Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 23-21377
Grunddaten
- Betreff:
-
Veränderungssperre "Neustadtring / Hermannstraße", NP 47 Stadtgebiet zwischen Neustadtring, Diesterwegstraße, Hermannstraße und Ernst-Amme-Straße Satzungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 61 Fachbereich Stadtplanung und Geoinformation
- Beteiligt:
- 0100 Steuerungsdienst; 0130 Referat Kommunikation; 0103 Referat Bezirksgeschäftsstellen; DEZERNAT III Stadtplanungs-, Verkehrs-, Tiefbau- und Baudezernat; 0600 Baureferat
- Verantwortlich:
- Hornung
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 310 Westliches Ringgebiet
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Anhörung
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06.06.2023
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Erledigt
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Ausschuss für Planung und Hochbau
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Vorberatung
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14.06.2023
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Braunschweig
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Entscheidung
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27.06.2023
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Beschlusskompetenz
Die Zuständigkeit des Rates für den Satzungsbeschluss ergibt sich aus § 58 (1) Nr. 5 NKomVG.
Begründung
Parallel zu dieser Vorlage schlägt die Verwaltung vor, dass für das Stadtgebiet zwischen Neustadtring, Diesterwegstraße, Hermannstraße und Ernst-Amme-Straße die Aufstellung des Bebauungsplanes mit örtlicher Bauvorschrift „Neustadtring / Hermann-straße“, NP 47, beschlossen wird. Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes werden insbesondere folgende Planungsziele verfolgt (siehe DS 23-21376):
- Sicherung von Flächen für öffentliche grüne Infrastruktureinrichtungen, wie Kinderspielplatz, Anbindung an das Freizeitwegenetz
- Verbesserung der privaten Grünstrukturen
- Deckung des KITA-Bedarfes aus dem Gebiet und der Umgebung
- Maßnahmen zum Klimaschutz bzw. zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels
- Prüfung der Anwendung des kommunalen Baulandmodells
Für das Grundstück Neustadtring 8 liegt der Verwaltung eine Bauvoranfrage vor für die Entwicklung einer Wohnbebauung mit ergänzenden Dienstleistungen und Handel.
Zur Sicherung der Planungsziele ist der Erlass einer Veränderungssperre notwendig. Für Vorhaben, die den Planungszielen nicht widersprechen, kann eine Ausnahme von der Veränderungssperre erteilt werden.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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1,2 MB
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2
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(wie Dokument)
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94,4 kB
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3
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(wie Dokument)
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1,6 MB
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