Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 23-21300

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

 

Dem Bau eines Sockels für die Katzenstele wird - wie in den Anlagen dargestellt - zugestimmt.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Beschlusskompetenz

Die Beschlusskompetenz des Ausschussesr Mobilität, Tiefbau und Auftragsvergaben ergibt sich aus § 76 Abs. 3 S. 1 NKomVG i. V. m. § 6 Nr. 2 lit. a Hauptsatzung. Im Sinne dieser Zuständigkeitsnorm handelt es sich bei der „Umgestaltung der Katzenstele“ um eine tiefbauliche Maßnahme an einem Kunstobjekt mit überbezirklicher Bedeutung, für die der Ausschuss für Mobilität, Tiefbau und Auftragsvergaben beschlusszuständig ist.

 

Hintergrund

Der Standort der Katzenstele in der Fußngerzone der Innenstadt ist ein hochfrequentierter Ort, der von zahlreichen Passanten geprägt ist. Die Skulptur selbst stellt eine wertvolle Attraktion besonders für Kinder und ein beliebtes Fotomotiv für Touristinnen und Touristen dar. Die Intention des Künstlers der Katzenstele, Herrn Prof. Siegfried Neuenhausen, war es, die Katzenstele frei zugänglich in den belebten Raum der Fußngerzone zu stellen, um ein unmittelbares Betrachten der Katzen aber auch der Inschrift zu ermöglichen.

 

Um die Skulptur von dort abgestellten Objekten (u. a. Mülltonnen) oder auch angelehnten Fahrrädern frei zu halten, hat die Verwaltung bereits im Jahr 2019 einen mit dem Künstler abgestimmten Vorschlag für einen Sockel unterbreitet, der jedoch ohne Betrachtung des näheren Umfelds keine Zustimmung in den Gremien fand. Zudem wurde die Dimension des Sockels mit 16 m² (4m x 4m) als zu groß angesehen.

 

Mittlerweile wurden im Umfeld die im Jahr 2019 geforderten Sitzmöglichkeiten (zuletzt durch die Objekte mobiles Grün) geschaffen, die ein Verweilen in unmittelbarer Nähe ermöglichen, ohne der künstlerischen Intention einer freien Zugänglichkeit der Stele zu widersprechen.

Darüber hinaus sind im Bereich Kattreppeln/Waisenhausdamm/Fr.-Wilhelm-Straße in unmittelbarer Nähe zur Stele neue zusätzliche Fahrradabstellmöglichkeiten geschaffen worden. Die Verwaltung wird nach entsprechender Zustimmung von privaten Anliegern auch noch weitere Abstellmöglichkeiten dort schaffen. Diese sind dort am Beginn der Fußngerzone auch sinnvoll positioniert.  

 

Die Katzenstele sowie die o. a. Maßnahmen tragen zur Aufwertung der Innenstadt bei.

 

Ausführung

Aus Sicht der Verwaltung rde ein Sockel die Stele mit Blick auf eine dauerhaft freie Zugänglichkeit und damit auch die stadträumliche Situation insgesamt weiter aufwerten. Lieferverkehr würde durch die neuen reduzierten Sockel-Maße von 3 x 3m nicht behindert. Die sich derzeit dort befindlichen Poller würden entfallen.

 

Der Sockel soll in Naturstein ausgehrt werden und zwei Stufen jeweils in Höhe von 14 cm aufweisen (s. Mustersockel Anlage). Die Stufen sollen in einer hellen Sandsteinoptik ausgeführt werden, sodass mit der Kontrastwirkung zu der dunklen Basaltfläche des umgebenden Kleinpflasters r seheingeschränkte Personen keine Stolperfalle entsteht. Eine Einbeziehung des Behindertenbeirats ist bereits erfolgt und wird zur Umsetzung erneut erfolgen.

 

Kosten

Nach einer ersten groben Schätzung belaufen sich die Kosten auf 20.000 €. Die Baumaßnahme kann über die Maßnahmennummer 4S.660020 Globale Umbauten Straße, vorbehaltlich der Rechtskraft des Haushaltes, finanziert werden.

 

Die Verwaltung bittet um Zustimmung.

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Anlagen

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