Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 22-20248-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Implementierung eines Nachbarschaftszentrums im Gemeinschaftshaus Rühme
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 0500 Sozialreferat
- Beteiligt:
- 0103 Referat Bezirksgeschäftsstellen; DEZERNAT V - Sozial-, Schul-, Gesundheits- und Jugenddezernat
- Verantwortlich:
- Albinus
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 322 Nördliche Schunter-/Okeraue
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06.06.2023
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Sachverhalt
Dem Ratsauftrag zur Erarbeitung eines Bedarfsplans für perspektivische Nachbarschafts-zentren in Braunschweig folgend, hat die Verwaltung Vorschläge zur Einrichtung von Nachbarschaftszentren in den nächsten Jahren unterbreitet.
Mit der Entscheidung des Rates vom 27.09.2022 [DS 22-19319-01] wurde die Einrichtung der ersten vier Nachbarschaftszentren in Braunschweig, u. a. im Gemeinschaftshaus Rühme, beschlossen. Bestandteil dieses Beschlusses waren die für den Betrieb notwendi-gen jeweiligen öffentlichen Zuwendungsmittel für die künftigen Träger der beschlossenen Nachbarschaftszentren.
Im Zuge der Beratungen zum Doppelhaushalt 2023/24 kam es zu einem politischen Antrag auf Erhöhung der Zuwendungen für Nachbarschaftszentren. Dem Antrag hat der Rat mit Beschluss der Haushaltssatzung 2023/24 am 21.03.2023 [DS 23-20805] zugestimmt.
Vor diesem Hintergrund nimmt die Verwaltung zur Anfrage der CDU/FDP-Gruppe im Stadtbezirksrat 322 [DS 22-20248] wie folgt Stellung:
Da die Höhe der Zuwendungen für die perspektivischen Träger der Nachbarschaftszentren erst kürzlich endgültig festgesetzt wurde, konnte die für das Interessenbekundungs- und Auswahlverfahren in Bezug auf die Trägerschaft des künftigen Nachbarschaftszentrums in Rühme erforderliche Leistungsbeschreibung noch nicht abschließend formuliert werden. Nach dem Ratsbeschluss zum Doppelhaushalt 2023/24 und der damit verbundenen Erhöh-ung der ursprünglich vorgesehenen Zuwendungen wurde die Leistungsbeschreibung ange-passt. Sie befindet sich aktuell in der verwaltungsinternen Abstimmung und wird zeitnah als Basis des Interessenbekundungs- und Auswahlverfahrens dienen.
Im Vorfeld des Verfahrens ist eine Informationsveranstaltung im Gemeinschaftshaus Rühme unter Beteiligung ortsansässiger Vereine und Institutionen vorgesehen.
Bevor die Auswahl des zukünftigen Trägers des Nachbarschaftszentrums Rühme nicht er-folgt ist, können keine konkreten Nutzungs- bzw. Raumbelegungspläne aufgestellt werden. Die Nutzung der vorhandenen Räumlichkeiten wird jedoch sowohl im Zuge des Interessen-bekundungsverfahrens als auch nach Auswahl des Trägers thematisiert.
Die öffentlichen Zuwendungsmittel können erst nach Genehmigung des städtischen Doppel-haushaltes 2023/24 durch das niedersächsische Innenministerium an die entsprechenden Zuwendungsempfangenden ausgezahlt werden. Voraussichtlich wird die Haushaltsfreigabe durch das Land nicht vor August 2023 erfolgen, sodass mit der Eröffnung des Nachbar-schaftszentrums frühestens im Spätsommer 2023 zu rechnen ist.
