Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 23-20812

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:


Die im Jahr 2023 veranschlagten Haushaltsmittel des Stadtbezirksrates 130 Mitte werden wie folgt verwendet:

 

  1. Unterhaltung unbeweglichen Vermögens   17.500,00 €   
  2. Einrichtungsgegenstände bezirkliche Schulen    1.000,00 €

 

Der Vorschlag für die jeweilige Verwendung ergibt sich aus dem Begründungstext.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Für die Verwendung der bezirklichen Mittel im Stadtbezirksrat 130 Mitte unterbreitet die Verwaltung folgende Vorschläge:

 

Zu 1.: Unterhaltung unbeweglichen Vermögens:

 

Nr

Straße

Maßnahme

Geschätzte Kosten

1.

Adolfstraße

Gehweg Westseite, Nr. 65 - 62:
ca. 120 Betonplatten einschl. Schottertragschicht erneuern

beitragspflichtig*

7.000 €

2.

Campestraße

Gehweg Ostseite/Ecke Viewegstraße:
ca. 60 Betonplatten einschl. Schottertragschicht erneuern

beitragspflichtig*

4.500 €

3.

Inselwall

Gehweg Westseite, im Bereich Hs.-Nr.

10 a - 7:
Regulierung Naturstein-Mosaikpflaster; Beseitigung von Unebenheiten (Wurzelschäden),

nicht beitragspflichtig

 

15.000€

Nr

Straße

Maßnahme

Geschätzte Kosten

4.

Kleine Campestraße

Gehweg Westseite, von Lachmannstraße bis Gerstäckerstraße:
ca. 120 Betonplatten regulieren

nicht beitragspflichtig

9.500 €

5.

Kleine Leonhardstraße

Gehweg Ostseite, im Bereich Hs.-Nr.1 - 4: ca. 105 Betonplatten auswechseln

nicht beitragspflichtig

8.500 €

6.

cklerstraße

Gehweg Westseite, im Bereich Hs.-Nr. 220:
ca. 60 Betonplatten auswechseln

nicht beitragspflichtig

5.000 €

7.

Kapellenstraße

Gehweg Hs.-Nr. 8 - 11:

ca. 100 Betonplatten einschl. Schottertragschicht erneuern
beitragspflichtig*

7.500 €

8.

Schillstraße

Gehweg Südseite, Hs.-Nr. 3 bis Versorgungsamt:

ca. 70 Betonplatten regulieren

nicht beitragspflichtig

5.500 €

(* erst abrechenbar, wenn die jeweilige Anlage durchgängig erneuert ist)

 

Die im Beschlusstext genannten 17.500 € für die Unterhaltung unbeweglichen Vermögens sind Vorschläge der Verwaltung und dienen lediglich der Orientierung. Der Stadtbezirksrat kann unabhängig davon, im Rahmen seines Gesamtbudgets, abweichende Beschlüsse fassen. Ebenso könnten Unterhaltungsmaßnahmen auf anderen Straßen im Stadtbezirk vom Gremium beschlossen werden. Gleiches gilt für die unter Ziffer 2 genannten Einrichtungsgegenstände für die Schulen, sowie für den noch folgenden Vorschlag zur Grünanlagenunterhaltung.

 

Zu 2.: Einrichtungsgegenstände bezirkliche Schulen:

GS Klingt/3 Magnettafel          458,85 €

GS Bebelhof/9 höhenverstellbare Schülertische      1.264,38 €

 

 

Die Vorschläge zur Grünanlagenunterhaltung werden zu einem späteren Zeitpunkt zur Beschlussfassung vorgelegt.

 

Die Beschlüsse stehen unter dem Vorbehalt der Genehmigung und des Inkrafttretens des städtischen Doppelhaushalts 2023/2024.

 

Die Verwaltung weist daraufhin, dass die Haushaltsreste grundsätzlich nur bis zur Höhe des Haushaltsansatzes ein Jahr übertragbar sind.

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