Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung - 23-21282

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Seit der Einführung im Jahr 2012 soll der Braunschweig Pass die Teilhabe am öffentlichen Leben erleichtern, wenn Braunschweigerinnen und Braunschweigern die nötigen Mittel fehlen, um an den Angeboten des öffentlichen Lebens teilnehmen zu können.

 

Der Braunschweig Pass wird einmal im Jahr zum 1. September an alle Berechtigten versandt. Im Jahr 2022 erhielten zu diesem Stichtag 29.304 Braunschweigerinnen und Braunschweiger den Braunschweig Pass. Außerdem wird der Braunschweig Pass unterjährig an Personen ausgegeben, die erst später leistungsberechtigt geworden sind oder aus anderen Gründen keinen Braunschweig Pass erhalten haben.

 

Bisher wurde der Braunschweig Pass in Form einer festen Plastikkarte versandt und ausgegeben. Ab diesem Jahr soll der Braunschweig Pass zum 1. September als abziehbare, folierte Klebklappkarte versandt werden. Diese können die Berechtigten von dem Anschreiben selbst abziehen und die selbstklebenden Rückseiten an einer perforierten Linie aneinander kleben.

 

Durch das neue Ausgabeformat werden Kosten bei der Herstellung (ca. 37,1 %) und beim Versand (13,5 %) der Braunschweig Pässe eingespart. Aerdem können die von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern unterjährig auszugebenden Braunschweig Pässe selbst von der Verwaltung bedruckt werden und müssen nicht mehr handschriftlich ausgefüllt werden. Zusätzlich wird Kunststoffr die Herstellung der BS Pässe eingespart, welche nach einem Jahr ohnehin ihre Gültigkeit verlieren.

 

Da der Bestand der unterjährig auszugebenden Karten aufgebraucht werden soll, wird der Braunschweig Pass bis zum 1. September 2024 weiterhin auch als Plastikkarte im Umlauf sein. Das alte Format behält somit vorerst seine Gültigkeit.

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