Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 23-21438

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:


„Die Rundlaufbahnen der Sportanlage Bienroder Weg 51 und - nach den abschließenden Abstimmungsgesprächen mit den nutzenden Sportvereinen - der Sportanlage Rote Wiese werden bis auf Weiteres in verfügbaren Zeitfenstern Freizeitläuferinnen und Freizeitläufern kostenfrei zur Verfügung gestellt. Hierfür erforderlich ist eine vorherige Anmeldung über das städtische Online-Belegungsportal.

 

Im Jahr 2024 erfolgt eine erneute Evaluierung.“

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Im vergangenen Jahr wurden im Rahmen einer Pilotphase im Zeitraum vom 01. Juli bis zum 30. September 2022 zwei Rundlaufbahnen im Braunschweiger Stadtgebiet Freizeitläuferinnen und Freizeitläufern für Trainingszwecke kostenfrei zur Verfügung gestellt.

 

Die Evaluierung dazu erfolgte Ende 2022 (Ds 22-19687).

 

Fortsetzung der Öffnung der Rundlaufbahn auf der Sportanlage Bienroder Weg 51 und Anmeldeverfahren

 

Das Projekt soll aufgrund der positiven Resonanzen ab dem Jahr 2023 zunächst unbefristet fortgeführt werden. Die bereits in der Pilotphase 2022 bewährte Rundlaufbahn der Sportanlage Bienroder Weg 51 soll bis auf Weiteres für interessierte Freizeitläuferinnen und Freizeitläufer kostenfrei in verfügbaren Zeitfenstern zur Verfügung gestellt werden. Dazu soll wie bereits im vergangenen Jahr für eine Nutzung eine Anmeldung über das städtische Online-Belegungstool erforderlich sein. Die Zeiten, in denen der Vereinstrainings- bzw. Wettkampfbetrieb auf der Sportanlage stattfindet, sollen nach wie vor nicht für eine Buchung zur Verfügung stehen.

 

Die Verwaltung hat in der vergangenen Pilotphase gute Erfahrungen mit dem Anmeldeverfahren über das städtische Online-Belegungstool und einer kurzen Bestätigung per E-Mail für die Rundlaufbahnen gesammelt. Insbesondere für die Freizeitläuferinnen und Freizeitläufer, die mehrfach die Rundlaufbahnen genutzt haben, war der Aufwand zur Anmeldung gering. Entsprechend der Evaluation bildeten diese Personen die Mehrheit der Besuchenden.

 

In Absprache mit dem stammnutzenden Sportverein Turn- und Rasensportverein Braunschweig von 1865 e. V. werden bereits erste Überlegungen angestellt, die Bedingungen für die Freizeitläuferinnen und Freizeitläufer sukzessive zu optimieren. Dazu gehört u. a. eine verbesserte Beschilderung der Sportanlage.

 

 

Öffnung einer weiteren Rundlaufbahn

 

Mangels Nachfrage wird die bisherige Nutzung der Rundlaufbahn auf der Sportanlage Mascherode nicht mehr weiterverfolgt. Dennoch ist die Verwaltung bestrebt eine weitere gut erreichbare Rundlaufbahn in verfügbaren Zeitfenstern den Freizeitläuferinnen und Freizeitläufern möglichst im südlichen Bereich der Stadt zur Verfügung zu stellen.

 

Dazu befindet sich die Verwaltung aktuell in Gesprächen mit den Nutzerinnen und Nutzern der Sportanlage Rote Wiese. Die Sportanlage eignet sich durch die gute Erreichbarkeit sowohl mit dem Auto, als auch mit dem ÖPNV, für eine öffentliche Nutzung.

 

Zu berücksichtigen sind aus Sicht der stammnutzenden Vereine die Zeiten, in denen Vereinssportbetrieb auf der Anlage durchgeführt wird. Eine parallele Nutzung durch Freizeitläuferinnen und Freizeitläufer ist aus Sicht der Vereine zum jetzigen Zeitpunkt nicht einfach darstellbar. Die Verwaltung plant daher nach den Abstimmungsgesprächen mit den Vereinen die Anlage lediglich für bestimmte Zeitfenster den Freizeitläuferinnen und Freizeitläufern anzubieten. Eine Kontrolle durch das städtische Platzwartpersonal ist geplant.

 

Nach Abschluss der Gespräche mit den Vereinen wird die Verwaltung über die Social-Media-Kanäle der Stadt sowie über eine Pressemitteilung auf die Projektfortführung aufmerksam machen.

 

Die Verwaltung schlägt vor, das Projekt im Jahr 2024 erneut zu evaluieren.

 

Zuständigkeit des Verwaltungsausschusses

 

§ 6 Nr. 5 der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig definiert die Angelegenheiten deren Zuständigkeit gemäß § 76 Abs. 2 Satz 1 NKomVG auf den Sportausschuss übertragen wurden. Die abschließende Aufzählung enthält keine Nutzungsregelungen für Sportstätten, sodass die Beschlusskompetenz nicht beim Sportausschuss liegt und sich die Beschlusskompetenz des Verwaltungsausschusses ergibt.
 

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