Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 23-21300
Grunddaten
- Betreff:
-
Neubau eines Sockels für die Katzenstele
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 0610 Stadtbild und Denkmalpflege
- Beteiligt:
- DEZERNAT III Stadtplanungs-, Verkehrs-, Tiefbau- und Baudezernat; 0600 Baureferat; 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr; 0100 Steuerungsdienst; 0103 Referat Bezirksgeschäftsstellen; DEZERNAT IV - Kultur- und Wissenschaftsdezernat; 41 Fachbereich Kultur und Wissenschaft
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 130 Mitte
|
Anhörung
|
|
|
|
30.05.2023
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Mobilität, Tiefbau und Auftragsvergaben
|
Entscheidung
|
|
|
|
13.06.2023
|
Sachverhalt
Sachverhalt:
Beschlusskompetenz
Die Beschlusskompetenz des Ausschusses für Mobilität, Tiefbau und Auftragsvergaben ergibt sich aus § 76 Abs. 3 S. 1 NKomVG i. V. m. § 6 Nr. 2 lit. a Hauptsatzung. Im Sinne dieser Zuständigkeitsnorm handelt es sich bei der „Umgestaltung der Katzenstele“ um eine tiefbauliche Maßnahme an einem Kunstobjekt mit überbezirklicher Bedeutung, für die der Ausschuss für Mobilität, Tiefbau und Auftragsvergaben beschlusszuständig ist.
Hintergrund
Der Standort der Katzenstele in der Fußgängerzone der Innenstadt ist ein hochfrequentierter Ort, der von zahlreichen Passanten geprägt ist. Die Skulptur selbst stellt eine wertvolle Attraktion besonders für Kinder und ein beliebtes Fotomotiv für Touristinnen und Touristen dar. Die Intention des Künstlers der Katzenstele, Herrn Prof. Siegfried Neuenhausen, war es, die Katzenstele frei zugänglich in den belebten Raum der Fußgängerzone zu stellen, um ein unmittelbares Betrachten der Katzen aber auch der Inschrift zu ermöglichen.
Um die Skulptur von dort abgestellten Objekten (u. a. Mülltonnen) oder auch angelehnten Fahrrädern frei zu halten, hat die Verwaltung bereits im Jahr 2019 einen mit dem Künstler abgestimmten Vorschlag für einen Sockel unterbreitet, der jedoch ohne Betrachtung des näheren Umfelds keine Zustimmung in den Gremien fand. Zudem wurde die Dimension des Sockels mit 16 m² (4m x 4m) als zu groß angesehen.
Mittlerweile wurden im Umfeld die im Jahr 2019 geforderten Sitzmöglichkeiten (zuletzt durch die Objekte mobiles Grün) geschaffen, die ein Verweilen in unmittelbarer Nähe ermöglichen, ohne der künstlerischen Intention einer freien Zugänglichkeit der Stele zu widersprechen.
Darüber hinaus sind im Bereich Kattreppeln/Waisenhausdamm/Fr.-Wilhelm-Straße in unmittelbarer Nähe zur Stele neue zusätzliche Fahrradabstellmöglichkeiten geschaffen worden. Die Verwaltung wird nach entsprechender Zustimmung von privaten Anliegern auch noch weitere Abstellmöglichkeiten dort schaffen. Diese sind dort am Beginn der Fußgängerzone auch sinnvoll positioniert.
Die Katzenstele sowie die o. a. Maßnahmen tragen zur Aufwertung der Innenstadt bei.
Ausführung
Aus Sicht der Verwaltung würde ein Sockel die Stele mit Blick auf eine dauerhaft freie Zugänglichkeit und damit auch die stadträumliche Situation insgesamt weiter aufwerten. Lieferverkehr würde durch die neuen reduzierten Sockel-Maße von 3 x 3m nicht behindert. Die sich derzeit dort befindlichen Poller würden entfallen.
Der Sockel soll in Naturstein ausgeführt werden und zwei Stufen jeweils in Höhe von 14 cm aufweisen (s. Mustersockel Anlage). Die Stufen sollen in einer hellen Sandsteinoptik ausgeführt werden, sodass mit der Kontrastwirkung zu der dunklen Basaltfläche des umgebenden Kleinpflasters für seheingeschränkte Personen keine Stolperfalle entsteht. Eine Einbeziehung des Behindertenbeirats ist bereits erfolgt und wird zur Umsetzung erneut erfolgen.
Kosten
Nach einer ersten groben Schätzung belaufen sich die Kosten auf 20.000 €. Die Baumaßnahme kann über die Maßnahmennummer 4S.660020 Globale Umbauten Straße, vorbehaltlich der Rechtskraft des Haushaltes, finanziert werden.
Die Verwaltung bittet um Zustimmung.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
462,2 kB
|
|||
|
2
|
(wie Dokument)
|
472,4 kB
|
|||
|
3
|
(wie Dokument)
|
991,7 kB
|
