Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Anfrage (öffentlich) - 23-21370

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Im gesamten Stadtbezirk werden Glasfaserleitungen verlegt, um flächendeckend die Versorgung mit schnellen Internetanschlüssen herzustellen. Dazu ist es nötig Gehwege und auch Straßenstücke zu öffnen, damit Leitungen verlegt werden können. Auch wenn die Leitungen in Teilabschnitten auch unterirdisch verlegt, also durchgeschossen werden, sind Arbeiten zum Öffnen der Oberfläche unausweichlich. Dabei ist leider an verschiedensten Stellen festzustellen, dass die geöffneten Stellen nicht so verschlossen werden, dass der ursprüngliche Zustand wieder hergestellt wird. Hier sind dann z. B. bei verlegten Gehwegplatten Stolperstellen, Bodenwellen, gebrochene Platten entstanden, aufgrund des Austausches von Kies durch Sand und schlechte Verlegemuster. Dies führt dann insgesamt zum Unmut der direkten Anlieger, aufkommenden Beschwerden und dem berechtigten Anspruch der Beseitigung dieser Baufehler.

Dies vorangestellt, wird die Verwaltung um Beantwortung folgender Fragen gebeten:

  1. In welchem Umfang erfolgt eine Bauabnahme nach Wiederherstellung der öffentlichen Flächen durch die Verwaltung?

 

  1. Durch wen erfolgt die Auswahl und Beauftragung dieser Straßenbaufirmen für Baumaßnahmen in öffentlichen Liegenschaften bzw. durch wen erfolgt seitens der Verwaltung die Erteilung der Genehmigung für die Durchführung dieser Arbeiten an die ausführenden Firmen.

 

  1. An wen wenden sich Anwohner bei berechtigten Beschwerden, unabhängig davon, ob die Anwohner selbst einen entsprechenden Glasfaseranschluss beantragt und erhalten haben?

 

gez.

Frank Graffstedt
 

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