Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 23-21309
Grunddaten
- Betreff:
-
Straßenbenennung (Verlängerung) "Schwartzkopffstraße"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 61 Fachbereich Stadtplanung und Geoinformation
- Beteiligt:
- 0100 Steuerungsdienst; 0103 Referat Bezirksgeschäftsstellen; 0130 Referat Kommunikation; 0600 Baureferat; DEZERNAT III Stadtplanungs-, Verkehrs-, Tiefbau- und Baudezernat
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 130 Mitte
|
Anhörung
|
|
|
|
30.05.2023
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 212 Südstadt-Rautheim-Mascherode
|
Anhörung
|
|
|
|
06.06.2023
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Planung und Hochbau
|
Vorberatung
|
|
|
|
14.06.2023
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Verwaltungsausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
●
Erledigt
|
|
Rat der Stadt Braunschweig
|
Entscheidung
|
|
|
|
27.06.2023
|
Sachverhalt
Sachverhalt:
Beschlusskompetenz
Die Zuständigkeit des Rates ergibt sich aus § 58 Abs. 2 Nr. 1 NKomVG. Der zu benennende Straßenabschnitt liegt geometrisch in zwei Stadtbezirken, sodass die Beschlusskompetenz in diesem Fall von den Stadtbezirken auf den Rat übergeht.
Begründung:
Das Klinikum Braunschweig errichtet im Rahmen eines langjährigen ‚Change-Prozesses‘ am Standort Salzdahlumer Straße eine neue Zentralklinik. Das Vorhaben beinhaltet eine Vielzahl von Bauprojekten, mit denen die Infrastruktur sowie die einzelnen Gebäudeteile der neuen Zentralklinik realisiert werden. Parallel zur bauordnungsrechtlichen Prüfung der Bauvorhaben erfolgt stets auch eine davon unabhängige Prüfung hinsichtlich der Notwendigkeit dem jeweiligen Bauvorhaben eine oder ggf. mehrere Hausnummern zuordnen zu müssen. In diesem Zusammenhang wurde festgestellt, dass der Straßenabschnitt - von der Schwartzkopffstraße kommend - ab der Autobahn bis zum neu gestalteten Kreuzungsbereich Fichtengrund/Salzdahlumer Straße nicht offiziell benannt ist. Die Adresszuordnung neuer Bauvorhaben entlang dieser unbenannten Straße (z. B. Ärztezentrum und Bürozentrum) richtet sich jedoch ausschließlich nach der tatsächlichen Zugangssituation und würde damit zu der bislang unbenannten Straße erfolgen müssen.
Maßgebliche Ziele der Straßenbenennung sind die Sicherung einer einfachen und eindeutigen Orientierung sowie die Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung (z. B. im vorliegenden Fall die schnelle Auffindbarkeit der Bereitschaftspraxis der Kassenärztlichen Vereinigung und Notaufnahme des Klinikums). Zur Verbesserung der örtlichen Orientierung in dem Bereich ist es daher erforderlich, den Verbindungsweg zwischen Schwartzkopffstraße und Fichtengrund zu benennen.
Die Verwaltung hat im Zuge der Vorbereitungen für die Straßenbenennung routinemäßig den zuständigen Ortsteilheimatpfleger Herrn Andreas Dunkel um Namensvorschläge gebeten. Herr Dunkel hat der Verwaltung zwei Vorschläge (Alter Lazarettweg/Am alten Lazarett und Zum Lämmchenteich) übermittelt.
Im Rahmen der Eignungsprüfung ist die Verwaltung mit diesen beiden Namensvorschlägen auch an das Städtische Klinikum als Hauptanlieger der zu benennenden Straße herangetreten. Das Klinikum hat vor dem Hintergrund der Außendarstellung des neuen hochmodernen Klinikstandortes den Wunsch geäußert, den Namen Lazarettweg nicht aufzugreifen.
Der Vorschlag Zum Lämmchenteich soll an dessen ursprüngliche Lage nördlich der heutigen Autobahn erinnern. Der zu benennende Straßenabschnitt befindet sich jedoch südlich der Autobahn. Ein Ortsbezug ist durch die deutlich trennende Wirkung des Autobahnverlaufes nicht erkennbar. Hinsichtlich der vorgeschlagenen Präposition „zum“ wird darauf hingewiesen, dass gemäß den städtischen Benennungsgrundsätzen auf Präpositionen zu Beginn des Straßennamens zugunsten zur Verbesserung der Auffindbarkeit in Karten und Registern verzichtet werden soll. Das Klinikum wurde deshalb gebeten, eigene Vorschläge möglichst im Sinne einer förderbaren Standortidentifikation einzubringen.
Das Klinikum hat nach dortigen Recherchen keine geeigneten Namensvorschläge vorlegen können. Mit Blick auf die vorhandenen Anlieger besteht jedoch Einigkeit mit dem Klinikum, dass eine namentliche Verlängerung der Schwartzkopffstraße über die Autobahn A39 hinaus bis hin zum Fichtengrund den geringsten Eingriff in die örtlichen Gegebenheiten darstellt. Diese bereits von Beginn an als Alternativlösung zu einer reinen Neubenennung betrachtete Variante bietet den Vorteil, dass mit einer Ausnahme keine bestehenden Anlieger durch eine Änderung ihrer Adresse belastet werden (z. B. der Golfklub). Darüber hinaus hat sich im Rahmen der Vorbereitungen herausgestellt, dass sich der Name Schwartzkopffstraße für den eigentlich unbenannten Straßenabschnitt bereits verbreitet hat und teilweise in Planungen und im Sprachgebrauch Verwendung findet. Vor diesem Hintergrund schlägt die Verwaltung zur Verbesserung der örtlichen Orientierung und Minimierung der Anliegeraufwände die Verlängerung der Schwartzkopffstraße bis zum Fichtengrund vor.
Das Bürogebäude Salzdahlumer Straße 89 (‚Telekomgebäude‘), welches künftig u. a. vom Klinikum genutzt werden wird, ist als einziger Anlieger durch eine Änderung der Andresse von der Straßenbenennung betroffen. Der Eigentümer wurde im Vorfeld angehört und ist mit der Benennung einverstanden.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
1,3 MB
|
