Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Antrag (öffentlich) - 23-21398

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

Die Verwaltung wird gebeten, im Kreuzungsbereich Zeisigweg (Nordseite)/Geibelstraße (Südseite) absolute Haltverbote auf jeweils einer Strecke von ca. 10 m einzurichten (Siehe Anhang, gelbe Markierungen).
 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Begründung:

 

Bereits am 19.05.2022 hatte die CDU/FDP-Gruppe (Drs. 22-18824) einen Vorschlag zur Umgestaltung des Platzes im Hinblick auf den Schulwegeplan und Querungssicherheit für Fußnger gemacht. Die Antwort vom 03.04.2023 (Dr. 22-18824-01) beinhaltet u.a. folgende Aussage:

 

>> Im Zuge der Planung für die neue Regenwasserkanalisation im Bereich der Lindenstraße/ Geibelstraße/Zeisigweg fließt der Bau einer sicheren Fußngerquerung vor dem Denkmal „Berliner Bär“ mit in die Planung ein. << 

 

Bis dieser Umbau verwirklicht sein wird, werden aber leider mehrere Jahre vergehen.

 

Inzwischen ist allerdings ein weiterer Gesichtspunkt hinzugekommen, nämlich die schwierige Einfahrtmöglichkeitr Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr oder Rettungsdienste, insbesondere beim Einfahren in den Zeisigweg (von der Lindenstraße oder Eichendorffstraße kommend) und vor allem dann, wenn unmittelbar im Kreuzungsbereich parkende Fahrzeuge den Weg zusätzlich verengen.

 

Absolute Haltverbote würden sofortige Abhilfe schaffen und außerdem wegen der besseren Einsehbarkeit ein sicheres Überqueren für Schulkinder und allgemein für Fußnger erglichen. Es wäre hilfreich die genaue Lage, Länge und Art der Kennzeichnung der Haltverbote im Einvernehmen mit Feuerwehr und Rettungsdiensten zu planen.

 

gez.

Heidemarie Mundlos
 

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Anlagen

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