Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 23-20812
Grunddaten
- Betreff:
-
Verwendung von bezirklichen Mitteln 2023 im Stadtbezirksrat 130 Mitte
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 0103 Referat Bezirksgeschäftsstellen
- Verantwortlich:
- Kügler
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Geplant
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 130 Mitte
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Entscheidung
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18.04.2023
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30.05.2023
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Beschlussvorschlag
Beschluss:
Die im Jahr 2023 veranschlagten Haushaltsmittel des Stadtbezirksrates 130 Mitte werden wie folgt verwendet:
- Unterhaltung unbeweglichen Vermögens 17.500,00 €
- Einrichtungsgegenstände bezirkliche Schulen 1.000,00 €
Der Vorschlag für die jeweilige Verwendung ergibt sich aus dem Begründungstext.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Für die Verwendung der bezirklichen Mittel im Stadtbezirksrat 130 Mitte unterbreitet die Verwaltung folgende Vorschläge:
Zu 1.: Unterhaltung unbeweglichen Vermögens:
Nr | Straße | Maßnahme | Geschätzte Kosten |
1. | Adolfstraße | Gehweg Westseite, Nr. 65 - 62: beitragspflichtig* | 7.000 € |
2. | Campestraße | Gehweg Ostseite/Ecke Viewegstraße: beitragspflichtig* | 4.500 € |
3. | Inselwall | Gehweg Westseite, im Bereich Hs.-Nr. 10 a - 7: nicht beitragspflichtig
| 15.000€ |
Nr | Straße | Maßnahme | Geschätzte Kosten |
4. | Kleine Campestraße | Gehweg Westseite, von Lachmannstraße bis Gerstäckerstraße: nicht beitragspflichtig | 9.500 € |
5. | Kleine Leonhardstraße | Gehweg Ostseite, im Bereich Hs.-Nr.1 - 4: ca. 105 m² Betonplatten auswechseln nicht beitragspflichtig | 8.500 € |
6. | Böcklerstraße | Gehweg Westseite, im Bereich Hs.-Nr. 220: nicht beitragspflichtig | 5.000 € |
7. | Kapellenstraße | Gehweg Hs.-Nr. 8 - 11: ca. 100 m² Betonplatten einschl. Schottertragschicht erneuern | 7.500 € |
8. | Schillstraße | Gehweg Südseite, Hs.-Nr. 3 bis Versorgungsamt: ca. 70 m² Betonplatten regulieren nicht beitragspflichtig | 5.500 € |
(* erst abrechenbar, wenn die jeweilige Anlage durchgängig erneuert ist)
Die im Beschlusstext genannten 17.500 € für die Unterhaltung unbeweglichen Vermögens sind Vorschläge der Verwaltung und dienen lediglich der Orientierung. Der Stadtbezirksrat kann unabhängig davon, im Rahmen seines Gesamtbudgets, abweichende Beschlüsse fassen. Ebenso könnten Unterhaltungsmaßnahmen auf anderen Straßen im Stadtbezirk vom Gremium beschlossen werden. Gleiches gilt für die unter Ziffer 2 genannten Einrichtungsgegenstände für die Schulen, sowie für den noch folgenden Vorschlag zur Grünanlagenunterhaltung.
Zu 2.: Einrichtungsgegenstände bezirkliche Schulen:
GS Klingt/3 Magnettafel 458,85 €
GS Bebelhof/9 höhenverstellbare Schülertische 1.264,38 €
Die Vorschläge zur Grünanlagenunterhaltung werden zu einem späteren Zeitpunkt zur Beschlussfassung vorgelegt.
Die Beschlüsse stehen unter dem Vorbehalt der Genehmigung und des Inkrafttretens des städtischen Doppelhaushalts 2023/2024.
Die Verwaltung weist daraufhin, dass die Haushaltsreste grundsätzlich nur bis zur Höhe des Haushaltsansatzes ein Jahr übertragbar sind.
