Mittagessenversorgung
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 40 Fachbereich Schule
- Beteiligt:
- 20 Fachbereich Finanzen
- Verantwortlich:
- Dr. Rentzsch
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Schulausschuss
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zur Kenntnis
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05.05.2023
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Fragen der Fraktion BIBS im Rat der Stadt vom 21.04.2023 (Ds 23-21225) beantwortet die Verwaltung wie folgt:
Zu 1)
Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 20.06.2017 den Beschluss befasst, dass bis zur Neukonzeption der Mittagessenversorgung an Braunschweiger Ganztagsschulen versucht werden sollte, kein Kind von Seiten der Schule vom Schulessen auszuschließen und dadurch zu stigmatisieren (Ds 17-04825).
Die Verwaltung hatte bereits in diesem Kontext darauf hingewiesen, dass es offene Forderungen gegenüber Erziehungsberechtigten gibt, die nicht nur aufgrund von Problemen im Zusammenhang mit dem Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) entstehen, sondern auch auf eine mangelnde Zahlungsbereitschaft der Erziehungsberechtigten zurückzuführen sind, die eigentlich die finanziellen Möglichkeiten hätten (Ds 17-04825-01).
Die derzeit offenen Forderungen belaufen sich auf 96.000,00 Euro, von denen sich rund 90.000,00 Euro in der Phase der Vollstreckung befinden. Weiterhin sind 76.000,00 Euro aus den unterschiedlichsten Gründen befristet oder unbefristet niedergeschlagen. Somit ergeben sich in Summe Forderungen in Höhe von 172.000,00 Euro (Stand 2. Mai 2023).
Das Rechnungsprüfungsamt hat in seinem Schlussbericht 2020 (Ds 22-19762) unter der Textziffer 16.4.2 (S. 135) verdeutlicht, dass das Verfahren vor dem Hintergrund der offenen Forderungen umzustellen ist. Diese Vorgabe hat der FB 40 umgesetzt. Damit wird dem Aspekt der Rechtssicherheit und dem wirtschaftlichen Handeln Rechnung getragen. Zudem wird darauf Bezug genommen, dass seit dem 1. August 2019 die Eigenbeteiligung in Höhe von 1 Euro pro Mahlzeit bei BuT-Beziehenden weggefallen ist, so dass die Kosten für das Schulmittagessen vollständig getragen werden. Insgesamt wurde eine Prüfung eines eventuellen Schadens aufgrund der offenen Forderungen und eines möglichen Regressanspruchs in Aussicht gestellt.
Bei der Umstellung wurde im Besonderen darauf geachtet, dass soziale Kriterien berücksichtigt werden. Es wurde eine Kreditlinie in Höhe von 150,00 Euro eingezogen. So wird es ermöglicht, dass Kinder auch bei vorrübergehender Zahlungsunfähigkeit der Erziehungsberechtigten - je nach Preis des Essens an der jeweiligen Schule - ca. eineinhalb Monate weiterhin ein Mittagessen erhalten können.
Bei der anstehenden Neukonzeption der Mittagessenversorgung an Braunschweiger Ganztagsschulen soll das Thema der sozialen Ausgestaltung zudem bearbeitet werden.
Zu 2) und 3)
Die betroffenen Erziehungsberechtigten von insgesamt 130 Kindern und Jugendlichen wurden im Vorfeld schriftlich per E-Mail über den Sachverhalt und das offene noch zu zahlende Entgelt für das Mittagessen und die sich daraus ergebenen möglichen Konsequenzen umfassend informiert. Diese Kommunikation erfolgte über das für die Erziehungsberechtigten bekannte Bestell- und Abrechnungssystem MensaMax. Bei Bedarf konnten weitergehende Informationen bei der Verwaltung erfragt und Beratungsgespräche vereinbart werden. Es besteht die Möglichkeit, einkommensabhängige Ratenzahlungen zu vereinbaren. Bei einem erkennbaren Zahlungswillen ist eine umgehende Anpassung der Kreditlinie jederzeit möglich. Von diesem Angebot haben zum Stand 2. Mai 2023 ca. 35 % der Betroffenen (46 Fälle) Gebrauch gemacht. In weiteren 10 Fällen steht noch die Klärung des BuT-Anspruches aus. Besteht ein Anspruch, entstehen für die Erziehungsberechtigten rückwirkend bis zu einem Jahr keine Kosten. Für die Schülerinnen und Schüler ist das Schulmittagessen ab Anspruchsbestätigung kostenfrei.
Wie bereits im Schulausschuss mündlich berichtet, hat sich die Stadt Braunschweig für die Teilnahme an dem IN Form-Projekt "BuT - Kostenfreies Schulmittagessen" beworben. Diese Bewerbung war erfolgreich, mittlerweile liegt die Zusage vor. Braunschweig ist damit eine von sechs Gebietskörperschaften in Niedersachsen, die an dem Projekt teilnimmt. Aus diesem Projekt werden weitergehende Impulse zur Verbesserung der Inanspruchnahme der BuT-Leistung Mittagessen für Braunschweig erwartet.
Um für Kinder unabhängig von der finanziellen Leistungsfähigkeit der Erziehungsberechtigten ein warmes Mittagessen in den Ganztagsschulen sicherstellen zu können, muss es gelingen, möglichst viele Berechtigte in den BuT-Leistungsbezug zu führen. In dem Projekt werden dabei folgende Ansätze verfolgt:
o Die Informationen zu den Anspruchsvoraussetzungen und das Antragsverfahren
müssen einfacher nachvollziehbar sein.
o Kurze Wege in der Antragsstellung (Digitalisierung) müssen geschaffen werden.
o Stigmatisierungsängste müssen abgebaut werden.
o Die Bewilligungsbescheide müssen leicht nachvollziehbar sein.
o Die Abrechnung muss vereinfacht werden.
o Verauslagte Kosten müssen bei langen Bearbeitungszeiten von Anträgen umgehend
zurückerstattet werden.
In verschiedenen Studien wurde festgestellt, dass insbesondere die Unkenntnis über den Rechtsanspruch Grund für eine fehlende Antragstellung war. In der jüngsten Vergangenheit konnten durch eine vereinfachte digitale Antragstellung sowie die Ausgabe von Antragsformularen im Rahmen der Beitreibungsversuche von Forderungen erste Erfolge erbracht werden. Die Schulen unterstützen hier mit entsprechenden Gesprächen und angepassten Elternbriefen.
