Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 23-20935
Grunddaten
- Betreff:
-
Saarbrückener Straße, Pilotprojekt: Fahrradpiktogramme zur Verdeutlichung des Mischverkehrs
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr
- Beteiligt:
- 0103 Referat Bezirksgeschäftsstellen; 0600 Baureferat
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 321 Lehndorf-Watenbüttel
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Anhörung
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31.05.2023
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 310 Westliches Ringgebiet
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Anhörung
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06.06.2023
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Erledigt
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Ausschuss für Mobilität, Tiefbau und Auftragsvergaben
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Entscheidung
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13.06.2023
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Beschlusskompetenz
Die Beschlusskompetenz des Ausschusses für Mobilität, Tiefbau und Auftragsvergaben ergibt sich aus § 76 Abs. 3 Satz 1 NKomVG i. V. m. § 6 Nr. 2 lit. i der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig, da das Pilotprojekt in zwei Stadtbezirken liegt und die Saarbrückener Straße eine überbezirkliche Bedeutung hat.
Anlass
Der Ziele- und Maßnahmenkatalog „Radverkehr in Braunschweig“ sieht vor, den Radverkehr attraktiver, komfortabler und sicherer zu machen. Bezüglich des Fahrens im Mischverkehr erfolgten in der Vergangenheit immer wieder Beschwerden, da es hier zu kritischen Situationen und Konfliktsituationen kam. In diesem Zuge wurde der Nutzen von Piktogrammen (Sinnbild „Fahrrad“) auf der Fahrbahn bei Mischverkehr mit Kfz betrachtet.
Mit Fahrradpiktogrammen soll darauf aufmerksam gemacht werden, dass Radfahrende legal (auch) die Fahrbahn benutzen dürfen.
Folgende Ziele werden dabei verfolgt:
• Konflikte auf der Fahrbahn und im Seitenraum werden reduziert
• Rücksichtnahme wird erhöht
• Die Akzeptanz des Fahrbahnfahrens wird erhöht, sowohl beim Kfz- als auch beim Radverkehr
• Die subjektive Sicherheit wird erhöht
Im gesamtstädtischen Blick ist das durch die Straßenverkehrsordnung vorgegebene, zurückhaltende Beschildern und Markieren und das kritische Bewerten des Einzelfalls wichtig. Dies entspricht dem Grundsatz: „So wenig Verkehrszeichen wie möglich, so viele wie nötig.“
Fahrradpiktogramme stellen als Verdeutlichung des Mischverkehrs auf der Fahrbahn somit immer eine Ausnahmelösung dar, wie auch das alternative Stellen einer Hinweisbeschilderung „Radverkehr auch auf der Fahrbahn“. Im Rahmen einer Einzelfallprüfung ist eine fachliche Abwägung über diese Optionen erforderlich.
Bei einer Entscheidung für die Aufbringung von Piktogrammen auf der Fahrbahn erfolgt die Ausführung entsprechend folgender Kriterien:
• Punktuelle Verortung, in Abhängigkeit der örtlichen Gegebenheiten
• Der seitliche Abstand von Außenkante Piktogramm zum Bord soll einen sicheren Bereich außerhalb des Sicherheitstrennstreifens kennzeichnen: mind. 1,00 m bis 1,25 m, in Abhängigkeit der Fahrbahnbreite.
• Zwischen Piktogramm und beginnender Kfz-Parkfläche ist ein Abstand von mind. 10,00 m einzuhalten.
Pilotprojekt Saarbrückener Straße
(Saarstraße bis Aussigstraße)
Einzelfallprüfung:
Die Saarbrückener Straße weist eine besondere Streckencharakteristik auf. Sie befindet sich in einem Mischgebiet und hat eine tägliche Verkehrsstärke von 6.000 - 7.000 Fahrzeugen. Zwischen Aussigstraße und Saarstraße verläuft der sehr schmale bauliche Radweg ohne Sicherheitsabstand direkt an der Fahrbahn. Der Straßenraum inkl. des Seitenraums bietet mit ca. 11,00 m - 12,00 m Breite nur eine sehr begrenzte Flächenverfügbarkeit. Eine Benutzungspflicht der schmalen Radwege besteht nicht. Die Radfahrenden haben die Wahl zwischen dem Radweg und der Fahrbahn. Problematisch ist die geringe Akzeptanz des Fahrbahnfahrens sowohl beim Rad- als auch beim Kfz-Verkehr, sodass es häufig zu Konflikten kommt.
Eine regelkonforme Radverkehrsanlage durch Veränderung der Querschnittaufteilung ist im gegebenen Straßenquerschnitt nicht umzusetzen.
Alternativ wurde die Installation einer entsprechenden Hinweisbeschilderung „Radverkehr auch auf der Fahrbahn“ geprüft und verworfen: aufgrund des sehr beengten Straßenraumes ist das Stellen weiterer Beschilderungspfosten nicht abbildbar.
Abwägung:
Die Verwaltung hat die Gegebenheiten überprüft und stellt nach eingehender, fachlicher Abwägung fest, dass in der Saarbrückener Straße (Saarstraße bis Aussigstraße) die Verdeutlichung des Mischverkehres durch Fahrradpiktogramme auf der Fahrbahn zur Verbesserung der Situation sinnvoll ist.
Nach Beschlussfassung lässt die Verwaltung die Fahrradpiktogramme, in Abhängigkeit der Witterung und der zur Verfügung stehenden personellen Kapazitäten, umsetzen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,9 MB
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