Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Anfrage (öffentlich) - 23-21328

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Mit Einrichten von Parkzonen für E-Scooter innerhalb der Okerumflut (Mitteilung 22-19247) wurde im vergangenen Jahr eine deutliche Entspannung hinsichtlich unachtsam abgestellter E-Scooter erreicht. Durch die Beschränkung dieser Regelung auf den Bereich innerhalb der Okerumflut sind weite Teile des Stadtgebiets jedoch nach wie vor mit den selben Problemen konfrontiert wie zuvor. Eine Ausweitung der Parkzonen auf weitere Teile des Stadtgebiets erscheint daher seit längerem sinnvoll und geboten und wird auch von weiten Teilen der Einwohnendenschaft sowie der Politik gewünscht und befürwortet. Dies zeigen nicht zuletzt auch zahlreiche Anträge seit Ende letzten Jahres in den entsprechenden Stadtbezirksräten:
- Stadtbezirksrat 130 Mitte, Bündnis 90/Grüne, Vorlage 22-19802;
- Stadtbezirksrat 120 Östliches Ringgebiet, Bündnis 90/Grüne, Vorlage 22-19834;
- Stadtbezirksrat 310 Westliches Ringgebiet, Interfraktionell, Vorlage 22-19905;
- Stadtbezirksrat 111 Hondelage-Volkmarode, SPD/Bündnis 90/Grüne/BIBS, Vorlage 22-19943;
- Stadtbezirksrat 330 Nordstadt-Schunteraue, Interfraktionell, Vorlage 22-20210;
- Stadtbezirksrat 221 Weststadt, SPD/Bündnis 90/Grüne/Die LINKE., Vorlage 23-20578.

Darüberhinaus zeigt sich, dass E-Scooter häufig als Teil intermodaler Mobilität, insbesondere in Kombination mit dem ÖPNV, genutzt werden. Dementsprechend wichtig ist es, dass die ausgewiesenen Parkzonen für E-Scooter in unmittelbarer Umgebung der Haltestellen des ÖPNV zu finden sind, sodass ein direkter Umstieg zwischen ÖPNV und E-Scootern erleichtert wird. Hierauf wurde gemäß Mitteilung 22-19247 auch teilweise geachtet. Innerhalb der Okerumflut trifft dies jedoch schätzungsweise nur für weniger als die Hälfte der Haltestellen zu. Der in der Anlage befindliche Vergleich der Standorte aller Haltestellen des ÖPNV (lila) mit denen der vorhandenen Parkzonen für E-Scooter (blau) versucht dies zu veranschaulichen. Die vorgenommenen Markierungen sollen einen groben Überblick geben, welche Haltestellen besser (grün) und welche schlechter (rot) an das E-Scooter-Verleihnetz angeschlossen sind.

Vor diesem Hintergrund fragen wir:
1. Wann ist aus Sicht der Verwaltung mit einer Ausweitung der Parkzonen für E-Scooter auf weitere Teile des Stadtgebiets (bspw. Zone A2, Zone B, Zone C der Geschäftsgebiete für E-Scooter-Sharing gemäß Infoseite E-Scooter der Stadt) zu rechnen?

2. Welche Daten zu Auslastung bzw. Nutzungsverhalten der bisherigen Parkzonen für E-Scooter sind der Verwaltung bekannt, zugänglich oder über die E-Scooter-Sharing-Anbieter erhältlich?

3. Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung sowohl in Bezug auf den Zeitrahmen, als auch in Bezug auf die Anzahl zusätzlicher Parkzonen, das Netz der E-Scooter-Parkzonen innerhalb der Okerumflut zu verdichten?

 

Öffentliche Verweise:
Mitteilung 22-19247: https://ratsinfo.braunschweig.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=1025204

Vorlage 22-19802: https://ratsinfo.braunschweig.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=1025965
Vorlage 22-19834: https://ratsinfo.braunschweig.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=1026003
Vorlage 22-19905: https://ratsinfo.braunschweig.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=1026080
Vorlage 22-19943: https://ratsinfo.braunschweig.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=1026140
Vorlage 22-20210: https://ratsinfo.braunschweig.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=1026533
Vorlage 23-20578: https://ratsinfo.braunschweig.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=1027055
 

 

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Anlagen

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