Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 23-21288

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:


Der Haus der Familie GmbH wird ab dem Haushaltsjahr 2024 eine jährliche Zuwendung i. H. v. bis zu 56.300,- € für den Betrieb der Hebammenzentrale gewährt.
 

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Mit Ratsbeschluss vom 18.02.2020 (DS 19-12121-03) wurde der Aufbau einer Hebammenzentrale entschieden. Grundlage hierfür war die Mitteilung der Verwaltung für den Ausschuss für Soziales und Gesundheit (DS 20-12640).

 

Eine erweiterungsfähige regionale Datenbank sollte eingerichtet werden. Dies ist mit der Homepage www.hebammenzentrale-braunschweig.eu gelungen. Weitere Informationen hierzu sind dem beigefügten Sachstands- und Evaluationsbericht zu entnehmen.

 

Parallel dazu sollten bereits begonnene Gespräche weitergeführt werden, um sich regional weiter abzustimmen. Eine regionale Lösung mit finanzieller Beteiligung wurde gewünscht. Die Kooperation mit weiteren Landkreisen zur Nutzung von Synergien ist ein erklärtes Projektziel. Zum 01.08.2022 wurde ein Kooperationsvertrag zwischen dem Landkreis Helmstedt und der Haus der Familie GmbH unterschrieben. Kooperationen mit den Landkreisen Wolfenbüttel und Salzgitter sind geplant.

 

Dem Ausschuss für Soziales und Gesundheit sollte fortlaufend regelmäßig über die Wirksamkeit der Hebammenzentrale berichtet werden. Dies ist mittels folgender Mitteilungen erfolgt: DS 21-16491 vom 25.06.2021 und DS 22-19598 vom 24.10.2022. Weitere Mitteilungen dieser Art sind zunächst nicht vorgesehen. Sachberichte einschließlich Evaluationsergebnisse werden der Verwaltung grundsätzlich im Rahmen der Prüfung der Verwendungsnachweise vorgelegt.

 

Nach drei Jahren sollte eine Evaluation durchgeführt und in den Gremien berichtet werden. Das Projekt wurde am 01.09.2020 von pro familia e. V. gestartet und seit dem 01.03.2022 ist die Haus der Familie GmbH der Träger der Hebammenzentrale. Der Träger erhält aktuell eine jährliche Förderung i. H. v. 50.000,- €. Die Förderung soll nun verstetigt werden, nachdem sich der Bedarf bestätigt hat. In diesem Zusammenhang wird auf den beigefügten Sachstands- und Evaluationsbericht verwiesen. Eine Weitervermittlungsquote von 98 % der hilfesuchenden Familien bei gleichzeitiger Entlastung der Hebammen macht deutlich, wie sinnvoll der Betrieb einer Hebammenzentrale ist, den die Haus der Familie GmbH erfolgreich realisiert.

 

Die Verstätigung dient u. A. dazu, das Personal dauerhaft beschäftigen zu können. Bisher ist das Personal befristet bis zum 31.12.2023 eingestellt.

 

Im Vorbericht des Haushaltsplans 2023/2024 ist für das Jahr 2024 bereits die Summe von 50.000,-  enthalten. Die Haus der Familie GmbH hat zwischenzeitlich einen Kosten- und Finanzierungsplan für das Jahr 2024 vorgelegt, der einen Förderbedarf i. H. v. 56.286,- € ausweist. Die höhere Summe ist nahezu vollständig auf Personalkostensteigerungen zurückzuführen (bei unveränderter Stundenzahl). Die Haus der Familie GmbH hat der Verwaltung alternativ auch eine sinnvolle Erweiterung der Tätigkeit durch Stundenaufstockung des vorhandenen Personals vorgeschlagen. Der Ansatz im Haushaltsplan 2023/2024 für 2024 lässt aktuell die Umsetzung aufgrund der damit verbundenen Mehrkosten jedoch nicht zu.

 

Verwaltungsempfehlung:

Die Verwaltung empfiehlt, der Haus der Familie GmbH ab dem Haushaltsjahr 2024 eine jährliche Zuwendung i. H. v. bis zu 56.300,- € für den Betrieb der Hebammenzentrale zu gewähren. Die Bereitstellung des Mehrbedarfs von 6.300 € erfolgt aus dem Budget des Teilhaushalts 50. Die Zuwendung versetzt den Zuwendungsempfänger auch nach der gelungenen Pilotphase in die Lage, die nachweislich gute Umsetzung des politischen Wunsches nach einer Hebammenzentrale, fortzuführen.

 

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Anlagen

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