Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 23-21268-01

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Zu den städtischen Investitionen können generell alle Aktien, Mischfonds, Anleihen, Beteiligungen und sonstiges Kapital zählen, welche sich in der Verfügungsgewalt der Stadtverwaltung befinden.

 

Unter Divestment versteht man üblicherweise den Abzug von Geldanlagen, also den Vorgang der Desinvestition, aus Unternehmen, die mit der Verbrennung fossiler Energieträger (Kohle, Öl, Gas) einen großen Teil ihrer Gewinne machen.

 

Investiert in Unternehmen ist die Stadt Braunschweig im Wesentlichen in Form der von ihr gehaltenen Beteiligung an städtischen Gesellschaften, die einen öffentlichen Zweck erfüllen. Diese Unternehmen arbeiten ebenso wie die Stadt Braunschweig selbst auf das Ziel der Dekarbonisierung hin und investieren in diesen Wandel. Aktuelle Beispiele hierfür sind etwa die neuen Erzeugungsanlagen von BS Energy oder die schrittweise Elektrifizierung der Busflotte der BSVG.

 

Frei verfügbare Finanzmittel der Stadt Braunschweig werden in den städtischen Cashpool eingelegt, um den Finanzbedarf der städtischen Gesellschaften als Cashpoolteilnehmer zu decken. Über die Tätigkeit des städtischen Cashpools werden die politischen Gremien regelmäßig informiert.

 

Kurzfristig nicht im Cashpool benötigte städtische Finanzmittel werden weiterhin ausschließlich als Tages- oder Festgelder mit Laufzeiten von bis zu einem Jahr bei Banken angelegt. Ein städtisches Investmentdepot mit Anlagen in Aktien, Fondsanteile oder Unternehmensanleihen besteht nicht. Insoweit ist die Situation seit der ersten Anfrage zu diesem Thema im Jahr 2016 unverändert (vgl. die seinerzeitige Antwort der Verwaltung in Drs. 16-03305-01). Neue städtische Investments in Unternehmen, die im Sinne der Divestment-Debatte hinterfragt werden könnten, sind bis auf weiteres weder absehbar noch vorgesehen.

 

Vor diesem Hintergrund nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

 

Zu Frage 1:

 

Es wurden bisher keine konkreten Schritte zum Divestment unternommen, da hierfür bis auf weiteres kein konkreter Anlass zu erkennen ist.


 

Zu Frage 2 und 3:

 

Da bis auf weiteres in Braunschweig kein Anwendungsbereich für ein zu erstellendes städtisches Divestment-Konzept ersichtlich ist, existiert für dessen Erarbeitung kein Zeitplan und somit auch keine Beteiligung der Ratsgremien. Die Verwaltung wird den Ratsauftrag von sich aus wieder aufgreifen, sollten künftig nennenswerte städtische Finanzmittel verfügbar werden, welche längerfristig nicht zur Finanzierung des laufenden Geschäfts oder für Investitionen benötigt werden und sinnvollerweise in nichtstädtische Unternehmen investiert werden könnten.


 

Loading...

Erläuterungen und Hinweise