Rat und Stadtbezirksräte
Mitteilung - 23-20492
Grunddaten
- Betreff:
-
Ideenplattform - Veto gegen die Haltverbotsmaßnahme Am Hohen Tore in Braunschweig
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilung
- Federführend:
- 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr
- Beteiligt:
- 0103 Referat Bezirksgeschäftsstellen; 0600 Baureferat
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 130 Mitte
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zur Kenntnis
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30.05.2023
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Erledigt
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Ausschuss für Mobilität, Tiefbau und Auftragsvergaben
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zur Kenntnis
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13.06.2023
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Diese Idee ist nicht auf der Ideenplattform im Beteiligungsportal „mitreden“ zu finden, da sie in Schriftform beim Ideen- und Beschwerdemanagement eingereicht wurde. Sie wird dennoch wie eine solche behandelt.
„Wir, die Bewohner vom Hohen Tore und dem angrenzenden Umfeld, als auch die Gewerbetreibenden, sind mit der kürzlich festgelegten Halteverbotsmaßnahme der gesamten West-Straßenseite nicht einverstanden! Und wünschen uns stattdessen eine Umgestaltung mit der alle Verkehrsbeteiligten, Fußgänger, Radfahrende und Bewohner gut leben können. Wenn man den Bürgersteig etwas schmaler gestaltet und mit dem Radweg teilt, könnte man zwischen den Bäumen wunderbare Parkbuchten zur Verfügung stellen! Sowohl Bewohner- als auch freie Kundenparkplätze für die beiden Geschäfte!“
Dieses Anliegen hat die erforderliche Mindestunterstützungsanzahl von 50 erreicht.
Verfahren zur Ideenplattform
Das Verfahren zum Umgang mit Ideen aus der Ideenplattform ist in der Vorlage zur Einführung des Beteiligungs-Portals (DS 17-03606, beschlossen in der Fassung der Vorlage 17-03606-01) wie folgt beschrieben:
„Vorschläge, die diese Voraussetzung [Anmerkung: ausreichende Unterstützerzahl] erfüllen, werden durch die fachlich zuständigen Organisationseinheiten inhaltlich geprüft und einer Bewertung durch den zuständigen Stadtbezirksrat (bei bezirklichen Vorschlägen) oder den zuständigen Fachausschuss zugeführt. Bezirkliche Vorschläge können im Rahmen der Budget-Hoheit der Stadtbezirksräte umgesetzt werden. Auch bei anderen Vorschlägen könnte – nach einem positiven Votum des Fachausschusses – eine Umsetzung sofort erfolgen, wenn die Finanzierung aus vorhandenen Ansätzen möglich ist. Falls notwendige Haushaltsmittel nicht vorhanden sind, ist eine abschließende Entscheidung innerhalb des nächsten Haushaltsplanaufstellungsverfahrens grundsätzlich erforderlich.“
Zuständigkeit:
Die adressierte Thematik hat eine überbezirkliche Bedeutung. Daher liegt die Zuständigkeit für dieses Anliegen beim Ausschuss für Mobilität, Tiefbau und Auftragsvergabe.
Erläuterung zur Drucksachenart „Mitteilung“:
Da es sich bei der Idee um Maßnahmen aus der Straßenverkehrsordnung (StVO) und damit um eine Aufgabe nach § 85 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) handelt (sog. übertragener Wirkungskreis) ist kein politischer Beschluss möglich. Aus diesem Grund wird das Ergebnis der Ideenbewertung als Mitteilung bekanntgegeben.
Prüfung und Bewertung:
Grundsätzlich stellen die aufgestellten Schilder kein neues Verbot dar, sondern verdeutlichen lediglich, dass das Parken entlang der Westseite der Straße Am Hohen Tore nicht gestattet ist. Aufgrund der verbleibenden Restfahrbahnbreite und des unzureichenden Abstandes der parkenden Fahrzeuge zum bestehenden Radweg ergab sich das Haltverbot auf dieser Straßenseite bereits aus den Regelungen der Straßenverkehrsordnung. Die aufgestellten Schilder verdeutlichen dieses.
In der Vergangenheit wurde der Seitenstreifen/Pflanzstreifen als Pkw-Abstellfläche genutzt. Das Beparken dieses Pflanzstreifens durch Kfz war aufgrund der dadurch einhergehenden Verdichtung des Erdreiches der Vitalität der dort stehenden Bäume nicht zuträglich. Die Entwicklung der letzten Jahre zeigt, dass ein angestrebter Baumerhalt zunehmend an Bedeutung gewinnt. Aufgrund der zu geringen Breite standen die parkenden Fahrzeuge oftmals verbotswidrig bis weit in den Radweg hinein. Durch diese Situation ergab sich eine Gefährdung der Radfahrenden. Hier sei insbesondere die Gefahr einer sich unvermittelt öffnenden Autotür (sogenanntes „Dooring“) zu erwähnen. Teilweise war der Radweg für Radfahrende nicht mehr nutzbar. Das teilweise gezwungenermaßen praktizierte Ausweichen von Radfahrenden auf den Gehweg ist verbotswidrig, durch den vorhandenen trennenden Bordstein gefährlich und beeinträchtigt zu Fuß Gehende.
Eine planerische Überprüfung ergab für die betroffene Straße, dass eine Legalisierung des Parkens im fraglichen Abschnitt unter Berücksichtigung der einschlägigen Regelwerke und der Vorgaben des Ziele- und Maßnahmenkatalogs „Radverkehr in Braunschweig“ nicht möglich ist. Insbesondere war bei dieser Überprüfung berücksichtigt:
- Linienbusbegegnungsverkehr
- Regelbreite eines neu zu planenden Radweges 2,30 m zuzüglich 0,75 m Schutzabstand zu parkenden Fahrzeugen
- Regelbreite eines Fußweges 2,50 m
- Ausschluss einer gemeinsamen Führung von Fuß- und Radverkehr im Hauptnetz Radverkehr
Ein Rückbau des bestehenden Radweges kommt zum aktuellen Zeitpunkt nicht in Betracht. Der Ausbau von Parkbuchten ist aufgrund des vorhandenen Querschnittes und der Tatsache, dass die bestehenden Bäume aufgrund des damit einhergehenden baulichen Eingriffes in den Wurzelbereich diese Maßnahme nicht überleben würden, keine Option.
Bei der Prüfung wurden die Bedürfnisse sämtlicher Verkehrsteilnehmenden berücksichtigt, der Verkehrssicherheit ist Priorität einzuräumen. Nach sorgfältiger Abwägung muss den Belangen eines sicheren Radfahrens mehr Gewicht eingeräumt werden als den Belangen des ruhenden motorisierten Verkehrs. Um Missverständnissen vorzubeugen und das Falschparken wirksam verwarnen zu können, wird die aufgestellte Haltverbotsbeschilderung aufrechterhalten.
Im Zusammenhang mit der Thematik des vorhandenen Parkdrucks in der Straße Am Hohen Tore und in deren Umfeld sei noch auf Folgendes hingewiesen: Die Ausweitung des gebührenpflichtigen Parkens innerhalb der Okerumflut (Zone I) wird u. a. voraussichtlich zu einer Erhöhung der Parkchancen für Bewohnende mit Bewohnerparkausweis führen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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6,7 MB
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