Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 23-21086
Grunddaten
- Betreff:
-
Ausbau Eichtalstraße Ost
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr
- Beteiligt:
- 0103 Referat Bezirksgeschäftsstellen; 0600 Baureferat
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Bereit
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 310 Westliches Ringgebiet
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Entscheidung
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06.06.2023
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Beschlusskompetenz
Die Beschlusskompetenz des Stadtbezirksrates ergibt sich aus § 93 Abs. 1 Satz 3 NKomVG i. V. m. § 16 Abs. 1 Nr. 6 der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig. Im Sinne dieser Zuständigkeitsnorm handelt es sich bei der Entscheidung über die Planung und den Ausbau der Eichtalstraße um eine Angelegenheit, die auf den Stadtbezirksrat per Hauptsatzung übertragen wurde, da die Bedeutung der Eichtalstraße nicht wesentlich über den Stadtbezirk hinausgeht.
Anlass
Im östlichen Abschnitt der Eichtalstraße entsteht neuer Wohnraum, der die bisherigen Brachflächen ablöst. An diese veränderte Nutzung wird die Aufteilung des Straßenraums durch die neue Planung angepasst. Die ohnehin stark beschädigte Fahrbahndecke ist durch die rege Bautätigkeit der vergangenen Jahre zusätzlich belastet, eine Erneuerung ist notwendig. Außerdem wird im Planungsbereich eine Kanalsanierung vorgenommen und es bietet sich an, in diesem Zuge auch die Arbeiten an der Straße selbst durchzuführen.
Bestand
Die Straße besteht aus einer durchgehenden Asphaltfläche ohne jede Aufteilung, die den Anforderungen an eine Erschließungsstraße nicht genügt. Die geltende Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h wird oft nicht eingehalten, auch aufgrund fehlender baulicher Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung. Zusammen mit den fehlenden Gehwegen ergibt sich für den Fußverkehr eine unübersichtliche Verkehrssituation. Das neue Wohngebäude auf der Nordseite liegt sehr dicht am Straßenraum; kleine Grünflächen wie auf der Südseite werden auf Privatgrund also nicht entstehen. Die mehrgeschossigen Wohngebäude müssen vollständig angeleitert werden können. Daraus entsteht ein erhöhter Platzbedarf für Rettungsfahrzeuge - das Parken in diesem Straßenabschnitt ist daher nicht mehr zulässig.
Planung
Der Gehweg im Süden ist 2,05 m breit und verfügt über zwei vorgezogene Gehwegbereiche. Sie werden zur Fahrbahn hin abgesenkt und dienen als Abstellort für die Container der angrenzenden Abfallstationen für den Leerungsvorgang.
Die Fahrbahn ist 5,50 m breit, an den vorgezogenen Gehwegbereichen 3,50 m. Nördlich der Fahrbahn ist ein Grünstreifen von 2,00 m Breite geplant. Er wird mit baumähnlichen, flach wurzelnden Großbüschen und dazwischen mit Bodendeckern oder anderem niedrigen Grün bepflanzt. Bei Art und Höhe der Pflanzungen handelt es sich um einen Kompromiss: die Vorgaben zu Baumscheiben lassen Baumpflanzungen im Planungsbereich nicht zu, außerdem dürfen die Anleiterpunkte der Feuerwehr nicht durch Bäume oder Buschwerk blockiert werden. Der nördliche Gehweg ist 2,00 m breit und endet in angemessenem Abstand von der Zufahrt zur Tiefgarage. So wird gewährleistet, dass kein Konflikt der in östlicher Richtung zu Fuß Gehenden oder fußläufig Querenden mit ausfahrenden Fahrzeugen aus der Tiefgarage entsteht.
Informationsveranstaltung
Am 01.03.2023 hat eine Bürgerinformationsveranstaltung stattgefunden. Die Resonanz auf die vorgestellte Planung wird als sehr positiv empfunden. Es wurde angeregt, diesen Teil der Eichtalstraße als Verkehrsberuhigten Bereich (VB) auszuweisen. Aufgrund der anliegenden Tiefgaragen entsteht allerdings zu viel Verkehr, um einen VB zu realisieren. Die zukünftig deutlich verringerte Fahrbahnbreite wird aber eine hinreichende Verkehrsberuhigung erwirken. Mehrere Anwesende wiesen auf die fehlende Straßenbeleuchtung hin. Es ist vorgesehen die Straße im Zuge der Realisierung mit Beleuchtung entsprechend des städtischen Standards auszustatten. Ein weiteres Thema waren die Wertstoffcontainer, die auf der Südseite an der Ecke zur Spinnerstraße stehen und als Ärgernis wahrgenommen werden. Es wird geprüft, ob ein neuer Standort gefunden werden kann. Im Regelfall ist dies in eng bebauten Bereichen jedoch sehr schwierig bis unmöglich.
Finanzierung
Die Kostenschätzung beträgt 220.000 €; die Mittel werden über Programm 8 (PSP-Element 5S.660016.25.500.663) zur Verfügung gestellt. Für die Maßnahme werden durch die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen Einnahmen in Höhe von ca. 165.000 € erwartet. Die Umsetzung ist in 2024 geplant.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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304,5 kB
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