Rat und Stadtbezirksräte
Antrag (öffentlich) - 23-21398
Grunddaten
- Betreff:
-
Einrichtung von Halteverboten im Zeisigweg und in der Geibelstraße (Platz am Denkmal Berliner Bär)
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Antrag (öffentlich)
- Federführend:
- 0103 Referat Bezirksgeschäftsstellen
- Verantwortlich:
- CDU/FDP-Gruppe im Stadtbezirksrat 322
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 322 Nördliche Schunter-/Okeraue
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Entscheidung
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06.06.2023
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Begründung:
Bereits am 19.05.2022 hatte die CDU/FDP-Gruppe (Drs. 22-18824) einen Vorschlag zur Umgestaltung des Platzes im Hinblick auf den Schulwegeplan und Querungssicherheit für Fußgänger gemacht. Die Antwort vom 03.04.2023 (Dr. 22-18824-01) beinhaltet u.a. folgende Aussage:
>> Im Zuge der Planung für die neue Regenwasserkanalisation im Bereich der Lindenstraße/ Geibelstraße/Zeisigweg fließt der Bau einer sicheren Fußgängerquerung vor dem Denkmal „Berliner Bär“ mit in die Planung ein. <<
Bis dieser Umbau verwirklicht sein wird, werden aber leider mehrere Jahre vergehen.
Inzwischen ist allerdings ein weiterer Gesichtspunkt hinzugekommen, nämlich die schwierige Einfahrtmöglichkeit für Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr oder Rettungsdienste, insbesondere beim Einfahren in den Zeisigweg (von der Lindenstraße oder Eichendorffstraße kommend) und vor allem dann, wenn unmittelbar im Kreuzungsbereich parkende Fahrzeuge den Weg zusätzlich verengen.
Absolute Haltverbote würden sofortige Abhilfe schaffen und außerdem wegen der besseren Einsehbarkeit ein sicheres Überqueren für Schulkinder und allgemein für Fußgänger ermöglichen. Es wäre hilfreich die genaue Lage, Länge und Art der Kennzeichnung der Haltverbote im Einvernehmen mit Feuerwehr und Rettungsdiensten zu planen.
gez.
Heidemarie Mundlos
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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139 kB
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