Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 23-21289
Grunddaten
- Betreff:
-
Projektförderantrag Magnifest 2023
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 41 Fachbereich Kultur und Wissenschaft
- Beteiligt:
- DEZERNAT IV - Kultur- und Wissenschaftsdezernat
- Verantwortlich:
- Prof. Dr. Hesse
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Kultur und Wissenschaft
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Entscheidung
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25.05.2023
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Sachverhalt
Sachverhalt:
I. Antrag der Werbegemeinschaft Magniviertel e.V.
Die Werbegemeinschaft Magniviertel e. V. hat einen Antrag auf Projektförderung für das
2. Halbjahr 2023 zur Unterstützung der Durchführung des Magnifestes 2023 gestellt. Die Förderung wird für die kulturellen Anteile (Bühnenprogramm und Kinderfest am Löwenwall) beantragt.
Für die kulturellen Anteile ergeben sich lt. Kosten- und Finanzierungsplan Gesamtausgaben in Höhe von 95.350 €. Da die Deckung durch Standgebühren nicht gegeben ist, wurde die Förderung des Fehlbetrages i.H.v. 30.000 € beantragt. Ohne die Förderung der kulturellen Anteile kann laut Aussage des Veranstalters das Magnifest 2023 nicht stattfinden.
Kulturelle Förderung in der Vergangenheit:
Bis zum Jahr 2019 wurde das im Rahmen des Magnifestes stattfindende Kinderfest am Löwenwall mit einer Kooperation i.H.v. von 10.000 € unterstützt sowie 2022 die Ersatzveranstaltungen für das ausgefallene Magnifest mit 20.000 € durch eine Projektförderung ermöglicht.
II. Bewertung des Antrags & außerordentliche vorfristige Entscheidung
Der vorliegende Projektförderantrag i.H.v. 30.000 € ist entsprechend der Kulturförderrichtlinie förderfähig. Die Entscheidungszuständigkeit für Anträge über 5.000 € obliegt dem AfKW.
Die Antragsfrist für das 2. Halbjahr endet erst am 31.05.2023. Eine Entscheidungsvorlage über die gesamten Zuwendungen aus Projektfördermitteln über 5.000 € könnte dem AfKW daher erst frühestens zu seiner Sitzung am 17.08.2023 vorgelegt werden, da erst dann eine vollständige Antragslage vorliegt.
Die Durchführung des Magnifestes ist für den 01.09.2023 bis 03.09.2023 geplant. Die Antragstellerin teilte der Verwaltung bzgl. einer Entscheidungsfindung am 17.08.2023 mit, dass diese Entscheidung zu spät liegen würde, um die erforderlichen Aufträge auszulösen. Es müsse bereits im Frühsommer Klarheit über den Finanzierungsanteil aus der Kulturförderung bestehen. Eine spätere Entscheidung würde nach Angaben des Veranstalters die Durchführung des Magnifestes in Frage stellen. Vor diesem Hintergrund besteht das Erfordernis, den politischen Beschluss über den Projektförderungsantrag der Werbegemeinschaft Magniviertel e. V. vorzuziehen.
Aufgrund der außerordentlichen Strahlkraft des Magnifestes in die Region und der Beliebtheit in der Stadt ist aus Sicht der Verwaltung eine Förderung in der Größenordnung von 30.000 € aus den Projektfördermitteln zu rechtfertigen.
Das Magnifest bringt viele Menschen aus verschiedenen Altersgruppen, Kulturen und sozialen Schichten zusammen und fördert damit die Gemeinschaft und stärkt das Zusammengehörigkeitsgefühl der Stadtgesellschaft.
Durch die Teilnahme an Aktivitäten wie Konzerten, Märkten, Spielen und anderen Veranstaltungen können Menschen aus verschiedenen Teilen der Stadt miteinander in Kontakt treten. Mit bis zu 150.000 Besucherinnen und Besuchern an drei Tagen ist es eines der größten Stadtteilfeste der Region.
Darüber hinaus bietet das Magnifest eine Gelegenheit, lokale Gastronomen und Einzelhändler sowie die Braunschweiger Schausteller zu stärken, die unter der Corona-Pandemie besondere Einbußen hinnehmen mussten. Auf den Bühnen können sich neben professionellen Künstlerinnen und Künstlern auch lokale Vereine und gemeinnützige Organisationen präsentieren und so neue Unterstützer gewinnen.
Besonders hervorzuheben ist das Kinderfest auf dem Löwenwall, welches viele Familien mit jüngeren Kindern anzieht und zum Verweilen und Ausprobieren verschiedener Aktivitäten einlädt.
Aufgrund dieser Relevanz des Magnifestes für die Kulturlandschaft der Stadt Braunschweig schlägt die Verwaltung vor, dem Antrag in voller Höhe zu entsprechen und die Entscheidung entsprechend der Bitte der Antragstellerin außerordentlich vorzuziehen.
Anlagen
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(wie Dokument)
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75,6 kB
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