Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 23-21346
Grunddaten
- Betreff:
-
Wahl der Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk 12
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 0300 Rechtsreferat
- Verantwortlich:
- Kügler
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 310 Westliches Ringgebiet
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Entscheidung
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06.06.2023
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Der bisherige Schiedsmann des Schiedsamtsbezirkes 12, Herr Christian Böttrich, hatte mitgeteilt, dass er entgegen seiner ursprünglichen Bereitschaft aufgrund von beruflichem Aufgabenzuwachs und Arbeitszeitverlagerungen auch in die Abendstunden für eine Wiederwahl nicht (mehr) zur Verfügung steht. Die Schiedsamtstätigkeit wird seitdem von der stellvertretenden Schiedsperson wahrgenommen.
Es ist daher erforderlich, eine neue Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk 12 zu wählen. Die Wahlzeit beträgt gemäß § 4 Abs. 1 des Nds. Gesetzes über gemeindliche Schiedsämter (NSchÄG) fünf Jahre.
Nach § 4 Abs. 1 NSchÄG erfolgt die Wahl der Schiedsperson durch den Rat der Gemeinde. Demgegenüber ist nach § 93 Abs. 1 Nr. 7 NKomVG der Stadtbezirksrat zuständig. Dieser Zuständigkeitsregelung ist zu folgen, da das NKomVG als das jüngere Gesetz das NSchÄG verdrängt.
Für die Wahl der Schiedsperson ist demzufolge nach § 93 Abs. 1 Nr. 7 NKomVG der Stadtbezirksrat 310 – Westliches Ringgebiet zuständig.
Aufgrund eines kurzen Artikels in der Braunschweiger Zeitung nahm Herr Böhm Kontakt zur Verwaltung auf und bekundete sein Interesse zur Übernahme des Schiedsamtes.
Im Rahmen der erforderlichen Zustimmung der Bezirksvereinigung Braunschweig des Bundes Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e. V. führte diese mit Herrn Böhm ein ausführliches Gespräch und teilte als Ergebnis mit, dass Herr Böhm die Aufgaben der Schiedsperson gut erfüllen könne und man seine Wahl daher begrüßen würde.
